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ISG FFM Bestand A.30.02

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Stiftungsabteilung

Laufzeit

1875 - 2002

Siehe

Korrespondierende Archivalien

In der Abt. Sammlungen befinden sich unter dem Punkt Vereine und Vereinigungen weitere Bestände zu einzelnen Stiftungen.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

Der Bestand umfasst zahlreiche Manuskripte, die Vorstudien zu Bruno Müllers Geschichte der Frankfurter Stiftungen darstellen. Außerdem weist der Bestand zahlreiche Fragmente von Akten auf, die die Ausbombung der Dienststelle 1944 überstanden haben, sowie eine Sammlung von Notizen, die die im Krieg verlorenen Akten ersetzen sollte. Organisch gewachsene Akten aus den Jahren nach 1945 bilden den Rest. Zudem befinden sich noch zahlreiche Jahresberichte und Jahresabschlüsse aus den 1980er und 1990er Jahren einzelner Stiftungen in diesem Bestand. Archive einzelner Stiftungen befinden sich unter den nicht-städtischen Beständen.

Zugänge:
Akz. Rechtsamt Stiftungsabteilung: III/1979-42;
Akz. Dr. Bund (aus den Handakten von Dr. Andernacht): III/1983-17;
Akz. Stiftungsabteilung (Handapparat Dr. Andernacht): III/1983-28;
Akz.Rechtsamt Stiftungsabteilung: III/1984-18;
Akz. Rechtsamt Stiftungsabteilung: III/2002-17.

Geschichte des Bestandsbildners

Vor 1806 bzw. bis zur Reorganisation der Stiftungen durch den Fürstprimas Karl von Dalberg wurden die ältesten Stiftungen, die zum Teil bis ins Mittelalter zurückreichen, nämlich der Allgemeine Almosenkasten, das Hospital zum Heiligen Geist, das Waisenhaus, das St. Katharinen- und Weißfrauenstift, das Versorgungshaus sowie die Anstalt für Irre und Epileptische von Kommissionen, den sog. Pflegämtern verwaltet. Diese Pflegämter bestanden aus Ratsmitgliedern und vom Rat gewählten bürgerlichen Deputierten. Das Armenwesen, welches nicht unter die Stiftungsaufgaben fiel, wurde von der Polizeisektion verwaltet .

1809 setzte der Fürstprimas eine Kommission zur Reorganisation der Stiftungen ein, da sich die Stiftungen infolge der Napoleonischen Kriege sowie mangelhafter Verwaltung in einem zerrütteten Zustand befanden. Die Stiftungen wurden angewiesen, jährlich sich ergebende Überschüsse an eine Armenkommission abzuliefern, die das Geld an die Armen aller Konfessionen einschließlich der Juden verteilte.

1818 wurde die Armenkommission aufgehoben und Verhandlungen über eine weitere Reorganisation des Stiftungswesens begonnen. Die Verhandlungen dauerten bis 1833, in welchem Jahr die „Allgemeine Stiftungsordnung“ erlassen wurde. Diese übertrug die Oberaufsicht über die Stiftungen dem Senat und der ständigen Bürgerrepräsentation. Eine Stiftungsdeputation, die aus zwei Senatsmitgliedern bestand, hatte die Geschäfte der dem Senat zustehenden Oberaufsicht wahrzunehmen und war zur Erteilung von weniger wichtigen Genehmigungen ermächtigt.

Nach der Annexion Frankfurts durch Preußen 1866 wurde 1869 eine gemischte Deputation eingesetzt, die den Namen Stiftungsdeputation führte. Sie bestand aus einem Magistratsmitglied, zwei Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und neun stimmfähigen Bürgern, von denen drei der evangelisch-lutherischen, drei der evangelisch-reformierten und drei der katholischen Konfession angehörten. Die Mitglieder wurden auf sechs Jahre gewählt. Die Oberaufsicht über die Stiftungen lag nun bei Magistrat und Stadtverordnetenversammlung .

1875 erfolgte der Erlass einer neuen „Allgemeinen Stiftungsordnung für die öffentlichen milden Stiftungen zu Frankfurt am Main“. Die Aufsicht über die milden Stiftungen sollte weiterhin von dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung ausgeübt werden, jedoch unter Oberaufsicht der zuständigen Staatsorgane. Die Verwaltung der Stiftungen lag bei den Pflegämtern, die aus Bürgern der Stadtgemeinde gebildet wurden .

Neben der Stiftungsdeputation existierte seit 1897 eine Deputation für Vermächtnisse und Zuwendungen, die sog. Vermächtnisdeputation. Ihre Aufgabe bestand darin, die Geschäfte zu führen, die mit der Annahme und Verwaltung letztwilliger oder sonstiger der Stadt gemachten Zuwendungen verbunden waren. 1919 erfolgte die Auflösung der Vermächtnisdeputation. Ihre Aufgaben gingen auf die Stiftungsdeputation über.

1898 kam es zu einer Neubildung der Stiftungsdeputation, die nunmehr aus drei Magistratsmitgliedern, drei Stadtverordneten sowie zwei Stellvertretern bestand. Sie hatte die Angelegenheiten, die die Vermögensverwaltung der Stiftungen betrafen, für die Beschlussfassung der städtischen Behörden vorzubereiten. Außerdem oblag ihr die Genehmigung der von den Pflegämtern der öffentlichen milden Stiftungen abzuschließenden Verträge über den Erwerb von Grundbesitz. Ab 1919/20 setzte sich die Stiftungsdeputation dann aus drei Magistratsmitgliedern und fünf Stadtverordneten zusammen. Sie war seitdem zusätzlich zuständig für die Beschlussfassung über Annahme neuer Zuwendungen sowie bei Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, die Verwaltung des 1891 begründeten Wohltätigkeitsfonds und die Kontrolle der in Verwaltung einzelner städtischer Behörden stehenden Stiftungen und Zuwendungen. 1924 wurde die Stiftungsdeputation aufgehoben und der neu errichteten Finanzdeputation angegliedert .

Als es dann nach 1933 unter den Nationalsozialisten und Oberbürgermeister Dr. Friedrich Krebs zur Reorganisation der Stadtverwaltung von Frankfurt kam – an die Stelle von 27 Verwaltungsdeputationen traten elf Hauptämter – wurde auch die heutige Stiftungsabteilung gebildet (Verfügung von OB Krebs vom 23. Mai 1934 zur "Neuordnung des Stiftungswesens"), und zwar als Unterabteilung des neugeschaffenen Rechtsamts. An dessen Spitze trat Stadtrat Dr. Bruno Müller, bis dahin u.a. stellvertretender Leiter der Finanzdeputation. (Dr. Bruno Müller war von 1926 bis zur Eingemeindung von Höchst nach Frankfurt Erster Bürgermeister von Höchst am Main.)

Seit 1938 ist die Stiftungsabteilung eine Delegationsstelle vom Regierungspräsidenten an den Magistrat hinsichtlich der Aufsicht über die Stiftungen im Bereich der Stadt Frankfurt. Die Delegation wurde durch das Hessische Stiftungsgesetz von 1966 bestätigt .

Die Geschäfte der Stiftungsabteilung führten Stadtamtmann Hermann Klöppel (1934-1939) und Rechtsanwalt Dr. Heinrich Bieber (1940-1945). Nach 1945 war dann die Stiftungsabteilung vorübergehend dem Rechneiamt (Finanzverwaltung) unterstellt. Von 1948 bis März 1957 war Dr. Bruno Müller als Leiter der Stiftungsabteilung tätig. Am 1. April 1957 wurde Rechtsrat Dr. Roos mit der Leitung der Stiftungsabteilung beauftragt, dessen Nachfolger bis zu seiner Pensionierung 1983 dann Assessor Fahrenholz war. Jetziger Leiter ist Herr Peter Peiker.

Literatur

Bruno Müller, Stiftungen für Frankfurt am Main, Frankfurt 1958.

Arno Lustiger (Hrsg.), Jüdische Stiftungen in Frankfurt am Main, Frankfurt 1988.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

1030 Verzeichnungseinheiten (Stand 2020)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Lagerort: BO