456/60
Complete identifier
HHStAW, 456/60
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Nidderau/Hanau
Life span
Life span
1854-1996
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Zugänge 73/1996, 75/1996, 76/1996, 89/1996 und 106/2002
Der Hauptbestand des Forstamtes Nidderau gelangte unter den Zugangsnummern 73/1996, 75/1996, 76/1996 und 89/1996 aufgrund der Auflösung des Forstamtes zum 1.10.1996 in das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.
Unter den Akten des Forstamtes Nidderau befanden sich auch Unterlagen des Domänenrentamtes Hanau. Die Domänenrentämter, deren Aufgabe in der Verwaltung der Domänen bestand, waren auf Landtagsbeschluss vom 18.11.1955 (Staats-Anzeiger 1955, S. 1209) rückwirkend zum 1.11.1955 aufgelöst worden. Die Domänenverwaltung wurde daraufhin an die Forstämter abgegeben, womit auch eine Aktenübergabe verbunden war.
Das Forstamt Hanau (ab 1976 Forstamt Nidderau) übernahm den Zuständigkeitsbereich des Domänenrentamtes Hanau und führte den größten Teil der übernommenen Akten weiter. Nach der Übernahme des Bestandes in das Hessische Hauptstaatsarchiv wurden die durch das Forstamt Hanau weitergeführten Akten des Domänenrentamtes bei der Abt. 456/60 Forstamt Nidderau belassen und unter dieser Provenienz verzeichnet. Aus den Akten, welche ausschließlich durch das Domänenrentamt Hanau geführt worden waren und deren Laufzeit somit nur bis 1955 reicht, wurde die Abt. 442 a Domänenrentamt Hanau gebildet.
Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden 764 Nummern vergeben. Inhaltlich decken die Archivalien den Zeitraum zwischen 1854 und 1996 ab.
Der Hauptbestand des Forstamtes Nidderau gelangte unter den Zugangsnummern 73/1996, 75/1996, 76/1996 und 89/1996 aufgrund der Auflösung des Forstamtes zum 1.10.1996 in das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.
Unter den Akten des Forstamtes Nidderau befanden sich auch Unterlagen des Domänenrentamtes Hanau. Die Domänenrentämter, deren Aufgabe in der Verwaltung der Domänen bestand, waren auf Landtagsbeschluss vom 18.11.1955 (Staats-Anzeiger 1955, S. 1209) rückwirkend zum 1.11.1955 aufgelöst worden. Die Domänenverwaltung wurde daraufhin an die Forstämter abgegeben, womit auch eine Aktenübergabe verbunden war.
Das Forstamt Hanau (ab 1976 Forstamt Nidderau) übernahm den Zuständigkeitsbereich des Domänenrentamtes Hanau und führte den größten Teil der übernommenen Akten weiter. Nach der Übernahme des Bestandes in das Hessische Hauptstaatsarchiv wurden die durch das Forstamt Hanau weitergeführten Akten des Domänenrentamtes bei der Abt. 456/60 Forstamt Nidderau belassen und unter dieser Provenienz verzeichnet. Aus den Akten, welche ausschließlich durch das Domänenrentamt Hanau geführt worden waren und deren Laufzeit somit nur bis 1955 reicht, wurde die Abt. 442 a Domänenrentamt Hanau gebildet.
Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden 764 Nummern vergeben. Inhaltlich decken die Archivalien den Zeitraum zwischen 1854 und 1996 ab.
History of creator
History of creator
Das Forstamt Nidderau wurde mit Verordnung vom 28.11.1821 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1821, S. 90-93) als kurhessische Oberförsterei Niederrodenbach mit der Zuständigkeit für die Forstreviere Bergen, Bruchköbel, Großkrotzenburg, Horbach, Lamboybrück, Naumburg und Niederrodenbach gegründet.
Die Oberförsterei Niederrodenbach war zu dieser Zeit der Forstinspektion Steinau zugeteilt. Beide unterstanden der Oberforstdirektion in Kassel, die mit Verordnung vom 29.6.1821 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1821, S. 35) aus dem mit Verfügung vom 23.6.1816 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1816, S. 76) eingesetzten Oberforstkollegium hervorgegangen war. Die Umwandlung des Oberforstkollegiums in eine Oberforstdirektion wurde jedoch mit Verordnung vom 19.4.1833 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1833, S. 97) wieder rückgängig gemacht und das Oberforstkollegium mit vier bis fünf stimmführenden Mitgliedern erneut eingeführt.
Mit Ausschreibung des Finanzministeriums vom 12.6.1834 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1834, S. 52-56) erfolgte die Umbenennung der Forstinspektion Steinau in Forstinspektion Hanau sowie in der Oberförsterei Niederrodenbach die Vereinigung der Forstreviere Bruchköbel und Lamboybrück zum Forstrevier Bruchköbel und die Umbenennung des Forstreviers Niederrodenbach in Forstrevier Wolfgang. Darauf wurde auf königlichen Beschluss vom 10.10.1844 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1844, S. 23-26) die Oberförsterei Niederrodenbach in Oberförsterei Hanau umbenannt.
In der Zeit von 1850 bis 1856 (Verordnung vom 11. Oktober 1850 und 3. April 1856, Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1850, S. 61-62 und 1856, S. 5) war das Oberforstkollegium als obere Forstverwaltungsbehörde aufgehoben. Zusätzlich erfolgte die Auflösung der Forstinspektionen mit Verordnung vom 18.12.1851 (Sammlung von Gesetzen für Kurhessen 1849-1851, S. 103-105) auf mittlerer Verwaltungsebene und die Umbenennung der bestehenden Oberförstereien in Forstinspektionen mit gleichbleibenden Zuständigkeiten. Somit unterstanden die Forstinspektionen (ehemalige Oberförstereien) während dieser Zeit direkt dem Finanzministerium und waren nur den sogenannten Forstrevieren übergeordnet.
Die Forstinspektion Hanau erhielt mit der bereits genannten Verordnung vom 18.12.1851 zu den alten Forstrevieren der Oberförsterei Hanau die Verwaltung über das Forstrevier Rothenbergen (mit den Gemeindewaldungen der standesherrlichen Bezirke Meerholz und Langenselbold).
Infolge der Annektion des Herzogtums Nassau durch Preußen am 20.9.1866 (Gesetzes-Sammlung für die Preußischen Staaten. 1866, S. 555-556) wurde das Oberforstkollegium in Kassel mit Wirkung vom 1.10.1867 aufgelöst (Bekanntmachung vom 19.9.1867, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1867, S. 803-804) und die obere Forstverwaltung durch die aufgrund der Verordnung vom 22.2.1867 eingesetzte Regierung in Kassel mit der Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten übernommen. Das durch Preußen mit Verordnung vom 24.12.1866 (Gesetzessammlung für die Preußischen Staaten. 1866, S. 876) annektierte ehemalige bayrische Forstrevier Orb und das ehemalige hessen-darmstädtische Forstrevier Bieber wurden der Forstinspektion Hanau zugeteilt. Auf Bekanntmachung vom 16.3.1868 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1868, S. 196) erfolgte die Anhebung von 123 der 149 ehemaligen kurhessischen Forstreviere und des ehemaligen bayrischen Forstreviers Orb zu Oberförstereien. Die Oberförsterei Naumburg in der Forstinspektion Hanau wurde auf Bekanntmachung vom 1.10.1868 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1868, S. 569) mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1869 aufgelöst. Die Staatsforsten dieser aufgelösten Oberförsterei gelangten als neue Revierförsterei Naumburg neben der bereits Abt. 456/60 V bestehenden Revierförsterei Bruchköbel zur Oberförsterei Bruchköbel und die Gemeindewaldungen zur Oberförsterei Rothenbergen. Die Forstinspektion Hanau war somit 1869 für die Oberförstereien Aisberg, Bieber, Bruchköbel, Flörsbach, Horbach, Kassel (bei Gelnhausen), Lohrhaupten, Orb, Wolfgang und Rothenbergen zuständig (Königlich Preußischer Staatsdienst-Kalender für Kurhessen. 1869).
Mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1873 wurde die Oberförsterei Flörsbach auf Bekanntmachung vom 5.7.1872 aufgelöst und mit der Oberförsterei Bieber vereinigt (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1872, S. 140). Dagegen erfolgte die Vereinigung der Oberförsterei Lohrhaupten, des Schutzbezirkes Kempfenbrunn und des Gemeindewaldes Flörsbach zu einer neuen Oberförsterei Flörsbach mit Wirkung vom 1.10.1872 (Bekanntmachung vom 25.9.1872, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1872, S. 179).
Eine Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke im Regierungsbezirk Kassel mit Wirkung vom 1.10.1873 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1873, S. 159) legte fest, dass die Forstinspektion Hanau nun die Aufsicht über die Oberförstereien Bieber, Bruchköbel, Flörsbach, Kassel (bei Gelnhausen), Langenselbold, Orb (seit 1929 Bad Orb) und Wolfgang hatte. Ab 1877 kam die neu gegründete Oberförsterei Burgjoß hinzu (Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat 1877). Mit Bekanntmachung vom 29.4.1880 wurde die Oberförsterei Bruchköbel in Oberförsterei Hanau umbenannt (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1880, S. 107). Danach erfolgte mit Wirkung vom 1.7.1887 die Auflösung der Oberförsterei Langenselbold (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1887, S. 180) und 1898 die Bildung der Oberförsterei Marjoß (Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat. 1898), die ebenfalls der Forstinspektion Hanau unterstellt wurde.
Im Jahre 1895 wurde auf dem Oberförsterdienstgehöft in Hanau ein massives Wohnhaus errichtet (Forstliches Adreßbuch sämtlicher Preußischen Staats-Oberförstereien, 1926).
Bei der Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke im Regierungsbezirk Kassel wurden mit Wirkung vom 1.2.1911 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1911, S. 51) in der Forstinspektion Hanau die Oberförstereien Salmünster und Steinau gegründet, von denen die Oberförsterei Steinau durch die folgende Organisationsänderung bei den Forstinspektionen bereits mit Wirkung vom 1.10.1920 der Oberförsterei Salmünster wieder angegliedert wurde (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1920, S. 264). Nachdem bei drei weiteren Zuständigkeitsänderungen in der Forstverwaltung des Regierungsbezirkes Kassel keine Veränderungen im Forstinspektionsbezirk Hanau vorgesehen waren, wurde bei der darauffolgenden mit Wirkung vom 1.4.1933 die Oberförsterei Bad Orb aufgelöst (Amtsblatt der Regierung zu Kassel. 1933, S. 169).
Mit Runderlass des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 30.1.1934 (Ministerialblatt der Preußischen Landwirtschaftsverwaltung und Forstverwaltung. 1934, S. 53) erhielten in Preußen die Oberförstereien die neue Bezeichnung 'Forstämter'.
Zu dieser Zeit war das Forstamt Hanau für die folgenden Gemeindewaldungen zuständig (Deutsches Forsthandbuch, 1937): Bergen-Enkheim, Bruchköbel, Dörnigheim, Eichen, Erbstadt, Hanau, Hochstadt, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Oberdorfelden, Ostheim, Rückingen und Windecken.
Mit der Bildung der preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau auf Erlass vom 1.4.1944 (Reichsgesetzblatt 1944, Teil I, S. 109-110) gingen der Stadtkreis Hanau und die Landkreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern und somit auch die Oberförsterei Hanau in die Verwaltung des Regierungsbezirkes Wiesbaden (Provinz Nassau) über.
Im Jahre 1953 erfolgte der Neubau eines Forstamtsgebäudes in Hanau in der Gustav-Hoch-Straße 22 (Abt. 456/60 Nr. 285, Abt. 456/60 Nr. 283 mit Skizzen und Lageplan).
Die Domänenrentämter, die als Aufgabe die Verwaltung der Domänen hatten, wurden durch Erlass vom 18.11.1955 zum 1.11.1955 aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt übernahmen die Forstämter die Domänenverwaltung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbezirk. Das Forstamt Hanau wurde Nachfolger des Domänenrentamtes Hanau.
Mit Erlass des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Umwelt vom 5.12.1975 wurde das Forstamt Hanau mit Wirkung vom 1.1.1976 in Forstamt Nidderau umbenannt.
Von 1968-89 war das Forstamt Hanau bzw. Nidderau der Forstinspektion 6 'Spessart' unterstellt (Erlass des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Forsten vom 17.12.1969, Abt. 456/60 Nr. 423). Im Amtsbezirk des Forstamtes Hanau bzw. Nidderau wurden zahlreiche Forstbetriebsverbände gegründet, die durch das Forstamt betreut wurden, z.B. die Forstbetriebsverbände Bergen-Enkheim, Dörnigheim, Kilianstädten, Krebsbachtal, Langenselbold, Marköbel und Naumburg sowie der Forstwirtschaftliche Betrieb Kinzigtal (Abt. 456/60 Nr. 429-430, 433, 435-441).
Bei der Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke mit Erlass vom 14.12.1988 (Abt. 456/60 Nr. 420) wurde das Forstamt Nidderau dem Forstinspektionsbezirk IV 'Taunus-Wetterau' mit Wirkung vom 1.1.1989 zugeteilt.
Das Forstamt Nidderau war danach mit seinen Revierförstereien Bruchköbel, Maintal, Naumburg, Nidderau, Hammersbach und Langenselbold bis zu seiner Auflösung am 1.10.1996 für die folgenden Gemeindebezirke zuständig (Staatshandbücher für das Land Hessen): Bruchköbel, Erlensee (mit Gemeindewaldungen Langendiebach und Rückingen), Hammersbach (mit Gemeindewaldungen Marköbel und Langenbergheim), Langenselbold, Maintal, Neuberg, Nidderau (mit Gemeindewaldungen Heldenbergen und Windecken), Niederdorfelden, Ronneburg, Schöneck (mit Gemeindewaldungen Kilianstädten, Oberdorfelden und Büdesheim).
Behördenleiter:
Oberförsterei Hanau (1844-1851):
1847 Oberförster Carl Schenk zu Schweinsberg in Hanau
1851 Oberförster Christian Wessel in Hanau
Forstinspektion Hanau (1851-1868):
1851-62 Forstmeister Carl Wilhelm Friedrich Kuchenbecker in Hanau (1847-51 Behördenleiter der übergeordneten und dann aufgelösten Forstbehörde auf mittlerer Verwaltungsebene)
1863-65 Stelle nicht besetzt, aber durch Accessist Wilhelm Hassel in Hanau geführt
1866-68 Forstmeister Hilmar von Münchhausen in Hanau
Revierförsterei Bruchköbel (1851-1868):
1851-65 Revierförster Ludwig Euler in Bruchköbel
1866-68 Revierförster Heinrich Ludwig Menger in Bruchköbel
Oberförsterei Bruchköbel (1868-1880):
1868-80 Oberförster Menger in Neuhof
Oberförsterei Hanau:
1880-91 Oberförster Menger in Neuhof
1892-1907 Forstmeister Mühlhausen in Neuhof
1908-22 Forstmeister Effenberger in Neuhof
1925-33 Oberförster Schulte
Forstamt Hanau:
1934-39 Forstamtsleiter Schulte
Die Oberförsterei Niederrodenbach war zu dieser Zeit der Forstinspektion Steinau zugeteilt. Beide unterstanden der Oberforstdirektion in Kassel, die mit Verordnung vom 29.6.1821 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1821, S. 35) aus dem mit Verfügung vom 23.6.1816 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1816, S. 76) eingesetzten Oberforstkollegium hervorgegangen war. Die Umwandlung des Oberforstkollegiums in eine Oberforstdirektion wurde jedoch mit Verordnung vom 19.4.1833 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1833, S. 97) wieder rückgängig gemacht und das Oberforstkollegium mit vier bis fünf stimmführenden Mitgliedern erneut eingeführt.
Mit Ausschreibung des Finanzministeriums vom 12.6.1834 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1834, S. 52-56) erfolgte die Umbenennung der Forstinspektion Steinau in Forstinspektion Hanau sowie in der Oberförsterei Niederrodenbach die Vereinigung der Forstreviere Bruchköbel und Lamboybrück zum Forstrevier Bruchköbel und die Umbenennung des Forstreviers Niederrodenbach in Forstrevier Wolfgang. Darauf wurde auf königlichen Beschluss vom 10.10.1844 (Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1844, S. 23-26) die Oberförsterei Niederrodenbach in Oberförsterei Hanau umbenannt.
In der Zeit von 1850 bis 1856 (Verordnung vom 11. Oktober 1850 und 3. April 1856, Sammlung von Gesetzen etc. für Kurhessen. 1850, S. 61-62 und 1856, S. 5) war das Oberforstkollegium als obere Forstverwaltungsbehörde aufgehoben. Zusätzlich erfolgte die Auflösung der Forstinspektionen mit Verordnung vom 18.12.1851 (Sammlung von Gesetzen für Kurhessen 1849-1851, S. 103-105) auf mittlerer Verwaltungsebene und die Umbenennung der bestehenden Oberförstereien in Forstinspektionen mit gleichbleibenden Zuständigkeiten. Somit unterstanden die Forstinspektionen (ehemalige Oberförstereien) während dieser Zeit direkt dem Finanzministerium und waren nur den sogenannten Forstrevieren übergeordnet.
Die Forstinspektion Hanau erhielt mit der bereits genannten Verordnung vom 18.12.1851 zu den alten Forstrevieren der Oberförsterei Hanau die Verwaltung über das Forstrevier Rothenbergen (mit den Gemeindewaldungen der standesherrlichen Bezirke Meerholz und Langenselbold).
Infolge der Annektion des Herzogtums Nassau durch Preußen am 20.9.1866 (Gesetzes-Sammlung für die Preußischen Staaten. 1866, S. 555-556) wurde das Oberforstkollegium in Kassel mit Wirkung vom 1.10.1867 aufgelöst (Bekanntmachung vom 19.9.1867, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1867, S. 803-804) und die obere Forstverwaltung durch die aufgrund der Verordnung vom 22.2.1867 eingesetzte Regierung in Kassel mit der Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten übernommen. Das durch Preußen mit Verordnung vom 24.12.1866 (Gesetzessammlung für die Preußischen Staaten. 1866, S. 876) annektierte ehemalige bayrische Forstrevier Orb und das ehemalige hessen-darmstädtische Forstrevier Bieber wurden der Forstinspektion Hanau zugeteilt. Auf Bekanntmachung vom 16.3.1868 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1868, S. 196) erfolgte die Anhebung von 123 der 149 ehemaligen kurhessischen Forstreviere und des ehemaligen bayrischen Forstreviers Orb zu Oberförstereien. Die Oberförsterei Naumburg in der Forstinspektion Hanau wurde auf Bekanntmachung vom 1.10.1868 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1868, S. 569) mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1869 aufgelöst. Die Staatsforsten dieser aufgelösten Oberförsterei gelangten als neue Revierförsterei Naumburg neben der bereits Abt. 456/60 V bestehenden Revierförsterei Bruchköbel zur Oberförsterei Bruchköbel und die Gemeindewaldungen zur Oberförsterei Rothenbergen. Die Forstinspektion Hanau war somit 1869 für die Oberförstereien Aisberg, Bieber, Bruchköbel, Flörsbach, Horbach, Kassel (bei Gelnhausen), Lohrhaupten, Orb, Wolfgang und Rothenbergen zuständig (Königlich Preußischer Staatsdienst-Kalender für Kurhessen. 1869).
Mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1873 wurde die Oberförsterei Flörsbach auf Bekanntmachung vom 5.7.1872 aufgelöst und mit der Oberförsterei Bieber vereinigt (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1872, S. 140). Dagegen erfolgte die Vereinigung der Oberförsterei Lohrhaupten, des Schutzbezirkes Kempfenbrunn und des Gemeindewaldes Flörsbach zu einer neuen Oberförsterei Flörsbach mit Wirkung vom 1.10.1872 (Bekanntmachung vom 25.9.1872, Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1872, S. 179).
Eine Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke im Regierungsbezirk Kassel mit Wirkung vom 1.10.1873 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1873, S. 159) legte fest, dass die Forstinspektion Hanau nun die Aufsicht über die Oberförstereien Bieber, Bruchköbel, Flörsbach, Kassel (bei Gelnhausen), Langenselbold, Orb (seit 1929 Bad Orb) und Wolfgang hatte. Ab 1877 kam die neu gegründete Oberförsterei Burgjoß hinzu (Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat 1877). Mit Bekanntmachung vom 29.4.1880 wurde die Oberförsterei Bruchköbel in Oberförsterei Hanau umbenannt (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1880, S. 107). Danach erfolgte mit Wirkung vom 1.7.1887 die Auflösung der Oberförsterei Langenselbold (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1887, S. 180) und 1898 die Bildung der Oberförsterei Marjoß (Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat. 1898), die ebenfalls der Forstinspektion Hanau unterstellt wurde.
Im Jahre 1895 wurde auf dem Oberförsterdienstgehöft in Hanau ein massives Wohnhaus errichtet (Forstliches Adreßbuch sämtlicher Preußischen Staats-Oberförstereien, 1926).
Bei der Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke im Regierungsbezirk Kassel wurden mit Wirkung vom 1.2.1911 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1911, S. 51) in der Forstinspektion Hanau die Oberförstereien Salmünster und Steinau gegründet, von denen die Oberförsterei Steinau durch die folgende Organisationsänderung bei den Forstinspektionen bereits mit Wirkung vom 1.10.1920 der Oberförsterei Salmünster wieder angegliedert wurde (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel. 1920, S. 264). Nachdem bei drei weiteren Zuständigkeitsänderungen in der Forstverwaltung des Regierungsbezirkes Kassel keine Veränderungen im Forstinspektionsbezirk Hanau vorgesehen waren, wurde bei der darauffolgenden mit Wirkung vom 1.4.1933 die Oberförsterei Bad Orb aufgelöst (Amtsblatt der Regierung zu Kassel. 1933, S. 169).
Mit Runderlass des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 30.1.1934 (Ministerialblatt der Preußischen Landwirtschaftsverwaltung und Forstverwaltung. 1934, S. 53) erhielten in Preußen die Oberförstereien die neue Bezeichnung 'Forstämter'.
Zu dieser Zeit war das Forstamt Hanau für die folgenden Gemeindewaldungen zuständig (Deutsches Forsthandbuch, 1937): Bergen-Enkheim, Bruchköbel, Dörnigheim, Eichen, Erbstadt, Hanau, Hochstadt, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Oberdorfelden, Ostheim, Rückingen und Windecken.
Mit der Bildung der preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau auf Erlass vom 1.4.1944 (Reichsgesetzblatt 1944, Teil I, S. 109-110) gingen der Stadtkreis Hanau und die Landkreise Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern und somit auch die Oberförsterei Hanau in die Verwaltung des Regierungsbezirkes Wiesbaden (Provinz Nassau) über.
Im Jahre 1953 erfolgte der Neubau eines Forstamtsgebäudes in Hanau in der Gustav-Hoch-Straße 22 (Abt. 456/60 Nr. 285, Abt. 456/60 Nr. 283 mit Skizzen und Lageplan).
Die Domänenrentämter, die als Aufgabe die Verwaltung der Domänen hatten, wurden durch Erlass vom 18.11.1955 zum 1.11.1955 aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt übernahmen die Forstämter die Domänenverwaltung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbezirk. Das Forstamt Hanau wurde Nachfolger des Domänenrentamtes Hanau.
Mit Erlass des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Umwelt vom 5.12.1975 wurde das Forstamt Hanau mit Wirkung vom 1.1.1976 in Forstamt Nidderau umbenannt.
Von 1968-89 war das Forstamt Hanau bzw. Nidderau der Forstinspektion 6 'Spessart' unterstellt (Erlass des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Forsten vom 17.12.1969, Abt. 456/60 Nr. 423). Im Amtsbezirk des Forstamtes Hanau bzw. Nidderau wurden zahlreiche Forstbetriebsverbände gegründet, die durch das Forstamt betreut wurden, z.B. die Forstbetriebsverbände Bergen-Enkheim, Dörnigheim, Kilianstädten, Krebsbachtal, Langenselbold, Marköbel und Naumburg sowie der Forstwirtschaftliche Betrieb Kinzigtal (Abt. 456/60 Nr. 429-430, 433, 435-441).
Bei der Neueinteilung der Forstinspektionsbezirke mit Erlass vom 14.12.1988 (Abt. 456/60 Nr. 420) wurde das Forstamt Nidderau dem Forstinspektionsbezirk IV 'Taunus-Wetterau' mit Wirkung vom 1.1.1989 zugeteilt.
Das Forstamt Nidderau war danach mit seinen Revierförstereien Bruchköbel, Maintal, Naumburg, Nidderau, Hammersbach und Langenselbold bis zu seiner Auflösung am 1.10.1996 für die folgenden Gemeindebezirke zuständig (Staatshandbücher für das Land Hessen): Bruchköbel, Erlensee (mit Gemeindewaldungen Langendiebach und Rückingen), Hammersbach (mit Gemeindewaldungen Marköbel und Langenbergheim), Langenselbold, Maintal, Neuberg, Nidderau (mit Gemeindewaldungen Heldenbergen und Windecken), Niederdorfelden, Ronneburg, Schöneck (mit Gemeindewaldungen Kilianstädten, Oberdorfelden und Büdesheim).
Behördenleiter:
Oberförsterei Hanau (1844-1851):
1847 Oberförster Carl Schenk zu Schweinsberg in Hanau
1851 Oberförster Christian Wessel in Hanau
Forstinspektion Hanau (1851-1868):
1851-62 Forstmeister Carl Wilhelm Friedrich Kuchenbecker in Hanau (1847-51 Behördenleiter der übergeordneten und dann aufgelösten Forstbehörde auf mittlerer Verwaltungsebene)
1863-65 Stelle nicht besetzt, aber durch Accessist Wilhelm Hassel in Hanau geführt
1866-68 Forstmeister Hilmar von Münchhausen in Hanau
Revierförsterei Bruchköbel (1851-1868):
1851-65 Revierförster Ludwig Euler in Bruchköbel
1866-68 Revierförster Heinrich Ludwig Menger in Bruchköbel
Oberförsterei Bruchköbel (1868-1880):
1868-80 Oberförster Menger in Neuhof
Oberförsterei Hanau:
1880-91 Oberförster Menger in Neuhof
1892-1907 Forstmeister Mühlhausen in Neuhof
1908-22 Forstmeister Effenberger in Neuhof
1925-33 Oberförster Schulte
Forstamt Hanau:
1934-39 Forstamtsleiter Schulte
Literature
Literature
Amtsblatt der Königlichen Regierung Kassel.
Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Land Hessen.
Deutsches Forsthandbuch. 1937.
Gesetzessammlung für die Preußischen Staaten.
Kurfürstlich Hessisches Hof- und Standshandbuch.
Königlich Preußischer Staatsdienst-Kalender für den Regierungsbezirk Kassel.
Handbuch über den Regierungsbezirk Kassel. 1930.
Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat.
Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Müller, Otto: Forstliches Adreßbuch sämmtlicher Königlich Preußischer Oberförstereien. 1902.
Müller, Otto: Forstliches Adreßbuch sämtlicher Preußischen Staats-Oberförstereien. 1926.
Reichsministerialblatt der Landwirtschaftsverwaltung und der Forstverwaltung.
Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen.
Staatsanzeiger für das Land Hessen 1976, S. 367
Staatsanzeiger für das Land Hessen 1976, S. 2002
Finding aids
Finding aids
Findbuch von Anja Geist, 1999
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
19 lfm (Nr. 1-783)
Person in charge
Person in charge
Anja Geist, 1999