Rentkammer Landgraf Ludwigs IV.
1556-1604
Bestände 40 a bis 40 d und 19 a
Die Rentkammer zu Marburg, zuständig für die Landgrafschaft Hessen-Marburg, wurde bei der Organisation Oberhessens nach der Teilung im Jahre 1567 begründet. Die Rentkammerordnung von 1568 entsprach der Kasseler Ordnung vom gleichen Jahr. Der Zuständigkeitsbereich der Behörde erstreckte sich auf die Einnahmen aus den Domänen und Regalien sowie den Forsten. Mit dem Tode des Landgrafen Ludwig endete die Tätigkeit der Rentkammer.
Arcinsys-Datenbank
2,58 MM
Letzte Aktualisierung: 23.02.2023
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