Teichmeistereien
1695-1855
Bestände 7 f Hoffischer, 40 a Hessische Kammer Rubr. V; 54 c Forstregistratur der Finanzkammer Kassel; 54 g Kriegs- und Domänenkammer, Forstdepartement; 54 i Oberrentkammer, Forstdepartement; 54 k Oberste Kurhessische Forstbehörden
Nach einer Instruktion aus dem Jahre 1710 hatten die Teichmeister die herrschaftlichen Teiche und Fischgewässer regelmäßig zu visitieren und über deren Zahl und Größe, über Fischpopulationen und Fangzeiten sowie mögliche Verbesserungsmaßnahmen genau Buch zu führen. Auch die verpachteten Gewässer waren genau zu erfassen und zu kontrollieren. Darüber hinaus waren sie für die Hege und Pflege der Fischbestände, die Beaufsichtigung und Durchführung des Fischfangs, die Berechnung der zur Hofhaltung gelieferten Fische sowie für die Teichreinigung und -pflege zuständig. Die genannten Maßnahmen waren gemeinsam bzw. in Abstimmung mit den Obervögten durchzuführen. Den Wasserhegern und Teichknechten oblagen die Anzeige von Fischdiebstählen sowie die Aufräum- und Pflegearbeiten vor Ort.
Schultze, J.: Landesherrliche Teichwirtschaft in Hessen, Mitt. VfHG 1913/14, S. 92
Schultze, J.: Blüte und Niedergang der landesherrlichen Teichwirtschaft in der ehemaligen Landgrafschaft Hessen, in: Archiv für Fischereigeschichte, 2, 1914
Schultze, J.: Der Staatliche Fischschatz in Hessen und Braunschweig-Hannover vom 16. bis 18. Jahrhundert, in: Archiv für Fischereigeschichte, 3, 1914
unverzeichnet
1 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1681