404
Complete identifier
HStAM, 404
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Kennkartenmeldebögen
Life span
Life span
1946-1951
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Am 1. Juli 1957 wurden die Meldebögen vom Regierungspräsidenten Kassel dem Staatsarchiv Marburg zur Aufbewahrung angeboten. Die Passstellen der Landratsämter sollten vor der Abgabe die Meldebögen ordnen, in die vom Staatsarchiv mitgelieferten Mappen umbetten und Verzeichnisse über deren Inhalt anlegen. Eine archivische Erschließung fand aus Personalmangel nicht statt.
Die Sammlung der Meldebögen aus dem Regierungsbezirk Kassel ist aus verschiedenen Gründen unvollständig. Insbesondere die Meldebögen der Kreise Eschwege und Kassel-Land fehlen, da sie von den Landratsämtern eigenmächtig vernichtet wurden. Die Meldebögen des Landratsamts Hersfeld haben stark unter Hochwasser gelitten und sind nur unvollständig überliefert.
Die Sammlung der Meldebögen aus dem Regierungsbezirk Kassel ist aus verschiedenen Gründen unvollständig. Insbesondere die Meldebögen der Kreise Eschwege und Kassel-Land fehlen, da sie von den Landratsämtern eigenmächtig vernichtet wurden. Die Meldebögen des Landratsamts Hersfeld haben stark unter Hochwasser gelitten und sind nur unvollständig überliefert.
History of creator
History of creator
Nach einer Verordnung vom 13. April 1946 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Großhessen 1946, S. 110) waren alle in Hessen wohnhaften Personen (Deutsche, Ausländer und Staatenlose) über 18 Jahre zu einer persönlichen Meldung bei den Ortspolizeibehörden verpflichtet. Hierbei hatten sie einen Fragebogen auszufüllen, Lichtbilder einzureichen und Fingerabdrücke nehmen zu lassen. Auf Grund dieses Meldebogens wurden dann von den Passbehörden neue Ausweise (Kennkarten) ausgestellt. Jeweils einer der mit Lichtbild und Fingerabdrücken versehenen Fragebogen (Meldebogen B) verblieb bei der Passstelle der Landratsämter bzw. Stadtmagistrate. Mit dem Bundesgesetz über Persoalausweise vom 19.12.1950 wurden zum 1.1.1951 Personalausweise für alle Personen im Bundesgebiet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Meldeordnung der Meldepflicht unterliegen, eingeführt. eine Übergansfrist galt bis zum 31.12.1954.
Includes
Includes
Kennkartenmeldebögen einzelner Stadt- und Landkreise
Finding aids
Finding aids
Arcinsys-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
Extent
132,65 MM
Information / Notes
Additional information
Additional information
Letzte Aktualisierung: 02.08.2023