Kurhessische Aktenseparationskommission
1813 - ca. 1838
Nach dem Ende des Königreichs Westphalen 1813 wurde eine 'kurhessische zur Überlieferung und Übernahme der Akten eingesetzte Kommission', kurz Aktenseparationskommission genannt, ins Leben gerufen. Ihr Zweck war die Gliederung der Aktenbestände gemäß den Erfordernissen der restaurierten Landesherren, darunter Preußens, das 1814 in Kassel eine eigene 'königlich-preußische zur Auflösung der Zentralverhältnisse des vormaligen Königreichs Westfalen bestellte Kommission', kurz Zentralauflösungskommission genannt, einsetzte. Beide Kommissionen arbeiteten bis zum Jahre 1819 und untersuchten auch das Fehlen bestimmter Akten.
Auseinandersetzungen zwischen den Nachfolgestaaten des Königreichs Westphalen über die Trennung der westphälischen Akten
HADIS-Datenbank (Retrokonversion einer Kartei, 2013)
0,75 MM
Herr Dr. Murk
Letzte Aktualisierung: 20.12.2013
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1303