Distriktstribunal Göttingen
1808-1811
Der Bestand wurde im Zuge der Auflösung des Bestandes 79 a provenienzgerecht neu gebildet.
In zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten waren am Hauptort eines jeden Distrikts sogenannte Distriktstribunale eingerichtet. Diese erkannten in erster Instanz bei Zivilklagen in den Fällen, die nicht vor ein Friedensgericht oder die Munizipal-Polizei gehörten. Unter dem Namen Korrektionstribunale entschieden sie in erster Instanz über alle Vergehen, die mit einer höheren Strafe als 20 Franken, achttägigem bis zweijährigem Gefängnis oder Zuchthausstrafe geahndet werden mussten. Darüber hinaus waren die Distriktstribunale Appellationsinstanzen für die von den Friedensgerichten gefällten Urteile, führten sie die Aufsicht über das Hypothekenwesen und visitierten sie die Notare. Das Distriktstribunal in Göttingen gehörte zum Leinedepartement. Da zu diesem Departement aber auch die ehemals kurhessischen Gemeinden Hermannrode und Eichenberg gehörten, finden sich nach Ortsbezug später an Kurhessen abgegebene Akten im Staatsarchiv Marburg.
HADIS-Datenbank
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Kli
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1811