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Identifier

HStAM, Slg 9, ...

Item series


Identification (short)


Title Title
Bundesgesetzblatt, Teil I
Life span Life span
1949 - 2025

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Herausgegeben vom Bundesministerium für Justiz

Facts of the case


Facts of the case Facts of the case
Das deutsche Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das öffentliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und durch den Bundesanzeiger Verlag vertrieben. Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG). Dann ist im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich. Das Bundesgesetzblatt erscheint seit der Verkündung des Grundgesetzes (BGBl. 1949, S. 1) und ist damit Nachfolger des von 1871 bis 1945 herausgegebenen Reichsgesetzblattes. Seit 1951 wird es in zwei Teilen herausgegeben. Die Teile werden in römischen Ziffern angegeben.
Im Bundesgesetzblatt Teil I werden veröffentlicht:
Bundesgesetze mit Ausnahme völkerrechtlicher Übereinkünfte, Verordnungen, wenn sie nicht im Bundesanzeiger oder im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen veröffentlicht werden, Zuständigkeitsentscheidungen nach Artikel Art. 129 des Grundgesetzes, Entscheidungsformeln der Urteile des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 BVerfGG, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten, Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Deutschen Bundestags und des Bundesrats; das sind beispielsweise:
die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
die Geschäftsordnung des Bundesrates
die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss
Andere Bekanntmachungen werden nur dann im Bundesanzeiger Teil I veröffentlicht, wenn das gesetzlich vorgesehen ist. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung und die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien hingegen werden nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern im Gemeinsamen Ministerialblatt.
Im Bundesgesetzblatt Teil II werden veröffentlicht:
Die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen. Daneben werden auch Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens veröffentlicht.
Einzige amtliche Ausgabe ist weiterhin die gedruckte Ausgabe.

Information / Notes


Additional information Additional information
Amtliche Papierausgabe bis 2022
In den Jahren 1949 bis 2022 erfolgte die rechtswirksame Verkündung von Rechtsnormen in den gedruckten Bundesgesetzblättern. Das hier vorgehaltene frei zugängliche Archiv beinhaltet die bis zu diesem Zeitpunkt erschienenen Gesetzblätter so, wie sie veröffentlicht wurden.

Elektronische Verkündung ab 2023
Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter www.recht.bund.de.

Quelle: https://www.bundesanzeiger-verlag.de

Letzte Aktualisierung : 12.01.2023