Landständische Steuerobereinnehmer
1533-1631
Obereinnehmerrechnungen von 1619 bis 1808 in Rechn. II Kassel 199, Rechn. II Marburg 132 und Rechn. II Treysa 15
Der Bestand enthält nur Aktensplitter, überwiegend von den ritterschaftlichen Obereinnehmern des Oberfürstentums.
Ritterschaftliche und landschaftliche Steuer-Obereinnehmer wurden erstmals 1532 aufgrund des Rechtsschlusses zu Augsburg und des Landtagsabschieds zu Homberg zur Erhebung der Türkensteuer ernannt. Sie wurden in der Folgezeit sowohl im Oberfürstentum (mit Ziegenhain und Katzenelnbogen) wie im Niederfürstentum auch mit der Erhebung der Landrettungssteuern (Landesdefensionssteuern, Landsteuern) betraut.
HADIS-Datenbank
Veröffentl. Findbuch von G. Hollenberg, 1984 (im Findbuch zum Bestand 73, retrokonvertiert nach HADIS)
0,25 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1349