Kommission zur Entwerfung eines Gesetzes über die Aufhebung der Monopole
1834
Best. 16 Nr. 8277
aus Acc. 1903/9 (Regierung Kassel)
Aufgrund des § 36 der kurhessischen Verssungsurkunde von 1831 setzte das kurhessische Innenministerium mit Beschluss vom 15.2.1832 eine Kommission zur Entwerfung eines Gesetzes über die Aufhebung der Monopole ein. Zu Mitgliedern wurden in Abstimmung mit dem kurhess. Finanzministerium der Finanzkammerrat Riehl, der Kasseler Polizeidirektor Giesler, Rat Wenderoth und Finanzkammerassessor Wiederhold berufen.
Übersichten der Kreisräte der kurhessischen Provinz Oberhessen über bestehende Monopole, Bann- und Zwangsrechte
HADIS-Datenbank
0,08 MM
Dr. Murk
Letzte Aktualisierung: 6.2.2014
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1326