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StadtA DA Bestand 12/18 M

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Mikrofilme der Älteren Melderegistratur

Laufzeit

1810-1934

Bestandsdaten

Aufsatz

Die polizeilichen Meldebögen waren die Grundlage der für die Haupt- und Residenzstadt Darmstadt erstellten Adressbücher.

Bestandsgeschichte

2000 wurden die Meldebögen aus Bestand StadtA DA 12/18 Ältere Melderegistratur zum Schutz der Originale verfilmt. Der Bestand wird nur auf diesen Filmen im Lesesaal zur Einsichtnahme vorgelegt.
Die ersten Bögen der polizeilichen Melderegistratur wurden 1810 angelegt und bis 1935 kontinuierlich erweitert und ergänzt. Die ältesten darin aufgeführten Personen wurden Mitte des 18. Jahrhunderts geboren.
Der Bestand besteht aus mehreren bereits in der Polizeiverwaltung zusammengelegten Karteien mit unterschiedlichen Laufzeiten. Dazu gehören neben den Meldekarten auch Anmeldungen für die Einwohnerliste der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, die in den Bestand integriert wurden.
Ab dem Buchstaben St bestehen kriegsbedingte Verluste. Die Meldekarten von Personen mit Nachnamen ab dem Buchstaben U sind vollständig verloren.

Geschichte des Bestandsbildners

Bis 1934 oblag dem Polizeiamt der Stadt Darmstadt die Erhebung der Meldedaten Darmstädter Bürgerinnen und Bürger. Mit der Verordnung über das Reichsmeldewesen vom 06. Januar 1938 wurde für diese Erfassungsaufgaben die staatliche Polizei zuständig. Damit endet auch die im Stadtarchiv vorliegende Melderegistratur. Die von dieser Behörde bis 1945 erstellten Meldeunterlagen wurden 1944 bei der Bombardierung der Stadt zerstört. Vereinzelt finden sich jedoch Meldekarten aus dieser Zeit im Nachfolgebestand StadtA DA 304 Jüngere Melderegistratur.

Weitere Angaben (Bestand)

Referent

Dr. Peter Engels

Bearbeiter

2020: Winter

Benutzung

Es handelt sich hier um die Microfilme zu Bestand StadtA DA 12/18 Ältere Melderegistratur, die auch zur Recherche in den Lesesaal bestellt werden können.
Bei Anfragen zur Recherche im Bestand durch Archivbeschäftigte benötigen wir zu ehemals in Darmstadt wohnhaften Frauen meist den Namen des Vaters oder ggf. des Ehemanns. Für Frauen wurde nur in Ausnahmefällen ein eigener Bogen angelegt.