H.06.14

Complete identifier

ISG FFM, H.06.14

Fonds


Identification (short)


Title Title
Frankensteinische Lehenurkunden
Life span Life span
1251 - 1829

Fonds data


Custodial history Custodial history
Der Bestand gelangte beim Ankauf des Frankensteiner Hofs durch die Stadt Frankfurt 1831/32 an die Kämmerei.
History of creator History of creator
Über die eheliche Verbindung zwischen Johann von Frankenstein und Irmel von Cleen kam die Familie 1522 durch kaiserliche Belehnung in den Besitz des ab dieser Zeit nach der reichsunmittelbaren Adelsfamilie benannten Frankensteiner Hofs in Sachsenhausen. Zuvor gehörte der Hof im 13. Jh. den Rittern von Sachsenhausen und im 15. Jh. den aus Oberhessen stammenden Rittern von Cleen. Erst 1831 erwarb die Stadt im Zusammenhang mit der Aufhebung des Lehenswesens die Frankensteinischen Besitzungen. Die Familie selbst zog sich auf ihren Besitz im mittelfränkischen Ullstadt zurück, den die Familie heute noch bewohnt und dort ein Familienarchiv unterhält.
Includes Includes
Der Bestand enthält eine größere Anzahl von Kaiser- und Königsurkunden, einige Amtsbücher und Akten. Er bietet einen guten Einblick in die Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Frankfurter Beziehungen einer reichsunmittelbaren Adelsfamilie und spiegelt das spannungsreiche Verhältnis zwischen Reichsstadt und einer nicht ihrer Jurisdiktion unterstehenden Familie wider.
Literature Literature
Euler: Die Herren von Sachsenhausen und Praunheim. - Weissgerber, Wolfgang: die Herren von Frankenstein und ihre Frauen, Darmstadt 1975
Finding aids Finding aids
Rep. 656 (gedruckt: Fischer, Roman: Frankensteinische Lehenurkunden 1251-1812, FfM. 1992; mit Ersatzdokumentation verlorener Archivalien)

Further information (fonds)


Extent Extent
146 Verzeichnungseinheiten, 2 Regalmeter
Access Access
Lagerort: TM;
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Information / Notes


Additional information Additional information
Die Nummern 144-146 (Rechnungen der Frankensteinischen Kellerei Frankfurt 1791/92, 1792/93 und 1828/29) waren ursprünglich dem Bestand "Fremde Archivalien" unter der Nr. 61 zugeordnet.
Vgl. Prozessdruckschriften 55: Frankenstein contra Frankfurt