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HStAD Bestand J 2 A

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Landesfinanzamt Darmstadt

Laufzeit

1927 - 1931

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Befand sich bei Bestand G 35 Landeshauptkasse, wurde bei den Ordnungsarbeiten ausgegliedert und als eigener Bestand aufgestellt. Die Masse der Überlieferung des Landesfinanzamtes dürfte zu den Kriegsverlusten zählen.
Unterlagen aus der Provenienz des Finanzamtes Heppenheim sowie des Finanzministeriums wurden in die G-Bestände (G 31, G 36) abgegeben.

Geschichte des Bestandsbildners

Die Landesfinanzämter der Weimarer Republik waren nachgeordnete Behörden des Reichsfinanzministeriums; das heißt ihnen oblag die Verwaltung der Reichsfinanzen und nicht, wie der Name vermuten lassen könnte, die Länderfinanzverwaltung. Ihnen unterstanden als untere Behörden die Finanz- und Zollämter. Die Gründung der Landesfinanzämter beruht auf dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. Sept. 1919 und der Reichsabgabenordnung vom 13. Dez. 1919. Die Zahl von zunächst 26 Landesfinanzämtern wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Febr. 1934 auf 23 vermindert. Ihre Bezirke deckten sich jeweils in etwa mit größeren Verwaltungsbezirken der Länder; so wurde beispielsweise für den Volksstaat Hessen ein Landesfinanzamt in Darmstadt eingerichtet. Organisatorisch waren die Landesfinanzämter, an deren Spitze je ein Präsident stand, in drei Abteilungen gegliedert, die wiederum von je einem Abteilungspräsidenten (Landesfinanzamtsdirektor) geleitet wurden.
Abteilung I war für Besitz- und Verkehrssteuern, Abteilung II für Zölle und Verbrauchssteuern zuständig; die Abteilung III für die Reichsvermögensverwaltung war von geringerer Bedeutung und befand sich bereits im Jahr 1922 in Auflösung. Daneben bestanden bei jedem Landesfinanzamt ein Finanzgericht sowie eine Oberfinanzkasse als selbständige Dienststellen. (Die Amtsbezeichnung der leitenden Beamten wurde 1937 umgewandelt in 'Oberfinanzpräsident' - statt Präsident des LFA, und 'Finanzpräsident' - für LFA - Direktor).
Das Landesfinanzamt Darmstadt (ab 1937 'LFA Hessen') hatte seinen Sitz im Alten Palais am Luisenplatz. Seiner Abteilungen I waren 36 örtliche Finanzämter in den Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen nachgeordnet; der Abteilung II unterstanden 6 Hauptzollämter in Darmstadt, Gießen, Mainz, Offenbach, Worms und Bingen.
Leitende Beamte:
Präsident des LFA (später Oberfinanzpräsident):
- Henrich ab 1.10.1919 (Hess.. Finanzminister, mit der Wahrnehmung beauftragt)
- Dr. Glässing 1923
- Dr. Werth 1936
Abteilung II; Landesfinanzamtsdirektor (später Finanzpräsident)
- Bornscheuer 1919-1922
- Weißenbruch 1922-1928 (1929 unbesetzt)
- Dr. Hellwig 1933
- Dr. Ernst Müller 1936 (1937 unbesetzt)
- Dr. jr. Paul Scheer 1942 (seit 1937 Finanzpräsident in Kassel, Leiter der Abteilung Zölle)
- Schambach 1940
Abteilung III; Landesfinanzamtsdirektor (später Finanzpräsident)
- Tiller 1919-1920
Finanzgerichtsdirektor:
- Kühl 1922-1935
- Sermond 1936

Enthält

Bewerbungsunterlagen für den Buch- und Betriebsprüfungsdienst. Personalangelegenheiten

Akten des nunmehr aufgelösten Bestands G 40 Oberfinanzpräsident Hessen (1938-1944)

Findmittel

Online-Datenbank Arcinsys (aktuellster Stand)

Findbuch (Stand 1985)

Findbuch (1985) mit Vorwort, bearbeitet von Hans Dieter Ebert

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

3,25 m

Bearbeiter

komplett bearbeitet