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Signatur
HHStAW, 1, ...
Stück-Serie
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Sämtliche Untertanen des Amtes Hohensolms gegen Johann Friedrich Graf zu Solms-Laubach, Ludwig Graf zu Solms-Hohensolms, (Dr. iur. NN Seipp, Advokat, Wetzlar), dann auch Heinrich Fürst zu Nassau-Dillenburg, NN Denhardt, Hospitalkollektor, Dillenburg, dann auch Johann Wilhelm Pfalzgraf bei Rhein
Laufzeit
Laufzeit
1648, 1693-1698, 1813
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Regierung der sämtlichen solmsischen Häuser zu Grüningen (1692)
RKG (1693)
Vermerke
Enthält
Enthält
Quad. 8: Vergleich Pfalz/Solms (1659),
Quad. 52, in Quad. 58: Kontributionsrechnungen (ab 1626),
Quad. 58: vorinstanzliche Akten (ab 1692),
Quad. 59: Altenkirchener Friedensgeldrechnung (1648),
Quad. 66: Vergleich (1697),
diverse Zeugenverhörsprotokolle (ab 1692),
Nr. 3524b: RKG-Kommissionsakten (1694), darin: Kontributionsrechnung (1693-1694)
Enthält auch
Enthält auch
fallfremde Aktenstücke
Sachverhalt
Sachverhalt
Sachverhalt
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, in dem entschieden worden war, dass die Kl., um nicht zu ungemessenen Frondiensten herangezogen zu werden, zu Geldleistungen, bemessen nach den Häuptern ihres Viehs, zu Jagddiensten und zu einer monatlichen Zahlung von 100 Gulden zur Abgeltung u.a. von Kriegskontributionen herangezogen werden sollen und ihr Bierbraurecht, welches der bekl. Graf zu Solms-Hohensolms als eigenes Recht beansprucht, beweisen sollen,
Anspruch auf Restituierung des Viehs, welches den Kl. gepfändet worden und auf Entlassung der Untertanen, die inhaftiert worden waren, weil sich die Kl. weigerten, den Auflagen gem. dem vorinstanzlichen Urteil nachzukommen,
dann Anspruch gegen Nassau-Dillenburg und den bekl. Denhardt auf Restituierung bzw. auf Ersatz des Wertes des gepfändeten Viehs, welches aus dem hohensolmsischen Territorium nach Herborn verbracht worden war,
dann Anspruch gegen den bekl. Pfalzgrafen auf Aufhebung der militärischen Besetzung der kl. Gemeinden durch Abführung der Truppen, die auf Betreiben des Grafen zu Solms-Hohensolms zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen die Kl. in den kl. Gemeinden stationiert worden waren und die verschiedentliche Übergriffe gegen die Bevölkerung vorgenommen hatten
Anspruch auf Restituierung des Viehs, welches den Kl. gepfändet worden und auf Entlassung der Untertanen, die inhaftiert worden waren, weil sich die Kl. weigerten, den Auflagen gem. dem vorinstanzlichen Urteil nachzukommen,
dann Anspruch gegen Nassau-Dillenburg und den bekl. Denhardt auf Restituierung bzw. auf Ersatz des Wertes des gepfändeten Viehs, welches aus dem hohensolmsischen Territorium nach Herborn verbracht worden war,
dann Anspruch gegen den bekl. Pfalzgrafen auf Aufhebung der militärischen Besetzung der kl. Gemeinden durch Abführung der Truppen, die auf Betreiben des Grafen zu Solms-Hohensolms zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen die Kl. in den kl. Gemeinden stationiert worden waren und die verschiedentliche Übergriffe gegen die Bevölkerung vorgenommen hatten
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
vgl. Nr. 3522-3527