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HStAD Bestand H 49

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Hessische Brandversicherungsanstalt für Gebäude Darmstadt

Laufzeit

1950-1985

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Zur Geschichte der Brandversicherungsanstalt in der Nachkriegszeit sind die D-Bestände des Archivs der SparkassenVersicherung Wiesbaden, welche 1997 Rechtsnachfolger der Brandversicherungsanstalt geworden ist, hinzuzuziehen. Dieses Archiv befindet sich heute am SV-Standort Karlsruhe.

Bestand G 48 Brandversicherungsanstalt vor 1945

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Durch die 'Hessen-darmstädtische Brand-Assecurations- oder Brandversicherungs-Ordnung' vom 1. August 1777 kam es zur Gründung der heutigen 'Hessischen Brandversicherungsanstalt für Gebäude Darmstadt'. Die errichtete Versicherung auf Gegenseitigkeit stellte eine Zwangsversicherung für alle privaten und gewerblichen, aber auch kirchlichen und kommunalen Gebäude im Territorium der Landgrafschaft und des späteren Großherzogtums bzw. Volksstaats Hessen dar. Eine Ausnahme bildeten neben den landesherrlichen Schlössern, Kasernen und Versorgungsbauten sowie den feuergefährlichen Betrieben noch die außerhalb von geschlossenen Ortschaften gelegenen adeligen Schlösser und Gutshäuser. Die Anstalt bestand unbeschadet bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fort. Dem letzten von Reichsstatthalter Sprenger verkündeten Gesetz über die Brandversicherung vom 4. Juli 1941 zufolge konnte die Anstalt 'Mit- und Rückversicherung, auch außerhalb des Landes Hessen, nehmen und geben', und zwar auch für Versicherungszweige, die sie nicht selbst betrieb. Trotz der zwischenzeitlich neugezogenen Landesgrenzen blieb die Brandversicherungsanstalt auch nach 1945 für das Gesamtgebiet des früheren Großherzogtums Hessen zuständig. Ein 1968 geschlossener Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Hessen und Rheinland- Pfalz erkannte das Betreiben der Gebäudeversicherung im rheinland-pfälzischen Regierungsbezirk Rheinhessen durch die Hessische Brandversicherungsanstalt ausdrücklich auch für die Zukunft an. Die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf mehr Wettbewerb im Versicherungsbereich führten dazu, dass Hessen und Rheinland-Pfalz 1993 einen Staatsvertrag über die beiden sogenannten Pflicht- oder Monopolversicherer abschlossen. Neue Eigentümer der Hessischen Brandversicherungskammer Darmstadt (und der Nassauischen Brandversicherungsanstalt Wiesbaden) wurden die Sparkassen- und Giroverbände in Frankfurt und Mainz.

Enthält

Vorgänge der Abteilung für Gebäudeschätzungen, allgemeiner Brandschutz, Brandversicherungsinspektion Darmstadt, Schadensabteilung, Einstellung von Brandkammerschätzern

Literatur

http://www.darmstadt-stadtlexikon.de/h/hessische-brandversicherungsanstalt-und-kammer-darmstadt/ (Stand: 27.10.2016)

Gottfried Plumpe, Anfänge der deutschen Versicherungswirtschaft: Die hessische Brandversicherungsanstalt 1767-1885, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 31 (1981), S. 149-172

Eckhart G. Franz, Emergency: 200 Jahre Hessische Brandversicherungskammer Darmstadt, Darmstadt 1977

Findmittel

Online-Datenbank (Arcinsys)

Maschinenschriftliches Findbuch (Benutzersaalaufsicht)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

verzeichnet 31,250 m (Stand Juni 2023)