Zentralausschuss für die Kuhpockenimpfung
1807-1815
aus Acc. 1879/21
Mit der Verordnung vom 15.12.1815 'über die Impfung der Schutzpocken' sollte die Impfung als Schutzmittel zur Eindämmung der sogen. Kuhpocken eingesetzt werden.
Protokolle des Zentralausschusses zur Vertreibung der Kuhpocken, Organisation des Impfwesens
unverzeichnet
0,08 MM
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1124