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HStAM Bestand 140

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Waldeckische Reichskammergerichtsakten

Laufzeit

1498-1810

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bestände 115/1, 115/2, 141 und 255

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Bei der Auflösung des Reichskammergerichts im Jahre 1806 wurde dem Fürstprimas des Rheinbundes und Großherzog von Frankfurt, Karl Theodor von Dalberg, als Treuhänder des RKG-Archivs die Sorge für dessen Erhalt übertragen. Nach dem Übergang der Treuhänderschaft auf Preußen, das 1813 Wetzlar besetzt und das Archiv beschlagnahmt hatte, setzte die deutsche Bundesversammlung 1821 eine Archivkommission zur Vorbereitung einer Aufteilung des Bestandes auf sämtliche Gliedstaaten des Deutschen Bundes ein. So gelangten zwischen 1847 und 1852 alle auf Waldeck bezüglichen Prozesse (maßgebend war der Wohnort des Beklagten) an das Fürstentum Waldeck.

Geschichte des Bestandsbildners

Das Reichskammergericht (RKG) verdankt seine Entstehung der sogen. Reichsreform zur Zeit Kaiser Maximilians I. Als auf dem Wormser Reichstag 1495 der Ewige Landfriede verkündet wurde, sollte damit auch eine dauerhafte Rechtsreform einhergehen. Auf Druck der Stände richtete der Kaiser das RKG ein und erließ die erste RKG-Ordnung. Die Einrichtung eines festen Gerichtsortes (1526-1689 Speyer und bis zur Aufhebung 1806 Wetzlar) brachte die größere Unabhängigkeit von Kaiser und Hof zum Ausdruck. Sachlich zuständig war das Gericht grundsätzlich bei allen Landfriedensbrüchen, für alle Fälle der Rechtsverweigerung, bei eigenmächtigen Gefangennahmen und Pfändungen, für fiskalische Klagen und für Klagen gegen Reichsunmittelbare. Außerdem war das RKG Berufungsinstanz gegen alle landesherrlichen Gerichte, sofern dies nicht durch Appellationsprivilegien ausgeschlossen war.

Enthält

167 Prozessakten

Findmittel

Veröffentl. Findbuch von A. Korte, 1983 (= Inventar der Akten des Reichskammergerichts Nr. 6)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

7,5 m