32439/1-64

Identifier

HHStAW, 461, 32439/1-64

Item series


Identification (short)


Title Title
Vestring, Wilhelm u.a. (Komplex Pinsk) [IN BEARBEITUNG]
Life span Life span
1959-1972

Provenance


Organisation number and file reference Organisation number and file reference
4 Js 724/63 (StA Frankfurt am Main)
50/4 Js 724/63 (StA Frankfurt am Main)
(Previous) provenances (Previous) provenances
StA Frankfurt am Main (4 Js 724/63)

Notes


Includes Includes
Vorwurf/Delikt: Mord, Beihilfe zum Mord
Verfahrensart: NSG-Verfahren
Verfahrensangaben: Die Ermittlungen wurden am 14.03.1963 aufgenommen. Dieses Verfahren wurde aus dem Komplex 4 Js 901/62 (später 4 Ks 1/71) gegen Josef Kuhr u.a. abgetrennt, da sich neues Beweismaterial ergeben hat.

Am 01.04.1966 wird in dem Ermittlungsverfahren 4 Js 724/63 der StA Frankfurt am Main die Ermittlungen gegen
28 Beschuldigte unter anderem gegen Vestring eingestellt (Bd. 54, Bl. 9900-9903).
Weitere Einstellungen aus dieser Verfügung vom 01.04.1966 und anderen, die in diesem Erschießungsprojekt nicht verzeichnet wurden:
181 Beschuldigte, die verstorben sind (Bd. 54 Bl. 9946-9957);
16 Beschuldigte, die vermisst werden (Bd. 54, Bl. 9957-9959);
181 Beschuldigte, die unbekannten Aufenthalts sind und demzufolge vorläufig eingestellt werden (Bd. 54, Bl. 9959-9968);
112 Beschuldigte, die den beteiligten Einheiten angehörten aber nicht während der hier in Betracht kommenden Zeitraum (Bd. 54, Bl. 9970-9979);
202 Beschuldigte gegen die keine konkrete Belastung vorliegen (Bd. 54, Bl. 9980-9996).

Einstellungsverfügung vom 09.01.1967:
12 Beschuldigte, die an Exekutionen von Polen und Juden im ehemaligen Generalgouvernement von Oktober 1940 bis Februar 1942 beteiligt waren, aber eine etwaige Rechtswidrigkeit nicht festgestellt werden kann (Bd. 54, Bl. 9998-9999);
23 Beschuldigte, die an sog. Vergeltungsaktionen im Gebiet Pinsk im Herbst 1942 beteiligt waren,, aber keine Befehlsgeber identifiziert werden konnten und die Verjährungsfrist abgelaufen ist (Bd. 54, Bl. 10001-10007);
24 Beschuldigte, die außer Verfolgung gesetzt werden, die an Massenerschießungen von sowjetischen Kriegsgefangenen im ehemaligen Generalgouvernement im Spätsommer 1941 und Erschießungen von Juden im Gebietskommissariaten Pinks und Stolin in Jahr 1942 beteiligt waren, sich aber auf den Befehlsnotstand berufen haben (Bd. 52, Bl. 1008-10012).
119 Beschuldigte, die an den gleichen Tatkomplexen beteiligt waren, sich aber nicht auf den Befehlsnotstand beriefen, besteht juristische Uneinigkeit, ob die Ermittlungen eingestellt werden sollen (Bd. 54, Bl. 10008-10038). Per Beschluss vom 03.10.1968 werden die Ermittlungen gegen die 119 Beschuldigte teilweise eingestellt. Insofern die Personen an Massenerschießung sowjetischer Kriegsgefangener im Spätsommer 1941 in der Nähe von Biala Podlaska verdächtigt sind, werden die Ermittlungen fortgeführt (Bd. 54, Bl. 10044).

Per Verfügung vom 11.09.1969 werden die Ermittlungen gegen die Beschuldigten Nr. 26-28, 30, 38-39, 45-46, 54, 70-71, 81, 84, 89, 91-93 und 95 aus der Einstellungsverfügung vom 09.01.1967 wieder aufgenommen (Bd. 59, ohne Seitenzahl).

Einstellungsverfügung vom 30.03.1970:
31 Beschuldigte, die Angehörige der 2. Kompanie des Polizei-Bataillon 306 waren, aber unbekannten Aufenthalts oder verstorben sind oder kein hinreichender Tatverdacht vorhanden ist (Bd. 57, Bl. 5-16 und Bl. 24-25).

Einstellungsverfügung vom 22.04.1971:
Zwei Beschuldigte und weitere unbekannte ehemalige Angehörige, die vom Herbst 1942 bis Juli 1944 Gebietskommissare von Stolin waren, aber verstorben sind oder die Ermittlungen vor Hindernissen stehen (Bd. 58, Bl. 18-19).

Am 21.08.1979 (Bd. 58, letztes Blatt) wird das Ermittlungsverfahren 50/4 Js 724/63 per Verfügung als erledigt anerkannt, da für den Staatsanwalt nicht ersichtlich ist gegen welche beschuldigten Personen noch Ermittlungen angestellt werden. Gegen den Namensgeber dieses Verfahrens wurden die Ermittlungen bereit am 01.04.1966 eingestellt.

Facts of the case


Facts of the case Facts of the case
Gegenstand des Ermittlungsverfahren bilden die Massenerschießungen von Juden und die sogenannten Vergeltungsaktionen in den ehemaligen Gebietskommissariaten Pinsk und Stolin im Herbst 1942. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen alle Personen aus militärischen-, polizeilichen und zivilen Dienststellen und Einheiten, die an diesen Massenerschießungen mitgewirkt haben:
der Höhere SS-Obergruppenführer und Polizeiführer von Russland-Süd und Ukraine,
Angehörige des Bandenbekämpfungsstabes.
Bei der Sicherheitspolizei der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Ukraine, der Kommandeur Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in Rowna und die Angehörigen der Außenstelle Pinsk des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Rowno mit den Zweigstellen in Kanow, Stolin, Wysock und Dawid-Gorodek Luninets.
Bei der Ordnungspolizei der Befehlshaber Ukraine, das Polizeiregiment 15 mit dem II. Bataillon des Polizei-Regimentes 15 (vorher Polizei-Bataillon 306) und der 10. Kompanie des III. Bataillon (vorher 2. Kompanie des Polizei-Bataillon 310) und der 3. Polizeipanzerkompanie. Außerdem die Polizei der Polizei-Reiter-Abteilung II, die Polizeigebietsführer in den Gebietskommisariaten Pinks und Stolin sowie die Gendarmerieeinheit in den Gebietskommissariaten Pinsk und Stolin.
Bei der Wehrmacht die Schlächterei-Kompanie im Verband der Infanterie-Division (ID) 34.
Bei den Zivilbehörden der Gebietskommisar von Pinsk und Stolin.
Zudem richtet sich das Verfahren gegen die Angehörigen des Polizei-Bataillon 306 (II. Bat./ Pol. Reg. 15) wegen der Massenerschießungen von russischen Kriegsgefangenen und sonstiger Tötungsverbrechen in dem ehemaligen Generalgovernement in der Zeit von Oktober 1940 bis Februar 1942.

Information / Notes


Additional information Additional information
Dieses Verfahren beinhaltet sehr viel Aktenmaterial aus den Ermittlungen 4 Js 901/62 gegen Kuhr u.a. (siehe auch HHStAW Best. 461, Signatur 32590/1-210)