1102/1-10
Identifier
HStAM, 274 Kassel, 1102/1-10
Item series
Identification (short)
Title
Title
Hassencamp, Fritz u.a.
Life span
Life span
(1940-1944), 1948-1952
Provenance
Organisation number and file reference
Organisation number and file reference
3a Js 570/48 (Staatsanwaltschaft Kassel)
3a Ks 3/50 (Landgericht Kassel)
Ss 374/50 Ss 374/50 (Oberlandesgericht Frankfurt/Main)
Notes
Includes
Includes
Vorwurf/Delikt: Rechtsbeugung, Totschlag
Verfahrensart: NSG-Verfahren
Verfahrensangaben: Möglicherweise infolge entsprechender Hinweise im Spruchkammerverfahren wurde 1948 ein Ermittlungsverfahren gegen die drei am Urteil gegen Werner Holländer von 1943 beteiligten Richter (Hassencamp, Kessler und Bernhardt) sowie gegen den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft (Wildt) eingeleitet. Unter dem Aktenzeichen 3a Js 570/48 wurde gegen Hassencamp und Kessler am28.02.1950 Anklage erhoben, die beiden aber vom Landgericht Kassel (3a Ks 3/50) freigesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Ss 374/50) hob das Urteil am 07.02.1951 auf und verwies es an das Landgericht Kassel zurück. Am 28.03.1952 sprach das Landgericht Kassel die beiden Angeklagten erneut frei.
Facts of the case
Facts of the case
Facts of the case
Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, als Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bzw. als Richter am Sondergericht für den Bezrik des Oberlandegserichts Kassel mit dem Todesurteil gegen Werner Holländer vom 20.04.1943 Rechtsbeugung begangen zu haben sowie mit der Hinrichtung Holländers am 30.05.1944 sich als mittelbare Täter eines vorsätzlich Totschlags schuidig gemacht zu haben.
Information / Notes
Additional information
Additional information
Unterlagen des Prozesses gegen Werner Holländer, vgl. HStAM Bestand 274 Kassel Nr. 1017/1-3.
Die Ermittlungs- und die Strafprozessakten fehlen in dieser Überlieferung, wo nur mehrere Beiakten zu den Handakten überliefert sind. Das Urteil des Landgerichts Kassel vom 28.03.1952 (3a Ks 3/50) fehlt in den hiesigen Unterlagen, ist aber in gekürzter Form in der Dokumentation von Moritz und Noam und in der Dokumentation Justiz und NS-Verbrechen (beide: s.u.) enthalten.
Es gibt Hinweise, dass es zwischen dem ersten Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt und dem Urteil des Landgerichts Kassel vom 28.03.1952 ein weiteres Urteil des Landgerichts Kassels und eine weitere Revision gegeben haben könnte.
Es gibt Hinweise, dass es zwischen dem ersten Revisionsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt und dem Urteil des Landgerichts Kassel vom 28.03.1952 ein weiteres Urteil des Landgerichts Kassels und eine weitere Revision gegeben haben könnte.
Zum Verfahren gegen Hassencamp und Kessler vgl. Klaus Moritz, Ernst Noam: NS-Verbrechen vor Gericht 1945-1955. (Schriften der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, Band II; Justiz und Justizverfolgung, Band 2), Wiesbaden 1978, S. 302-327.
Zum Verfahren gegen Hassencamp und Kessler vgl. Justiz und NS-Verbrechen, Band 49, S. 447-488.