Amt Hüttenberg
Vgl. Abt. 166 und Abt. 166/167
Das Amt Hüttenberg war im Jahr 1396 zu drei Vierteln gemeinsamer Besitz der Landgrafen von Hessen und der Grafen von Nassau-Weilburg, das restliche Viertel gehörte den Ganerben von Cleeberg, die ihren Anteil nach und nach an Nassau-Weilburg und Hessen-Darmstadt übertrugen. Im Jahr 1703 teilten die beiden letzteren das Amt, wobei Nassau-Weilburg folgende Orte erhielt: Dornholzhausen, Dutenhofen, Großrechtenbach, Hochelheim, Hörnsheim, Lützellinden, Niederkleen, Reiskirchen, ferner die nicht zum eigentlichen Amt Hüttenberg gehörigen Orte Kleinrechtenbach und Vollnkirchen.
Urkunden 1246-1790
Akten 16. Jh.-1815: vor allem über Hoheitssachen und territoriale Veränderungen, Bevölkerungstabellen (17. Jh.), Militär- und Kriegsangelegenheiten, Finanzsachen, Kirchensachen.
Die Hauptmenge der Überlieferung befindet sich in Abt. 166/167.
Müller, Althessische Ämter.
Repertorium (hs.)
1,84 m (67 Urkunden; 1 m Akten)
Hüttenberg
Dornholzhausen
Dutenhofen
Großrechtenbach
Hochelheim
Hörnsheim
Lützellinden
Niederkleen
Reiskirchen
Kleinrechtenbach
Vollnkirchen
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1995