Insatzbriefe der Frankfurter Dörfer
1764 - 1858
Unter Währschaften versteht man die Gewährleistung des Verkäufers einer Immobilie für die Freiheit von Rechtsmängeln, welche vor dem Stadtgericht erfolgen musste, unter Insatz eine Grundschuld (ein Grundstück dient als dingliche Sicherheit für eine Schuld. In Ausnahmefällen kann auch bewegliches Eigentum als Sicherheit dienen). Nach Jung, Beständeübersicht, S. 161, weisen die Bestände Lücken auf.
Franck, Carl Ludwig: Geschichtliche Darstellung des Währschafts-, Transkriptions-, Hypotheken- und Restkaufschillingswesens zu Frankfurt am Main, Frankfurt am Main 1824
819 Verzeichnungseinheiten; 3,25 Regalmeter (Stand 2022)
Lagerort: TM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b11604