1114/1-21

Identifier

HStAM, 274 Kassel, 1114/1-21

Item series


Identification (short)


Title Title
Bischoff, Herbert u.a.
Life span Life span
(1937-1943), 1945-1976, (1977-1980)

Provenance


Organisation number and file reference Organisation number and file reference
10 Js 231/45 (Staatsanwaltschaft Halle/Saale)
2 Js 5057/47 (Staatsanwaltschaft Wiesbaden)
3a Js 621/48 (Staatsanwaltschaft Kassel)
3 Ks 18/49 (Landgericht Kassel)
Ss 55/50 (Oberlandesgericht für Hessen, Kasseler Strafsenat)
3a Js 240/50 (Staatsanwaltschaft Kassel)
3 Ks 5/52 (Landgericht Kassel)
3 StR 75/53 (Bundesgerichtshof)
3 Ks 2/69 (Landgericht Kassel)
3 Gns 31/56 (Staatsanwaltschaft Kassel)
3 Gns 8/59 (Staatsanwaltschaft Kassel)
3 Gns 4/64 (Staatsanwaltschaft Kassel)

Notes


Includes Includes
Vorwurf/Delikt: Mord
Verfahrensart: NSG-Verfahren
Verfahrensangaben: Nachdem wegen des Tatorts die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) 1945 die Ermittlungen aufgenommen hatte, Bischoff sich aber in Hessen in Internierung befand, wurde dieses Ermittlungsverfahren über die Staatsanwaltschaft Darmstadt (Bischoff soll im Lager Darmstadt interniert gewesen sein) an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden (Bischoff war in einem Internierten-Arbeitskommando in Wiesbaden) abgegeben. Nach seiner Entlassung aus der Internierung nahm Bischoff seinen Wohnsitz in Arolsen, weshalb Ende August 1948 die Staatsanwaltschaft Kassel zuständig wurde.
Die Staatsanwaltschaft Kassel (Az.3a Js 621/48) erhob in Sachen Jacobsohn/Jacobson am 02.05.1949 Anklage und erweiterte diese mit einer Nachtragsanklageschrift vom 20.07.1949 auf den Tatbestand des versuchten Mordes. Das Landgericht verurteilte Bischoff in dieser Sache am 31.01.1950 zu einer Gefängnisstrafe (3 Ks 18/49). Die Entscheidung hatte in der Revisionsinstanz bestand (Oberlandesgericht für Hessen, Kasseler Strafsenat, Aktzenzeichen Ss 55/50).
Abgetrennt davon ermittelte die Staatsanwaltschaft Kassel unter dem Aktenzeichen 3a Js 240/50 zum Mord an Dr. Lindemann weiter , das Landgericht Kassel verurteilte Bischoff wegen Mordes am 10.10.1952 zu lebenslänglichem Zuchthaus und Finsterwalder wegen Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe (3 Ks 5/52). Auch dieses Urteil hatte bei der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof einstweilen Bestand (3 StR 75/53).
Mehrere entsprechende Anträge später wurde das Verfahren gegen Bischoff wieder aufgenommen und er wurde vom Landgericht Kassel (3 Ks 2/69) wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt).

Facts of the case


Facts of the case Facts of the case
Die Beschuldigten sollen als SS-Mitglied in Glogau (Schlesien) im Rahmen der SS-Aktion gegen die SA ("Röhm Putsch") am 30.06.1934 am Mordversuch, der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung an Rechtsanwalt Dr. Sally Jacobsohn (nach seiner Einbürgerung in den USA: Sam Jacobson) sowie am Mord am jüdischen Arzt Dr. Erich Lindemann am 01.07.1934 in Glogau beteiligt gewesen zu sein.

Information / Notes


Additional information Additional information
Die Unterlagen enthalten zwei NSG-Verfahren. Wegen der engen Verbindung der Verfahren konnten die Unterlagen nicht nach Verfahren getrennt werden, zumal sie als ein mehrbändiges Konvolut von der Staatsanwaltschaft Kassel abgegeben wurden.
Diese beiden NSG-Verfahren richten sich gegen einen Mord und einen Mordversuch an zwei jüdischen Menschen. Diese Straftaten wurden im Umfeld der SS-Aktionen gegen die SA ("Röhm-Putsch") ausgeführt, die beiden Opfer hatten mit der SA nichts zu tun.
Vgl. auch Urteil Ks 2/51 des Landgerichts Schweinfurth vom 12.04.1951.
Vgl. auch Verfahren 12 Js 18/55 der Staatsanwaltschaft Osnabrück bzw. 16 Ks 1/56 (2) des Landgerichts Osnabrück.