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HStAM Bestand 53 f

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Baurepositur der Oberrentkammer

Laufzeit

1681-1821

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Bauakten aus landgräflicher Zeit befinden sich auch in Bestand 5 Geheimer Rat, Bauwesen (1592-1821) sowie in Bestand 53 e verschiedene Baubehörden (auch mit der Provenienz 'Oberrentkammer Baurepositur'). Akten betr. Hanau s. Bestand 81 Regierung Hanau Ba sowie betr. den Bereich Fulda s. Bestand 91 weltliche Regierung Fulda.

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Bauwesen in der Landgrafschaft Hessen gliederte sich in Hofbau, Landbau, Wasserbau und Kriegsbau (das Wegebauwesen war Aufgabe der Ämter und Städte); ausführende Organe in den einzelnen Landesteilen waren besonders bestellte Baubeamte. Die Kosten des Landesbaues trug die Rentkammer, die anderen Kosten die Kabinettskasse. 1698 werden ein Direktor und ein Oberinspektor für das Bauwesen eingesetzt, dem Oberinspektor die Aufsicht über sämtliche Baubeamte in Kassel und auf dem Land übertagen. Mit der Ernennung eines Intendanten für das Bau- und Gartenwesen 1721 beschränkt sich die Tätigkeit des Oberinspektors auf den Militärbau, Winterkastenbau in Weißenstein, den neu anzulegenden Kanal und alle Kabinettsbausachen. Mit Resolution vom 12.5.1773 wird das (Kasseler) Bauamt mit der Kriegs- und Domänenkammer (Rentkammer bis 1760) vereinigt; zuständig für den Land-, Hof- und Wasserbau ist das neue Baudepartement. Das Kriegsbauwesen hatte eine gesonderte Verwaltung. Zum 9.1.1784 wurde eine Bauordnuing erlassen, die insbesondere die Feuersicherheit betraf. Mit Resolution vom 5.2.1789 wird die Kriegs- und Domänenkammer in Oberrentkammer ('da solche in keiner Beziehung mit Kriegssachen beschäftigt ist') umbenannt, und im Regulativ betr. Besetzung der Oberrentkammer wird ausdrücklich das Baudepartement erwähnt. In der französischen Besatzungszeit werden die Kammern aufgehoben; nach der Verwaltungsordnung vom 11.1.1808 hatten die Präfekten die Aufsicht über die Unterhaltung der Wege, Kanäle, Straßen, öffentlichen Gebäude, Kirchen, Pfarrhäuser. Nach der französischen Besatzungszeit wird die Oberrentkammer mit dem Baudepartement wieder eingesetzt; sie war zuständig für die 'Anordnung und Leitung des Land- und Wasserbauwesens mit Ausschluß des Großherzogtums Fulda und des Fürstentums Hanau'. 1821 wurde mit der Neuorganisation der Verwaltung die Oberbaudirektion obere Behörde für das gesamte Bauwesen (Land-, Wasser- und Mühlenbau).

Literatur

Über die Organisation des Bauwesens in landgräflicher Zeit, vgl. Dülfer, K.: Fürst und Verwaltung. Grundzüge der hessischen Verwaltungsgeschichte im 16.-19. Jh., in: HJL 3.1953, S. 150-223.

Findmittel

Findbuch von W. Engel und K. Ziegler, 1995

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

26 m