36401/1-77

Identifier

HHStAW, 461, 36401/1-77

Item series


Identification (short)


Title Title
Paulus, Friedrich
Life span Life span
(1966-1974), 1974-1987

Provenance


Organisation number and file reference Organisation number and file reference
50/4 Ks 1/74 (LG Frankfurt am Main)
147 Js 1/68 (StA Hamburg)
147 Ks 1/71 (LG Hamburg)
5 StR 60/72 (BGH Karlsruhe)
4 Ks 1/74 (LG Frankfurt am Main)
5 StR 262/78 (BGH Karlsruhe)
5 StR 549/83 (BGH Karlsruhe)
2 Ws 181/74 (OLG Frankfurt am Main)
5 StR 92/86 (BGH Karlsruhe)
2 Ws 78/81 (OLG Frankfurt am Main)
2 Ws 89/82 (OLG Frankfurt am Main)
(Previous) provenances (Previous) provenances
LG Frankfurt am Main (50/4 Ks 1/74)

Notes


Includes Includes
Vorwurf/Delikt: Beihilfe zum Mord
Verfahrensart: NSG-Verfahren
Verfahrensangaben: Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten und Andere in der Sache 147 Js 1/68 wurden im Kontext des Polizeibataillons 101 durch die StA Hamburg aufgenommen. Hier wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten Paulus durch das LG Hamburg in der Sache 147 Ks 1/71 wegen Verjährung eingestellt, was aufgrund der Revision der StA Hamburg durch das BGH Karlsruhe in der Sache 5 StR 60/72 aufgehoben und zur neuen Verhandlung an die StA Frankfurt am Main verwiesen wurde, da der Beschuldigte in Frankfurt am Main lebte und der andere Beschuldigte (Anton Binner) wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit die Anklage eingestellt wurde.
Das Urteil des LG Frankfurt am Main sprach den Beschuldigten am 17.03.1977 in der Strafsache 4 Ks 1/74 frei und stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Die Revision der StA Frankfurt am Main zu diesem Urteil wurde am 27.06.1978 durch das BGH Karlsruhe im Beschluss 5 StR 262/78 positiv entschieden insofern das Verfahren eingestellt wurde.
Das LG Frankfurt am Main verurteilte daraufhin den Beschuldigten am 12.02.1982 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die eingelegte Revision des Angeklagten wurde vom BGH Karlsruhe am 22.01.1985 in dem Beschluss 5 StR 549/83 entschieden sodass der Strafausspruch aufgehoben wurde.
Daraufhin wurde das Verfahren am 03.09.1985 vom LG Frankfurt am Main wegen überlanger Verfahrensdauer eingestellt. Diese Entscheidung wurde wiederum vom BGH Karlsruhe am 06.05.1986 in dem Beschluss 5 StR 92/86 aufgehoben.
Das letzte Urteil in diesem Verfahren wurde am 16.12.1986 gesprochen. In diesem wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Aufgrund der Revision des Angeklagten beschloss der BGH Karlsruhe in der Sache 5 StR 226/87, dass das Urteil aufgehoben wird.
Zu einer erneuten Hauptverhandlung kam es nicht, da das Verfahren am 16.12.1987 wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt wurde.
Bd. 1-17: Verfahren 147 Js 1/68 (später 147 Ks 1/71) der StA Hamburg in der Sache Paulus u.a.;
Bd. 18-24: Hauptakten; Bd. 25-27: Protokollbände; Bd. 28-32: Handakten;
Bd. 33: Mitschrift der StA Frankfurt am Main zur Hauptverhandlung zwischen Oktober 1976 und März 1977;
Bd. 34-38: Dokumentenordner der StA Hamburg in der Sache 147 Js 1/68;
Bd. 39: Untersuchung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltung Ludwigsburg zu Selbstschutz im Distrikt Lublin;
Bd. 40: Kartenmaterial zu Lublin der StA Hamburg in der Sache 147 Js 1/68;
Bd. 41: Lichtbildmappe der StA Hamburg in der Sache 147 Js 1/68 mit Porträt- und Gruppenaufnahmen namentlich bezeichneter Mitglieder des Selbstschutzes;
Bd. 42-47: Aufenthaltsermittlungen von Personen des Selbstschutzes Lublin von A bis Z;
Bd. 48-51: Aufenthaltsermittlungen von Personen des Selbstschutzes Lublin von A bis Z (Version 2);
Bd. 52-58: Aufenthaltsermittlungen von Personen des Selbstschutzes Lublin durch die StA Hamburg von A bis Z;
Bd. 59-60: Aufenthaltsermittlungen von Personen des Selbstschutzes Lublin durch die StA Hamburg von A bis Z (Version 2);
Bd. 61-66: Aufenthaltsermittlungen von Personen des Selbstschutzes Lublin u.a. durch die Sonderkommission Hamburg von A bis Z;
Bd. 67: Allgemeiner Schriftwechsel zu dem Ermittlungsverfahren 147 Js 1/68 der StA Hamburg gegen Anton Binner u.a.;
Bd. 68: Allgemeiner Schriftverkehr der StA Frankfurt am Main zur Zeugenermittlung und Zeugenvernehmung;
Bd. 69: Akte des Bundesgericht São Paulo (Brasilien) bezüglich der zeugenschaftlichen Vernehmung von Jürgen Wrede;
Bd. 70: Rechtshilfeersuchen Österreich betreffend des Zeugen Klinka in der Ermittlungssache Binner u.a. und Kopien aus der Strafsache 9 KLs 31/49 der StA Frankenthal gegen Karl Weihl u.a. bezüglich der Zeugenaussage Friedrich Paulus;
Bd. 71: Aussagenverzeichnis in der Strafsache 4 Ks 1/74 in Frankfurt am Main von A bis Z;
Bd. 72: Beschwerde- und Ladungsheft;
Bd. 73: Zeugenladungen zur Hauptverhandlung in der Sache 4 Ks 1/74 von Oktober bis Dezember 1976;
Bd. 74-76: Kostensonderheft;
Bd. 77: Kassenanweisungen bezüglich Friedrich Paulus

Facts of the case


Facts of the case Facts of the case
Teilnahme des ehemaligen SS-Sturmbannführer an Erschießungen von mindestens 139 Polen aus Jozefow und den umliegenden Dörfern im Distrikt Lublin im Jahr 1940 in seiner Funktion als Kompanieführer des sog. Selbstschutzes.

Information / Notes


Additional information Additional information
Eine ausführliche Verfahrensbeschreibung in Justiz und NS-Verbrechen Bd. XLVII, Lfd. Nr. 899 ff.