Direktion der direkten Steuern
1809 (1812)
Das Dekret vom 29. März 1808 über die Einrichtung einer Generaldirektion der direkten Steuern sah in jedem Departement eine nachgeordnete Direktion vor. Ihr gehörten ein Direktor, ein Inspektor und in jedem Distrikt ein Kontrolleur an. Die vorgesetzte Generaldirektion wurde durch Dekret vom 16. April 1811 in das Finanzministerium eingegliedert, das seitdem den Departementaldirektionen unmittelbar vorgesetzt war.
Die Departementaldirektion war zuständig für die Ausfertigung und Kontrolle der Grundsteuer-Erhebungsrollen, die Buchführung über den Eingang der Steuerleistungen und die Überwachung der vom Präfekten verfügten Zwangsmaßnahmen gegen Steuerschuldner.
Personal- und Patentsteuersachen
Almanach Royal de Westphalie, teilweise dt.: Königlich Westphälischer Hof- und Staatskalender, Kassel 1810-1813
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
HADIS-Datenbank
0,08 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1478