Großherzoglich Frankfurtische Behörden
1810 - 1814
Die großherzogliche Verwaltungsorganisation trat mit dem 1. Januar 1811 in Kraft. Senat und Bürgerkollegien wurden aufgelöst, wobei die Befugnisse des Senats teils auf die Präfektur, teils auf die Mairie übergingen. Die großherzogliche Verwaltung dauerte bis zum 31. Dez. 1813, an welchem Tag der Senat und die bürgerliche Selbstverwaltung wieder ins Leben gerufen wurden.
Gedruckte Bekanntmachungen und Verordnungen (Nr. 1-115), Staatsverträge (Nr. 116-125)
Winkopp: Versuch einer topographisch-statistischen Beschreibung des Großherzogtums Frankfurt, Weimar 1812; Darmstädter, Paul: Das Großherzogtum Frankfurt, FfM. 1901
125 Verzeichnungseinheiten (Bestandsrest), 4 Kartons, 0,5 Regalmeter (Stand 2022)
Lagerort: TM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b11429