Waldeckische Regierung
(1476-1650) 1706-1867
Bestände 123, 180 Arolsen, 180 Bad Wildungen und 180 Korbach
Die waldeckische Regierung wurde 1696 begründet und ist hervorgegangen aus der 1650 bzw. 1654 gegründeten Landkanzlei, deren Namen sie bis 1717 noch beibehielt. Sie war zuständig vornehmlich für Justiz-, Polizei-, Adels-, Kommunal- und Rechnungssachen (bis 1817), nach der Trennung von Justiz und Verwaltung übernahm das Hofgericht die bisher auch ausgeübte Funktion der Regierung als oberste Behörde für Zivilfälle. 1835 verlor die Regierung auch ihre Funktion als oberste Instanz für Kriminalgerichtsfälle an das Hofgericht zu Korbach und behielt lediglich die Oberaufsicht über die Strafrechtspflege. Die Regierung war wichtigste Institution für die innere Verwaltung außerhalb des Domaniums, im Personal identisch mit der ca. 1718 begründeten und 1748 aufgehobenen Justizkanzlei und dem Konsistorium.
Akten über Staatsverfassung und Hoheitswesen, Organisation und Verwaltung des Landes, Verwaltung der Städte und Gemeinden, Rechts- und Personenstandswesen, Bauwesen, Militär- und Kriegswesen, Schule und Bildungswesen, Kirchen- und Religionswesen, Juden, Gesundheitswesen, Wohlfahrt und Armenwesen, Land- und Forstwirtschaft, Handel und Gewerbe, Verkehrs- und Nachrichtenwesen, Finanz- und Geldwesen
H. Nicolai, Staat, Behörden und Beamte in Waldeck 1814-1868, in: Geschichtsblätter für Waldeck 48, 1956
Th. Klein, Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Bd. 11: Hessen-Nassau, Marburg 1979, S. 192 ff.
HADIS-Datenbank
Veröffentl. Findbuch von R. König, 1981 (retrokonvertiert nach HADIS)
kleine unverzeichnete Reste (ca. 1,5 MM, u.a. Landtagssachen aus Bestand 115)
127,25 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1559