9 a
Complete identifier
HStAM, 9 a
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Kurhessisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und des kurfürstlichen Hauses
Life span
Life span
(1813-)1821-1867
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Nach der preußischen Annexion sind Teile des Archivs in das Hausarchiv nach Berlin-Charlottenburg überführt worden, wurden aber nach 1896 über das Geheime Staatsarchiv nach Marburg zurückverbracht. Die Titel- und Ordensangelegenheiten verblieben bis 1909 im Charlottenburger Hausarchiv.
History of creator
History of creator
Das 1821 durch das Staatsorganisationsedikt geschaffene Ministerialdepartement der auswärtigen Angelegenheiten und des kurfürstlichen Hauses besaß keine eigene Behördenorganisation, sondern war zuerst einmal mit der des Geheimen Kabinetts vereinigt. Erst die Verfassung von 1831 änderte dies, indem nun eine eigene Behörde mit einem allerdings geringen Personal entstand. Seine Zuständigkeit lag in der eigentlich selbständigen, faktisch aber nur beratenden Tätigkeit in auswärtigen Fragen; durch Reskript vom 11. September 1834 traten noch zusätzliche Funktionen hinzu: Standeserhöhungen und Annahme fremder Titel durch Hessen sowie Auszeichnung von Ausländern.
Die am 15. Mai 1834 festgelegten Grundsätze für den Geschäftsbereich des Ministeriums sahen vor, daß alle Berichte in Bundes- und Militärangelegenheiten, über Bundessitzungen, politische Fragen, Angelegenheiten einzelner Höfe sowie andere Neuigkeiten versiegelt an das Ministerium zu senden waren, diese dann aber vom Ministerium an den Regenten weiterzugeben waren. Das Ministerium erfuhr den Inhalt nur dann, wenn der Regent den Bericht zur Einsicht zurückgab. Eine eigene Tätigkeit war dem Ministerium bei Anfragen, bei Instruktionen in Geschäfts-, nicht aber politischen Fragen und bei Nachfragen nach inneren Landesangelegenheiten erlaubt. Die ursprüngliche Forderung des Regenten, daß ihm alle Aktivitäten des Ministeriums zur Kenntnis gegeben werden müßten, wurde nach internen Auseinandersetzungen aufgegeben. Erst 1852 änderten sich die Gepflogenheiten für kurze Zeit in der Weise, daß bei Abwesenheit des Fürsten dem Ministerium das Recht zur Öffnung und Weiterleitung von Gesandtschaftsberichten zustand.
Auf Grund der Verfassung von 1831 war dem Ministerium auch der Geschäftsbereich der Haussachen übertragen; eine Einzelregelung erfolgte im schon erwähnten Reskript von 1834. Zwar wird in den Staatshandbüchern zwischen 1839 und 1842 der Eindruck erweckt, als bestünde ein eigenes Hausministerium, dem die Hofdomänenkammer und der Hausschatz unterstellt sei, doch bestand weiter eine Personal- und Realunion mit dem Auswärtigen Ministerium. Allerdings sind die Hausbetreffe im Ministerium eigens aufgestellt worden.
Die am 15. Mai 1834 festgelegten Grundsätze für den Geschäftsbereich des Ministeriums sahen vor, daß alle Berichte in Bundes- und Militärangelegenheiten, über Bundessitzungen, politische Fragen, Angelegenheiten einzelner Höfe sowie andere Neuigkeiten versiegelt an das Ministerium zu senden waren, diese dann aber vom Ministerium an den Regenten weiterzugeben waren. Das Ministerium erfuhr den Inhalt nur dann, wenn der Regent den Bericht zur Einsicht zurückgab. Eine eigene Tätigkeit war dem Ministerium bei Anfragen, bei Instruktionen in Geschäfts-, nicht aber politischen Fragen und bei Nachfragen nach inneren Landesangelegenheiten erlaubt. Die ursprüngliche Forderung des Regenten, daß ihm alle Aktivitäten des Ministeriums zur Kenntnis gegeben werden müßten, wurde nach internen Auseinandersetzungen aufgegeben. Erst 1852 änderten sich die Gepflogenheiten für kurze Zeit in der Weise, daß bei Abwesenheit des Fürsten dem Ministerium das Recht zur Öffnung und Weiterleitung von Gesandtschaftsberichten zustand.
Auf Grund der Verfassung von 1831 war dem Ministerium auch der Geschäftsbereich der Haussachen übertragen; eine Einzelregelung erfolgte im schon erwähnten Reskript von 1834. Zwar wird in den Staatshandbüchern zwischen 1839 und 1842 der Eindruck erweckt, als bestünde ein eigenes Hausministerium, dem die Hofdomänenkammer und der Hausschatz unterstellt sei, doch bestand weiter eine Personal- und Realunion mit dem Auswärtigen Ministerium. Allerdings sind die Hausbetreffe im Ministerium eigens aufgestellt worden.
Includes
Includes
Staatsverträge und Protokolle; Akten zur Organisation und zum Personal des Ministeriums und des Auswärtigen Dienstes, Allgemeine Betreffe, Zoll- und Wirtschaftseinungen (insbesondere Zollverein), Hausangelegenheiten, Angelegenheiten des Innenministeriums und anderer Ministerien
Literature
Literature
Goebel, Christine: Die Bundes- und Deutschlandpolitik Kurhessens in den Jahren 1859-1866, 1995
Hartmann, Stefan: Das Kurfürstentum Hessen im Spiegel der preußischen Gesandtschaftsberichte aus Kassel in den Jahren 1855-1861, in: Hess. Jahrbuch für Landesgeschichte 37, 1987, S. 337-371
Seier, Hellmut in: Handbuch der hessischen Geschichte, 4. Band, Marburg 1998
Dispatches from the US Consuls in Hessen-Cassel, 1835. 1865 (als Mikrofilm in Universitätsbibliothek Marburg)
Finding aids
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Arcinsys-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
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63,91 MM
Information / Notes
Additional information
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Letzte Aktualisierung: 12.08.2021