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HHStAW Bestand 201

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landstände

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Das Landständische Archiv galt bereits um 1890 als verschollen. Die wenigen noch vorhandenen Akten haben sich offensichtlich rein zufällig erhalten. Sie wurden als versprengter Rest in dem von den Landständen mitbenutzten ehemaligen Dienstgebäude des Staatsministeriums aufgefunden und 1889 vom Regierungspräsidenten, der das Gebäude nach dem Übergang an Preußen bezogen hatte, an das Staatsarchiv abgegeben. Eine Ersatzüberlieferung von allerdings sehr begrenztem Umfang bieten die Abgeordnetennachlässe von Eck (Abt. 1029), Heeser (Abt. 1075) und von Zwierlein (Abt. 1180).

Geschichte des Bestandsbildners

Die durch landesherrliche Verordnung von 1./2.9.1814 begründeten Landstände (Verordnungssammlung I S. 3 ff.) wurden am 3.3.1818 in Wiesbaden eröffnet (VBl. S. 29 f.). Sie setzten sich aus der Herrenbank und den Landesdeputierten zusammen und tagten jährlich im Frühjahr. Ihre Befugnis bestand in der Mitwirkung bei verfassungsmäßig grundlegenden Gesetzgebungsakten, in der Bewilligung des Staatshaushaltes und im Petitionsrecht zur Verwaltungsverbesserung oder Abstellung von Beschwerden. Nach der Julirevolution von 1830 erstrebten die Landesdeputierten vergeblich, ihre Stellung zu einer parlamentarischen Volksrepräsentation auszubauen. Nach der Märzrevolution wurde am 5.4.1848 (VBl. S. 73 f.) unter Aufhebung der Herrenbank das Einkammersystem eingeführt. Am 28.12.1849 erging das Gesetz betr. die Zusammenstellung des im Herzogtum geltenden Staatsrechts (ebenda S. 613 ff.) als Verfassungsurkunde über die revolutionären Errungenschaften. Am 25.11.1851 wurde dieses Gesetz jedoch wieder aufgehoben und die Einteilung der Ständeversammlung in zwei Kammern (mit Einführung des Dreiklassenwahlrechts für die Volkskammer) wiederhergestellt (ebenda S. 333 f.). Wegen Opposition der Ständeversammlung zur antipreußischen Politik des Herzogs wurde sie am 6.7.1866 aufgelöst (VBl. S. 135). Die vorbehaltene Verfügung über Vornahme von Neuwahlen erging nicht mehr, da mit der Einverleibung Nassaus in Preußen durch Gesetz vom 20.9.1866 (VBl. S. 163 f.) die preußische Verfassung zum 1.10.1867 in Kraft trat und am 17.5.1867 ein entsprechendes Wahlgesetz erlassen wurde (Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau S. 899 f.).

Enthält

Protokolle von vertraulichen Sitzungen der 1. Kammer 1855-1859 sowie von öffentlichen Sitzungen der 1. Kammer 1858.

Literatur

Protokoll (ab 1819 Sitzungs-Protokoll) der Herrenbank 1818-1847

Sitzungsprotokoll der landständischen Deputiertenversammlung (ab 1832: Verhandlungen der Landes-Deputierten-Versammlung), 1818-1848.

Verhandlungen der Ständeversammlung, 1848-1851.

Volker Eichler: Nassauische Parlamentsdebatten, Bd. 1: Restauration und Vormärz 1818-1847, Wiesbaden 1985 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 35,1).

W. Sauer: Das Herzogtum Nassau in den Jahren 1813-1820. Wiesbaden 1893.

Wolf-Heino Struck: Vom Kampf um den Verfassungsstaat. In: Nassauische Annalen 79 (1968), S. 182-244.

Findmittel

Repertorium von Schubert, um 1918 (hs.)

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,13 lfm (Nr. 1-4)

Deskriptoren

Wiesbaden