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Identifier
ISG FFM, H.06.16, ...
Item series
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Title
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Prozess 406: Johann Jacob Friederich Fabricius, Handelsmann und Tabakfabrikant, Frankfurt, gegen Schöffengericht Frankfurt und Konsorten, d.h. sämtliche Kreditoren des Fabricius und deren Ausschuss, Frankfurt
Life span
Life span
1754-1755
Notes
Includes
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Appellation gegen die vom Schöffengericht zu Frankfurt erhobene Beschuldigung des mutwilligen Bankrotts und anderer Betrügereien
Descriptors
Descriptors
Personen: Hert, Gotthard Johann, lic. (Prokurator des Klägers, 1754); Weiskirch, C. A., lic. (Prokurator, 1754); Zwierlein, Johann Jacob, Dr. (Prokurator des Beklagten, 1754, Prokurator für die Stadt Frankfurt, 1738); Helffrich, Ferdinand Wilhelm Anton, Lic. (Prokurator, 1754); Hofmann, Georg Melchior, Dr. (Prokurator, 1738)
Facts of the case
Facts of the case
Facts of the case
Appellation gegen die vom Schöffengericht zu Frankfurt erhobene Beschuldigung des mutwilligen Bankrotts und anderer Betrügereien, wobei sich der Nachweis des betrügerischen Bankrotts schwierig gestaltete und z. T. auf Vermutungen beruhte, vgl. Vorgeschichte. Arretierung des Fabricius in der Konstablerwache bei ca. 80.000 fl Schulden. „Es ist auch nicht die geringste Hoffnung zur Zahlung übrig, nachdem man weiters in Erfahrung gebracht, dals Er die aus Holland empfangenen Waaren meistentheils nicht einmal umbgepackt, sondern gleich bey der Ankunft wieder um 40 bis 50 PCent unter dem Preiß verschleudert, als sie ihm in Holland angesetzet worden. Ja er hat... die zuletzt zuletzt empfangenen Fäßer mit Indigo, Mußcaten Nuß und Mußcaten Blumen, um ein bagatel dahin gegeben, ehe ihm noch aus Holland die avis von deren Preis zugekommen wäre“.
Prozeßvorgeschichte, basierend auf in Druckschrift vorliegenden und in einseitiger und anonymer Weise dargestellten Species facti (1754 s. enthält-Vermerk): Vor noch nicht zwei Jahren erhielt ein Fremder, namens Johann Jacob Friderich Fabricius, das Bürgerrecht in dieser Stadt, und fing so fort an, eine Tabakfabrik und Handlung zu errichten. Ganz Franckfurt war darüber verwundert, da dieser junge Mensch nicht viel über tausend Gulden Vermögen hatte und sich schon so wichtigen Geschäften unterzog. Doch diese gerechte Verwunderung wurde gar bald unendlich vermehrt, da man ihn ein prächtiges Haus, welches er für 20.000 fl erhandelte, beziehen, zwei Bediente in Livree nehmen, und überhaupt, unter täglichem Schmaussen und Wohlleben, die kostspieligste Haushalten anfangen sah. Man kann wohl denken, daß jeder vernünftige Handelsmann diesem Menschen wenig zutraute; dahero dann auch der Ausgang gezeigt, daß er keinen einzigen Frankfurter Handelsmann beträchtlich zu betrügen im Stand gewesen war. Der zum Betrügen geborne Fabricius machte gar bald mit einem gewesenen hiesigen Chirurgen, so vorher schon unter den Panduren gedient, namens Johann Georg Wolff, gute Bekanntschaft. Sie fanden es dienlich zusammen zu agieren; indem sie sich heimlich associierten, jedoch äußerlich ihre neuerrichtete Handlungsgesellschaft nicht bekannt machten. Nun kam es darauf an, erstlich sich Credit, hernach Geld zu erwerben. Sie sahen wohl, daß in Franckfurt ihnen kein Mensch traute. Sie verfielen deshalb auf Holland: Fabricius tat eine Reise nach Holland an und schläferte die gut herzigen Holländer mit anfänglicher prompter Zahlung ein. Auch Wolff muß te nach Holland reisen, um auf diese Art sich in Bekanntschaft und Credit zu setzen. So bald sie merkten, daß man durch ihre honetten Zahlungen Vertrauen in sie setzte, fingen sie an, ihren Anschlag in das Werk zu setzen: nämlich immerfort kostbare Waaren zu beschreiben, und dagegen Wechsel-Briefe solutionis loco zu überschicken. Diese Wechsel-Briefe waren der ganze Grund ihrer Bosheiten. So konnte denn auch, leider! das so lange unter allen Völkern so heilig gehaltene Wechselrecht, als eine derer größten Stützen des Commercii, von diesen Bösewichtern nicht verschont bleiben. Sie bedienten sich zweierlei Arten Betrügereien: Die erste Art der Schelmerei war folgende: Fabricius stellte Wechselbriefe auf einen namens J. Martin & Comp, in Paris aus. Wolff that ein gleiches, jedoch jeder unter seinem eigenen Namen, schickte darauf solche seinen Freunden, von welchen er Waaren haben wollte, und schrieb ihnen dabei, daß sie diese Briefe von dem Trassaten, der sich in Paris in dem Wirtshause au cheval rouge finden lassen würde, acceptiren lassen könnten. Dieses geschah auch würcklich, und die gutherzigen Holländer, welche sich unmöglich vorstellen konnten, daß dieser neuangehenden Handelsmann solche Gottlosigkeiten zu treiben Vorhabens sein sollte; nahmen bona fide diese Briefe statt Zahlung, und überschickten ihre Waaren in großer Menge. Die andere Art aber bestand darinnen: In dem Chur-Pfältzischen Ort namens Jugenheim wurde ein Verwandter des Fabricius, namens Johann Christoph Bonner vermöget, daß er Wechsel über Wechsel ausstellte und zwar auf einen Namens J. N. Petrino, in Amsterdam und in Hamburg, zur avantage des Fabricius. Fabricius girirte oder transportirte sobald diese Wechsel auf einen bis dato ebenfalls noch unbekannten, vermutlich auch gottloser Weise erdichteten Baumann, dann einen A. Leon, und dieser endlich auf den Fabriciusischen Socius Wolff, welcher sie sofort den Holländern statt Bezahlung übersendete. Diese hatten auf diese Briefe um so weniger Mißtrauen, weil so viele Giranten oder Cessionarii darauf befindlich waren, an deren jeden sie nach Wechselrecht den Regreß hatten. Die Briefe wurden darauf durch Petrino auch ordentlich acceptirt, und die Inhaber verhandelten solche theils wieder bona fide an verschiedene andere..
Vorinstanzen: 1) Schöffengericht Frankfurt 1754, 2) RKG 1754
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Formalbeschreibung: insgesamt 39 cm