34549-34556
Identifier
HHStAW, 461, 34549-34556
Item series
Identification (short)
Title
Title
Ortmann, Reinhold
Life span
Life span
1954-1964
Provenance
Organisation number and file reference
Organisation number and file reference
4a KLs 1/57 (LG Frankfurt am Main)
4a Js 1134/54 (StA Frankfurt am Main)
931 Gs 1041/54 (AG Frankfurt am Main)
RWs 192/57 (GStA Frankfurt am Main)
1 Ws 106/57 (OLG Frankfurt am Main)
2 StR 11/58 (BGH Karlsruhe)
4 KLs 1/57 (LG Frankfurt am Main)
4 Gns 8/58 (StA Frankfurt am Main)
(Previous) provenances
(Previous) provenances
LG Frankfurt am Main (4a KLs 1/57)
Notes
Includes
Includes
Vorwurf/Delikt: Aussageerpressung im Amt
Verfahrensart: NSG-Verfahren
Verfahrensangaben: Aufgrund von Aussagen in der Hauptverhandlung gegen Samuel Kohnke in der Strafsache 51 Ks 1/52 in Deggendorf werden bei der StA Frankfurt am Main Ermittlungen in der Sache 4a Js 1134/54 eingeleitet. Hierzu wird am 22.02.1954 der Haftbefehl 931 Gs 1041/54 bei dem AG Frankfurt am Main beantragt und ausgeführt. Am 15.03.1954 wird durch die StA Frankfurt am Main beantragt die Voruntersuchungen zu eröffnen und zu führen, die am 16.03.1956 in der Sache 4a Js 1134/54 geschlossen werden. Die Formulierung einer Anklageschrift erfolgte am 06.11.1956. An 28.02.1957 entschied das OLG Frankfurt am Main in der Sache 1 Ws 106/57, dass die Haftbeschwerde des Angeklagten zulässig und begründet sind.
In der Strafsache 4a KLs 1/57 wird zwischen dem 22.08. und dem 27.08.1957 verhandelt und am letzten Tag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die eingelegte Revision des Angeklagten wird am 24.01.1958 vom BGH entschieden und in dem Beschluss 2 StR 11/58 als unbegründet abgewiesen. Danach ist das Urteil rechtskräftig.
In der Strafsache 4a KLs 1/57 wird zwischen dem 22.08. und dem 27.08.1957 verhandelt und am letzten Tag zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die eingelegte Revision des Angeklagten wird am 24.01.1958 vom BGH entschieden und in dem Beschluss 2 StR 11/58 als unbegründet abgewiesen. Danach ist das Urteil rechtskräftig.
Bd. 1-4: Hauptakten; Bd. 5: Verschiedene Schriftstücke; Bd. 6: Vollstreckungsheft; Bd. 7: Gnadenheft; Bd. 8, Informationsmaterial u.a. über das Konzentrationslager Sachsenhausen; Bd. 9: Ladungsheft eines Zeugen; Bd. 10: Handakte
Facts of the case
Facts of the case
Facts of the case
Der ehemalige Gestapo-Beamte (Kriminalsekretär) und Mitglied einer vom Amt IV des RSHA eingesetzten Sonderkommission zur Untersuchung kommunistischer Umtriebe im KZ Sachsenhausen hat mindestens in drei Fällen 'verschärfter Vernehmung' zwischen Mai bis September 1944 angeordnet und durchgeführt.