24 a
Complete identifier
HStAM, 24 a
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Kurhessische Ober-Polizeidirektion
Life span
Life span
1818-1830
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Die Akten der Oberpolizeidirektion wurden 1831 an das Innenministerium abgegeben. Von dort kamen sie nach 1866 an die preußische Bezirksregierung Kassel. In das Staatsarchiv gelangten sie bis 1904 mit Ablieferungen der Regierung, aus denen sie herausgelöst und zu einem eigenen Bestand formiert wurden.
History of creator
History of creator
1818 wurde der Polizeidirektor der Residenzstadt Kassel, Ludwig v. Manger zugleich zum Ober-Polizeidirektor ernannt. Eine Ober-Polizeidirektion als selbständige Behörde und vorgesetzte Instanz der Polizeidirektionen entstand jedoch erst 1821. Nach der Verhaftung v. Mangers und sämtlicher Beamten der Oberpolizeidirektion im Zuge der Drohbrief-Affaire 1824 wurde die Position des Oberpolizeidirektors nicht neu besetzt. 1831 wurde die Behörde endgültig aufgehoben. Ihre Aufgaben übernahm das aufgrund der Verfassung für die Polizeiaufgaben zuständige Innenministerium.
Includes
Includes
Akten betr. Polizeiverwaltung, Polizeipersonalia, Polizeiberichte, Angelegenheiten der politischen, Sicherheits-, Ordnungs-, Bau-, Gewerbe-, Armen- und Gesundheitspolizei
Finding aids
Finding aids
HADIS-Datenbank
Veröffentl. Findbuch für die Bestände 24 a-g von Eckhart G. Franz, 1969 (retrokonvertiert in HADIS)
Further information (fonds)
Extent
Extent
3,25 m