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HStAD Bestand H 53

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Obmann des Bezirks V (Friedberg - Büdingen) der Höheren Schulen

Laufzeit

1946-1980

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Die unmittelbare Unterstellung der Höheren Lehranstalten des Landes Hessen unter das Ministerium für Kultus und Unterricht zielte im Januar 1948 darauf ab, die Verwaltung zu vereinfachen, die Dienstwege zu verkürzen und somit Arbeitskräfte einzusparen. Minister Stein war bestrebt, die Verwaltungsarbeit seines Ministeriums 'auf ein Mindestmaß des unbedingt Notwendigen' zu beschränken. Damit sollte der Schulabteilung mehr Freiraum geschaffen werden für die Aufsicht und für schulpolitische und pädagogische Aufgaben. In der mit Erlass vom 14. Januar 1948 angeordneten Bildung von 'Bezirken der Höheren Schulen' sah er eine Stufe zur Erreichung des Zieles, wobei er durch diese Maßnahme 'die verfassungsmäßig festgelegte Aufsicht des Staates über das gesamte Schulwesen und damit auch über die Höheren Schulen' in keiner Weise für tangiert hielt. Unter Wahrung ihrer Selbständigkeit wurden alle staatlichen, nichtstaatlichen und privaten 'Höheren Lehranstalten' des Landes kreisweise in Bezirken zusammengefasst. Insgesamt bildete man 17 'Bezirke der Höheren Schulen'. Zu dem aus den Kreisen Friedberg und Büdingen bestehenden Bezirk V gehörten schließlich die Schulen in folgenden Orten und Städten: Bad Nauheim (Ernst-Ludwig und St. Lioba-Schule), Bad Vilbel (Georg-Büchner-Gymnasium), Büdingen (Wolfgang-Ernst-Schule), Butzbach (Weidigschule), Echzell (Knabeninstitut Lucius), Friedberg (Augustinerschule, Burggymnasium, Gesamtschule des Wetteraukreises), Gedern (Gesamtschule des Wetteraukreises in Gedern), Nidda (Gymnasium), Ortenberg (Gesamtschule Konradsdorf), Schotten (Vogelsberggesamtschule).In den 'Bezirken der Höheren Schule' wurden die Schulen durch ihre Direktoren bzw. Leiter vertreten. Sie bildeten die 'Direktorenkonferenz des Bezirks der Höheren Schule'. Diese wiederum wurde geleitet von dem aus dem Plenum der Konferenz gewählten 'Obmann des Bezirks der Höheren Schule'. Den Obmännern wurden in dem genannten Erlass folgende Aufgaben zugewiesen: Abnahme von Prüfungen im Auftrag des Ministeriums, Erledigung bestimmter Einzelaufträge des Ministeriums, Vertretung der Belange der Höheren Schulen bei Behörden wie in der Öffentlichkeit, Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Schulämtern der Stadt- und Landkreise, im Einverständnis mit den Direktoren regelmäßiger Besuch der Schulen, pädagogische Beratung und Förderung der Schulen im Bezirk, Weitergabe von Vorschlägen und Anregungen der Direktorenkonferenz des Bezirks an das Ministerium. Mit Erlass vom 27. März 1980 ließ der Kultusminister 'die meisten Aufgaben, die bisher von Direktorenversammlungen der Leiter der Schulen mit gymnasialer Oberstufe oder der beruflichen Schulen wahrgenommen wurden', in die Zuständigkeit der Dienstversammlungen fallen, zu denen das Staatliche Schulamt weisungsgemäß einlädt. Damit kam auch die Institution der 'Obmänner der Bezirke der Höheren Schule' in Fortfall. Die Akten des Bezirks V wurden 1986 an das Staatsarchiv abgegeben.

Enthält

Schriftwechsel, Protokolle der Bezirks-Direktorentagungen, Abrechnungen, Fortbildung der Lehrer.

Findmittel

Online-Datenbank (Arcinsys)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,5 m

Bearbeiter

Unverzeichnet: ---