Polizeikommissionen
1822-1848
Die Akten wurden aus Ablieferungen der Gerichte und der Landratsämter herausgelöst. In den Beständen der Landratsämter verbliebene Akten wurden bei der Verzeichnung berücksichtigt.
Nachdem schon im 18. Jahrhundert in den wichtigeren Städten Polizeikommissionen gebildet worden waren, wurden 1822 im Hauptort jedes Landgerichts oder Justizamtes eine Polizeikommission eingerichtet. Die Kommissionen setzten sich aus Offizieren, Polizeibeamten, Kreisräten, Richtern, Bürgermeistern, Rentmeistern und Forstbeamten zusammen. Sie waren richterliche Behörden. Das Direktorium stand in den Provinzhauptstädten dem Polizeidirektor, in den Ämtern dem Justizbeamten zu. In der Revolution von 1848 wurden sie aufgelöst, ihre Funktionen gingen auf die Untergerichte über.
Akten betr. Polizeikommissionen Bieber (Nrn. 1-7), Brotterode (Nrn. 1-20), Burghaun (Nr. 1), Dorheim (Nrn. 1-8), Eiterfeld (Nrn. 1-2), Eschwege (Nr. 1), Gelnhausen (Nrn. 1-4), Hersfeld (Nrn. 1-23), Hofgeismar (Nr. 1), Hünfeld (Nrn. 1-4), Schenklengsfeld (Nrn. 1-24), Schmalkalden (Nrn. 1-4), Spangenberg (Nr. 1), Steinbach-Hallenberg (Nrn. 1-19), Windecken (Nrn. 1-6), Wolfhagen (Nr. 1), Ziegenhain (Nrn. 1-5), Zierenberg (Nrn. 1-2)
Arcinsys-Datenbank
0,75 MM
Herr Dr. Murk
Letzte Aktualisierung: 08.05.2018
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1115