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HStAM Bestand 79 b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Französisches Generalgouvernement in Hessen

Laufzeit

1806-1807

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bestand 86 Hanauer Nachträge

5 Geheimer Rat

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Dem vermutlich schon Ende des 19. Jahrhunderts gebildeten Bestand 79 b Französisches Generalgouvernement in Hessen wurde im Zuge der Neuverzeichnung der westphälischen Bestände ein bei der provenienzgerechten Ordnung der fälschlich als Bestand 79 a 'Generalintendant von Hessen' aufgestellten ungeordneten westphälischen Nachträge übrig gebliebener winziger Rest von 0,05 m angeschlossen. Diese Unterlagen tragen z.T. Sichtvermerke des Generalintendanten, sind aber wegen der andererseits feststellbaren Verquickung mit der Überlieferung des Generalgouverneurs von Hessen dem Bestand 79 b zugeschlagen worden.
Auch der Bestand 79 c Regierung Kassel wurde aufgelöst und dem Bestand 79 b bzw. den Beständen 17 zugewiesen. Die Annahme, dass die Provinzialregierung für Niederhessen nach der französischen Inbesitznahme bis zur Einführung der Verwaltungsneugliederung als zentrale Verwaltungsbehörde für die ehemals kurhessischen Landesteile des Königreichs Westphalen fungiert habe, erwies sich als falsch. Die Regierung in Niederhessen blieb die 'Régence Provinciale de la Basse-Hesse' und ist nicht mit der vorübergehenden 'Régence du Royaume' unter den drei Regenten zu verwechseln, die wiederum die Nachfolge des Gouvernement / Intendance de la Hesse darstellte.

Geschichte des Bestandsbildners

Generalgouvernement:
Nach der Inbesitznahme Kurhessens setzte Napoleon 1806 den Divisionsgeneral Joseph Lagrange als Generalgouverneur in Kassel ein und übertrug ihm die Regierungsgewalt im Land. Sein Tätigkeitsbereich erstreckte sich auf die Wahrung von Ruhe und Ordnung, die Versorgung und Unterstützung der Besatzungstruppen sowie die Sicherung der Verkehrswege. Mit dem Konstituierungsedikt des Königreichs Westphalen vom 18. August 1807 ging die oberste Staatsgewalt auf eine Regentschaft über, der das Amt des Gouverneurs untergeordnet wurde.
Generalintendant:
Im Zuge der militärischen Besetzung der später das Königreich Westphalen bildenden Länder übertrug Napoleon kaiserlichen Intendanten die Verfügungsgewalt über die öffentlichen Kassen im Lande und die Verantwortung für die Abwicklung der zu leistenden Zahlungen an den Intendanten der Großen Armee. Nach der Konstituierung des Königreichs Westphalen wurden sie gemäß Artikel 2 der Verfassung vom 15. November 1807, veröffentlicht durch königliches Dekret unter dem 7. Dezember 1807, demzufolge sich der französische Kaiser die Hälfte der Domänen der früheren Landesherren im Königreich zur Belohnung verdienter Generäle vorbehielt, mit der Durchführung der Teilung und der Inbesitznahme des nunmehr kaiserlichen Domanialbesitzes beauftragt.

Enthält

Akten bzw. Aktenreste der inneren und Finanzverwaltung; Pensionssachen.

Literatur

Berding, Helmut: Napoleonische Herrschaft zwischen Okkupation und Staatsneubildung. Die Regentschaft in Kassel, in: Staat, Gesellschaft, Wissenschaft. Beiträge zur modernen hessischen Geschichte, hrsg. v. Winfried Speitkamp (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 55), Marburg 1994, S. 7-21

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

0,33 MM