II, 10/1-

Identifier

StadtA MR, Marburg 1 A, II, 10/1-

Item series


Identification (short)


Title Title
Landsteuerrechnungen
Life span Life span
1614-1815

Information / Notes


Additional information Additional information
Die Landsteuern, deren Festsetzung auf dem Treysaer Steueranschlag vom 19.12.1576 basiert, wurden zunächst zu wechselnden Terminen, später stets zu Petri und Martini erhoben. Während der Zugehörigkeit Hessens zum Königreich Westphalen waren sie aufgehoben. Durch Verordnung vom 27.12.1814 wurden sie wieder eingeführt, aber schon 1816 zugunsten der Landesschuldensteuer und der Exemtensteuer ausgesetzt und später ganz abgeschafft.
Neben der eigentlichen Landsteuerrechnung werden von 1780 an verschiedene nach Verwendungszweck getrennte Sonderrechnungen geführt, die aber 1789 wieder in einem Rechnungsband zusammengefasst werden. Ab 1791 wird zwischen Petri- und Martinisteuer insofern unterschieden, als die eine Lanschuldentilgung, Aeraria, Landratsbesoldung, die andere Landkriegsschuldentilgung, Einlösung der Gießener Vogteien, vierfach Bewilligung (für Don gratuit, Statue, Landständisches Haus und ältere Landtagskosten) und Kommunensteuer umfasst. Die im Folgenden nach den Jahreszahlen genannten Daten geben das Steuerziel an. Ist dieses nicht genannt, steht zur Unterscheidung der Rechnungen aus einem Jahr die Nummer des Steuerziels.