504
Complete identifier
HHStAW, 504
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Kultusministerium
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Abt. 511 (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Regelmäßige Aktenablieferungen seit 1957 (Zugang 7/1957).
Die Akten des Ministeriums wurden seit 1957 in mittlerweile über 30 Zugängen übernommen. Etwa die Hälfte der 8.248 Bände wurden von Peter Haberkorn bearbeitet, ältere Titelaufnahmen im Zuge der Klassifikation und Findbuchredaktion teilweise überarbeitet. Die nach der Abtrennung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst von diesem übernommenen Akten verblieben im Bestand des Kultusministers, sofern sie bereits vor der Teilung des Ministeriums geschlossen worden waren. Serien mit durchgehender Laufzeit wurden geteilt.
Stand: 1999
Die Akten des Ministeriums wurden seit 1957 in mittlerweile über 30 Zugängen übernommen. Etwa die Hälfte der 8.248 Bände wurden von Peter Haberkorn bearbeitet, ältere Titelaufnahmen im Zuge der Klassifikation und Findbuchredaktion teilweise überarbeitet. Die nach der Abtrennung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst von diesem übernommenen Akten verblieben im Bestand des Kultusministers, sofern sie bereits vor der Teilung des Ministeriums geschlossen worden waren. Serien mit durchgehender Laufzeit wurden geteilt.
Stand: 1999
History of creator
History of creator
Am 16.10.1945 wurde mit dem Aufbau des Ministeriums für Kultus und Unterricht begonnen. Bis zum Jahresende nahmen die zehn Referate nach und nach ihre Arbeit auf. Neben Schul- und Hochschulwesen war man für Lehrer- und Erwachsenenbildung, Jugendpflege, Kirchenwesen, bildende Kunst und Denkmalpflege, Theater, Musik und Film zuständig. Da sich die Zahl der Referate in den folgenden Jahren erhöhte, faßte man diese in der Folge zu vier, dann fünf Abteilungen zusammen. Im Oktober 1949 erfolgte die Umbenennung in Ministerium für Erziehung und Volksbildung.
Am 1. November 1945 wurde mit Franz Böhm der erste (Groß)hessische Minister für Kultus und Unterricht im Zuge der Erweiterung der hessischen Landesregierung ernannt, nachdem man bereits am 16. Oktober, zunächst in einer Sechszimmerwohnung am Gutenbergplatz, mit dem Aufbau der Behörde begonnen hatte. Bis zum Jahresende nahmen insgesamt zehn Referate nach und nach die Arbeit auf, die sich in den Nachkriegsjahren auf zeitweise drei angemietete Wohngebäude in der Bierstadter Str. 7, Humboldtstr. 5 und in der Gustav-Freytag-Str. 4 verteilten.
Dem Ministerium waren mit Kabinettsbeschluss vom 15. Februar 1947 folgende Geschäftssachen zugewiesen worden: 'das gesamte Schulwesen, einschließlich Privatschulen, Universitäten, Technische Hochschulen und Institute, die Lehrerbildungsanstalten, das höhere Schulwesen, das Berufsschul-, Gewerbe- und Fachschulwesen, mit Ausnahme des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Schulwesens, die Volkshochschulen einschließlich aller Einrichtungen, die der Er-wachsenenbildung dienen, Mitwirkung bei allen pädagogischen Fragen, die die Fürsorgeerziehung betreffen, alle Angelegenheiten der Anstalten für Kunst und Wissenschaft (Museen, Theater, alle kulturellen Angelegenheiten des Rundfunks, Kunstschulen, Büchereien, Archive, Sammlungen, freie Forschungsinstitute), die Verwaltung der Schlösser und Gärten, das Denkmalwesen, die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche und alle Religionsangelegenheiten, soweit sie nach der Verfassung in die Zuständigkeit des Landes gehören'. Noch vor Ablauf eines Jahres kamen die Zuständigkeit für die Jugendwohlfahrt und den Sport hinzu. Unmittelbar nachgeordnet waren die Hochschulen in Darmstadt, Frankfurt a. M. und Marburg, die Hochschule für Bodenkultur und Veterinärmedizin und die Klinischen Anstalten in Gießen sowie die Staatliche Werkakademie Kassel, die (berufs-)pädagogischen Institute bzw. Ausbildungslehrgänge in Frankfurt, Fulda, Jugenheim, Kassel und Weilburg, die Staatsarchive in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden, die Landes- und Hochschulbibliothek in Darmstadt sowie die Westdeutsche Bibliothek in Marburg, das Staatstheater in Wiesbaden, das Landesmuseum in Darmstadt, das Saalburgmuseum und die Staatlichen Kunstsammlungen in Kassel, die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, der Landeskonservator, das Amt für Bodendenkmalpflege und die Landesbildstelle, die Max-Planck-Institute in Frankfurt a.M. (Biophysik), und Dillenburg/Marburg (Hirnforschung), das Archäologische Institut der Römisch-Germanischen Kommission in Frankfurt a.M. sowie das Paul-Ehrlich-Institut in Frankfurt a. M. (Organisation des Ministeriums für Kultus und Unterricht, Stand: 1949)
Mit dem Bezug und allmählichen Ausbau des Dienstgebäudes am Luisenplatz 10 im Oktober 1949 war hinsichtlich der Raumprobleme ein Ende der Nachkriegsprovisorien absehbar; 1950 war die räumliche Zusammenfassung abgeschlossen: Für rund 180 Bedienstete (120 Beamte, 50 Angestellte, 8 Arbeiter) standen 90 Diensträume zur Verfügung. Die Behörde nannte sich, ebenfalls seit Oktober 1949, 'Der Hessische Minister für Erziehung und Volksbildung'. In den folgenden zwei Jahrzehnten wurden mit dem Aus- und Wiederaufbau des Bildungswesens, der Vermehrung von nationalen und internationalen Koordinierungsaufgaben und schließlich den Bemühungen um eine Bildungsreform die Aufgaben immer differenzierter. Damit wuchs die Zahl der Referate, so daß man seit 1965 dazu überging, diese zunächst in Gruppen und erst dann in Abteilungen zusammenzufassen. Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums blieb aber relativ konstant, wenn auch die entsprechenden Kataloge in den Geschäftsverteilungsplänen der Landesregierung immer länger wurden. Eine Ausweitung der Zuständigkeit brachte die Auflösung der Bezirkskommunalverbände im Jahr 1953, deren Aufgaben, sofern sie nicht dem neu gegründeten Landeswohlfahrtsverband zugewiesen wurden, auf das Land übergingen. So gelangten neben Aufgaben der allgemeinen Kulturför-derung (Bezuschussung von Bildungseinrichtungen und Vereinen, Vergabe von Stipendien) die Landesbibliotheken in Fulda, Kassel und Wiesbaden, die Ämter für Bodenaltertümer in Marburg und Wiesbaden und das Landesamt für geschichtliche Landeskunde in Marburg in den Geschäftsbereich des Ministeriums. Bestimmte Sonderformen der beruflichen Bildung, wie die Zuständigkeit für die Ausbildung in landwirtschaftlichen Berufen, wurde in den folgenden Jahren schrittweise übernommen oder blieb auf Mitwirkung beschränkt, wie die Ausbildung des nichtärztlichen Fachpersonals im Gesundheitswesen. Am 4. Mai 1954 wurde die Landeszentrale für Heimatdienst im Geschäftsbereich des Ministeriums gegründet, die am 7. Mai 1963 in Landeszentrale für politische Bildung umbenannt wurde und seit dem 4. November 1969 bei der Staatskanzlei ressortiert. Zum 1. August 1958 wurde im Rahmen einer Kabinettsumbildung die Zuständigkeit für die Jugendpflege und Sport via Innen- an das Sozialministerium abgegeben.
1963 erfolgte eine erneute Umbenennung in 'Der Hessische Kultusminister'. Mit Kabinettsbeschluss vom 2. Juni 1970 kam die Lehr- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim im Zusammenhang mit ihrer Integration in die neu gegründete FH Wiesbaden vom Landwirtschaftsministerium in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums. Die Bemühungen um eine Reform des Bildungswesens fanden nicht nur in der seit Mitte der 1960er Jahre wachsenden Zahl nationaler und regionaler Planungs- und Beratungsgremien ihren Ausdruck, sondern auch in der Organisationsstruktur des Ministeriums selbst. 1970 erhielten die Planungsaufgaben Abteilungsrang, und in der Abteilung E (Erziehung und Unterricht) trat neben die Referatsgruppen Grund-, Haupt- und Sonderschulen, Gymnasien, Berufliche Schulen eine Referatsgruppe Gesamtschule. Zwei Jahre später erfolgte ein weiterer Schritt: 'In der Tendenz der Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates, wonach Verwaltung nicht länger an der vertikalen Gliederung des Schulwesens ansetzen dürfe, stellte Kultusminister von Friedeburg (SPD) 1972 den Schulformbezug seiner Ministerialabteilungen auf Schulstufen um: Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II allgemeinbildende Schule, Sekundarstufe II berufliche Schule' . Neben drei schulstufenbezogene trat nur noch eine schulformbezogene Referatsgruppe. Ansonsten sank der Schulformbezug, durchmischt mit einer regionalen Zuständigkeit, auf Referatsebene ab. Gliederung der Schulabteilung (Stand: 1. Mai 1972)
Die Teilung des Kultusressorts erfolgte in Hessen, verglichen mit anderen Bundesländern, relativ spät. Erst zum 4. Juli 1984 wurden die Abteilungen V (Hochschulen) und VI (Hochschulentwicklung, Forschungsplanung, Kunstpflege) als Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst abgetrennt. Im Geschäftsbereich der Behörde, die seit dem 1. Januar 1988 die Bezeichnung Hessisches Kultusministerium trägt, verblieben:
- Bildungsplanung einschließlich Curriculum-Entwicklung,
- gesamtes allgemeinbildendes Schulwesen nach Schulstufen und Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Realschulen, Sonderschulen, Gymnasien einschließlich Hessenkollegs und Abendgymnasien, Gesamtschulen),
- gesamtes berufliches Schulwesen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und berufliche Gymnasien) mit Ausnahme der Ausbildungsstätten für nichtärztliches Fachpersonal im Gesundheitswesen und der Fachschulen für musikalische Berufsausbildung (Musikakademien),
- Privatschulen und Privatunterricht, Ersatzschulfinanzierung,
- Einrichtungen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung,
- Leibeserziehung im Rahmen der vorgenannten Einrichtungen,
- Fernunterricht im Schulbereich,
- Bildungstechnologie, soweit nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst zuständig ist,
- Erwachsenenbildung einschließlich der Volkshochschulen,
- Politische Bildung außerhalb der Schule, ausgenommen Jugendwohlfahrt (Jugendpflege) sowie Hessische Landeszentrale für politische Bildung,
- Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit,
- Begabtenförderung - Gastschulbeiträge und Schulgeld,
- Schülerbeförderungskosten,
- Elternmitbestimmung (Elternvertretung aller Stufen, Landesschulbeirat),
- Beteiligungsrecht der Schüler,
- Schulzeitungen,
- Schul- und Jugendfunk sowie Schulfernsehen,
- Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
- Bildungshilfe für Entwicklungsländer, soweit nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst zuständig ist,
- Schulbau (Richtlinien für den kommunalen Schulbau, Vorsitz und Geschäftsführung im interministeriellen Ausschuss für die Bewilligung von Schulbaumitteln zur Förderung des kommunalen Schulbaus, Beratung der Schulträger bei Planung und Finanzierung des kommunalen Schulbaus),
- Herausgabe des Amtsblatts des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst. Beteiligung und Mitwirkung,
- Kulturabkommen und internationale Konventionen auf dem Gebiet des Bildungswesens, soweit nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst zuständig ist,
- Finanzausgleich, soweit es sich um das Schulwesen handelt,
- Hochschulzugang,
- Ausbildungsförderung,
- Gesundheitserziehung in Schulen und Schulgesundheitspflege,
- Erziehungsaufgaben im Justizvollzug an Jugendlichen einschließlich ihrer schulischen Betreuung,
- Ausbildung von landwirtschaftlich-technischen Assistenten, - Überbetriebliche Ausbildungsstätten,
- Mitwirkung in der Zentralen Bauberatungsstelle der Hessischen Landesregierung (insbesondere Schul- und Sportbau).
Unmittelbar unterstellt:
- Hessisches Institut für Lehrerfortbildung, Reinhardswaldschule in Fuldatal,
- Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung in Wiesbaden,
- Prüfungsämter für alle Lehrämter,
- Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer,
- Staatliche Landesbildstelle Hessen,
- Landesstelle Hessen für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern, Groß-Gerau,
- Hessische Erwachsenenbildungsstätte Falkenstein.
Staatsaufsicht:
- Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einschließlich kirchlicher Stiftungen,
- Das Lyzeum in Fulda
- Lyzeumsfonds Rasdorf,
- Nassauischer Zentralstudienfonds.
Minister und Staatssekretäre:
Minister
1945-1946 Franz Böhm
1946-1947 Franz Schramm
1947-1951 Erwin Stein
1951-1953 Ludwig Metzger
1953-1959 Arno Hennig
1959-1969 Ernst Schütte
1969-1974 Ludwig von Friedeburg
1974 -1984 Hans Krollmann
1984-1987 Karl Schneider
1987-1991 Christean Wagner
1991-1999 Hartmut Holzapfel
1999-2008 Karin Wolff
2008-2009 Jürgen Banzer (geschäftsführend)
2009-2012 Dorothea Henzler
2012-2014 Nicola Beer
seit 2014 Alexander Lorz
Ministerialdirektoren/Staatssekretäre
1945-1946 Karl Friedrich
1946-1955 Willy Viehweg
1955-1959 Hans-Georg Kluge
1959-1967 Walter Müller
1967-1969 Hildegard Hamm-Brücher
1969-1974 Gerhard Moos
1974-1978 Vera Rüdiger
1978-1984 Burghard Vilmar/Helmut Lenz
1984-1987 Dorothee Vorbeck
1987-1989 Heinrich Lauterbach
1989-1991 Manfred Sutter
1991-1999 Christiane Böck-Schmerbach
1999-2003 Hartmut Müller-Kinet
Am 1. November 1945 wurde mit Franz Böhm der erste (Groß)hessische Minister für Kultus und Unterricht im Zuge der Erweiterung der hessischen Landesregierung ernannt, nachdem man bereits am 16. Oktober, zunächst in einer Sechszimmerwohnung am Gutenbergplatz, mit dem Aufbau der Behörde begonnen hatte. Bis zum Jahresende nahmen insgesamt zehn Referate nach und nach die Arbeit auf, die sich in den Nachkriegsjahren auf zeitweise drei angemietete Wohngebäude in der Bierstadter Str. 7, Humboldtstr. 5 und in der Gustav-Freytag-Str. 4 verteilten.
Dem Ministerium waren mit Kabinettsbeschluss vom 15. Februar 1947 folgende Geschäftssachen zugewiesen worden: 'das gesamte Schulwesen, einschließlich Privatschulen, Universitäten, Technische Hochschulen und Institute, die Lehrerbildungsanstalten, das höhere Schulwesen, das Berufsschul-, Gewerbe- und Fachschulwesen, mit Ausnahme des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Schulwesens, die Volkshochschulen einschließlich aller Einrichtungen, die der Er-wachsenenbildung dienen, Mitwirkung bei allen pädagogischen Fragen, die die Fürsorgeerziehung betreffen, alle Angelegenheiten der Anstalten für Kunst und Wissenschaft (Museen, Theater, alle kulturellen Angelegenheiten des Rundfunks, Kunstschulen, Büchereien, Archive, Sammlungen, freie Forschungsinstitute), die Verwaltung der Schlösser und Gärten, das Denkmalwesen, die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche und alle Religionsangelegenheiten, soweit sie nach der Verfassung in die Zuständigkeit des Landes gehören'. Noch vor Ablauf eines Jahres kamen die Zuständigkeit für die Jugendwohlfahrt und den Sport hinzu. Unmittelbar nachgeordnet waren die Hochschulen in Darmstadt, Frankfurt a. M. und Marburg, die Hochschule für Bodenkultur und Veterinärmedizin und die Klinischen Anstalten in Gießen sowie die Staatliche Werkakademie Kassel, die (berufs-)pädagogischen Institute bzw. Ausbildungslehrgänge in Frankfurt, Fulda, Jugenheim, Kassel und Weilburg, die Staatsarchive in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden, die Landes- und Hochschulbibliothek in Darmstadt sowie die Westdeutsche Bibliothek in Marburg, das Staatstheater in Wiesbaden, das Landesmuseum in Darmstadt, das Saalburgmuseum und die Staatlichen Kunstsammlungen in Kassel, die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten, der Landeskonservator, das Amt für Bodendenkmalpflege und die Landesbildstelle, die Max-Planck-Institute in Frankfurt a.M. (Biophysik), und Dillenburg/Marburg (Hirnforschung), das Archäologische Institut der Römisch-Germanischen Kommission in Frankfurt a.M. sowie das Paul-Ehrlich-Institut in Frankfurt a. M. (Organisation des Ministeriums für Kultus und Unterricht, Stand: 1949)
Mit dem Bezug und allmählichen Ausbau des Dienstgebäudes am Luisenplatz 10 im Oktober 1949 war hinsichtlich der Raumprobleme ein Ende der Nachkriegsprovisorien absehbar; 1950 war die räumliche Zusammenfassung abgeschlossen: Für rund 180 Bedienstete (120 Beamte, 50 Angestellte, 8 Arbeiter) standen 90 Diensträume zur Verfügung. Die Behörde nannte sich, ebenfalls seit Oktober 1949, 'Der Hessische Minister für Erziehung und Volksbildung'. In den folgenden zwei Jahrzehnten wurden mit dem Aus- und Wiederaufbau des Bildungswesens, der Vermehrung von nationalen und internationalen Koordinierungsaufgaben und schließlich den Bemühungen um eine Bildungsreform die Aufgaben immer differenzierter. Damit wuchs die Zahl der Referate, so daß man seit 1965 dazu überging, diese zunächst in Gruppen und erst dann in Abteilungen zusammenzufassen. Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums blieb aber relativ konstant, wenn auch die entsprechenden Kataloge in den Geschäftsverteilungsplänen der Landesregierung immer länger wurden. Eine Ausweitung der Zuständigkeit brachte die Auflösung der Bezirkskommunalverbände im Jahr 1953, deren Aufgaben, sofern sie nicht dem neu gegründeten Landeswohlfahrtsverband zugewiesen wurden, auf das Land übergingen. So gelangten neben Aufgaben der allgemeinen Kulturför-derung (Bezuschussung von Bildungseinrichtungen und Vereinen, Vergabe von Stipendien) die Landesbibliotheken in Fulda, Kassel und Wiesbaden, die Ämter für Bodenaltertümer in Marburg und Wiesbaden und das Landesamt für geschichtliche Landeskunde in Marburg in den Geschäftsbereich des Ministeriums. Bestimmte Sonderformen der beruflichen Bildung, wie die Zuständigkeit für die Ausbildung in landwirtschaftlichen Berufen, wurde in den folgenden Jahren schrittweise übernommen oder blieb auf Mitwirkung beschränkt, wie die Ausbildung des nichtärztlichen Fachpersonals im Gesundheitswesen. Am 4. Mai 1954 wurde die Landeszentrale für Heimatdienst im Geschäftsbereich des Ministeriums gegründet, die am 7. Mai 1963 in Landeszentrale für politische Bildung umbenannt wurde und seit dem 4. November 1969 bei der Staatskanzlei ressortiert. Zum 1. August 1958 wurde im Rahmen einer Kabinettsumbildung die Zuständigkeit für die Jugendpflege und Sport via Innen- an das Sozialministerium abgegeben.
1963 erfolgte eine erneute Umbenennung in 'Der Hessische Kultusminister'. Mit Kabinettsbeschluss vom 2. Juni 1970 kam die Lehr- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim im Zusammenhang mit ihrer Integration in die neu gegründete FH Wiesbaden vom Landwirtschaftsministerium in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums. Die Bemühungen um eine Reform des Bildungswesens fanden nicht nur in der seit Mitte der 1960er Jahre wachsenden Zahl nationaler und regionaler Planungs- und Beratungsgremien ihren Ausdruck, sondern auch in der Organisationsstruktur des Ministeriums selbst. 1970 erhielten die Planungsaufgaben Abteilungsrang, und in der Abteilung E (Erziehung und Unterricht) trat neben die Referatsgruppen Grund-, Haupt- und Sonderschulen, Gymnasien, Berufliche Schulen eine Referatsgruppe Gesamtschule. Zwei Jahre später erfolgte ein weiterer Schritt: 'In der Tendenz der Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates, wonach Verwaltung nicht länger an der vertikalen Gliederung des Schulwesens ansetzen dürfe, stellte Kultusminister von Friedeburg (SPD) 1972 den Schulformbezug seiner Ministerialabteilungen auf Schulstufen um: Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II allgemeinbildende Schule, Sekundarstufe II berufliche Schule' . Neben drei schulstufenbezogene trat nur noch eine schulformbezogene Referatsgruppe. Ansonsten sank der Schulformbezug, durchmischt mit einer regionalen Zuständigkeit, auf Referatsebene ab. Gliederung der Schulabteilung (Stand: 1. Mai 1972)
Die Teilung des Kultusressorts erfolgte in Hessen, verglichen mit anderen Bundesländern, relativ spät. Erst zum 4. Juli 1984 wurden die Abteilungen V (Hochschulen) und VI (Hochschulentwicklung, Forschungsplanung, Kunstpflege) als Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst abgetrennt. Im Geschäftsbereich der Behörde, die seit dem 1. Januar 1988 die Bezeichnung Hessisches Kultusministerium trägt, verblieben:
- Bildungsplanung einschließlich Curriculum-Entwicklung,
- gesamtes allgemeinbildendes Schulwesen nach Schulstufen und Schulformen (Grundschule, Hauptschule, Realschulen, Sonderschulen, Gymnasien einschließlich Hessenkollegs und Abendgymnasien, Gesamtschulen),
- gesamtes berufliches Schulwesen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und berufliche Gymnasien) mit Ausnahme der Ausbildungsstätten für nichtärztliches Fachpersonal im Gesundheitswesen und der Fachschulen für musikalische Berufsausbildung (Musikakademien),
- Privatschulen und Privatunterricht, Ersatzschulfinanzierung,
- Einrichtungen der Lehreraus- und Lehrerfortbildung,
- Leibeserziehung im Rahmen der vorgenannten Einrichtungen,
- Fernunterricht im Schulbereich,
- Bildungstechnologie, soweit nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst zuständig ist,
- Erwachsenenbildung einschließlich der Volkshochschulen,
- Politische Bildung außerhalb der Schule, ausgenommen Jugendwohlfahrt (Jugendpflege) sowie Hessische Landeszentrale für politische Bildung,
- Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit,
- Begabtenförderung - Gastschulbeiträge und Schulgeld,
- Schülerbeförderungskosten,
- Elternmitbestimmung (Elternvertretung aller Stufen, Landesschulbeirat),
- Beteiligungsrecht der Schüler,
- Schulzeitungen,
- Schul- und Jugendfunk sowie Schulfernsehen,
- Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
- Bildungshilfe für Entwicklungsländer, soweit nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst zuständig ist,
- Schulbau (Richtlinien für den kommunalen Schulbau, Vorsitz und Geschäftsführung im interministeriellen Ausschuss für die Bewilligung von Schulbaumitteln zur Förderung des kommunalen Schulbaus, Beratung der Schulträger bei Planung und Finanzierung des kommunalen Schulbaus),
- Herausgabe des Amtsblatts des Hessischen Kultusministers und des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst. Beteiligung und Mitwirkung,
- Kulturabkommen und internationale Konventionen auf dem Gebiet des Bildungswesens, soweit nicht der Minister für Wissenschaft und Kunst zuständig ist,
- Finanzausgleich, soweit es sich um das Schulwesen handelt,
- Hochschulzugang,
- Ausbildungsförderung,
- Gesundheitserziehung in Schulen und Schulgesundheitspflege,
- Erziehungsaufgaben im Justizvollzug an Jugendlichen einschließlich ihrer schulischen Betreuung,
- Ausbildung von landwirtschaftlich-technischen Assistenten, - Überbetriebliche Ausbildungsstätten,
- Mitwirkung in der Zentralen Bauberatungsstelle der Hessischen Landesregierung (insbesondere Schul- und Sportbau).
Unmittelbar unterstellt:
- Hessisches Institut für Lehrerfortbildung, Reinhardswaldschule in Fuldatal,
- Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung in Wiesbaden,
- Prüfungsämter für alle Lehrämter,
- Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer,
- Staatliche Landesbildstelle Hessen,
- Landesstelle Hessen für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern, Groß-Gerau,
- Hessische Erwachsenenbildungsstätte Falkenstein.
Staatsaufsicht:
- Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einschließlich kirchlicher Stiftungen,
- Das Lyzeum in Fulda
- Lyzeumsfonds Rasdorf,
- Nassauischer Zentralstudienfonds.
Minister und Staatssekretäre:
Minister
1945-1946 Franz Böhm
1946-1947 Franz Schramm
1947-1951 Erwin Stein
1951-1953 Ludwig Metzger
1953-1959 Arno Hennig
1959-1969 Ernst Schütte
1969-1974 Ludwig von Friedeburg
1974 -1984 Hans Krollmann
1984-1987 Karl Schneider
1987-1991 Christean Wagner
1991-1999 Hartmut Holzapfel
1999-2008 Karin Wolff
2008-2009 Jürgen Banzer (geschäftsführend)
2009-2012 Dorothea Henzler
2012-2014 Nicola Beer
seit 2014 Alexander Lorz
Ministerialdirektoren/Staatssekretäre
1945-1946 Karl Friedrich
1946-1955 Willy Viehweg
1955-1959 Hans-Georg Kluge
1959-1967 Walter Müller
1967-1969 Hildegard Hamm-Brücher
1969-1974 Gerhard Moos
1974-1978 Vera Rüdiger
1978-1984 Burghard Vilmar/Helmut Lenz
1984-1987 Dorothee Vorbeck
1987-1989 Heinrich Lauterbach
1989-1991 Manfred Sutter
1991-1999 Christiane Böck-Schmerbach
1999-2003 Hartmut Müller-Kinet
Includes
Includes
460 lfm Akten 1945-2007 aus allen Zuständigkeitsbereichen
Überlieferung der unmittelbaren Nachkriegszeit lückenhaft
Schwerpunkt bildet das Schriftgut zum Schulwesen
Dienstakten der Minister Hennig und v. Friedeburg (Stein im Nachlass, Abt. 1178)
Personalakten v.a. aus dem nachgeordneten Bereich
Überlieferung der unmittelbaren Nachkriegszeit lückenhaft
Schwerpunkt bildet das Schriftgut zum Schulwesen
Dienstakten der Minister Hennig und v. Friedeburg (Stein im Nachlass, Abt. 1178)
Personalakten v.a. aus dem nachgeordneten Bereich
Finding aids
Finding aids
Zugänge 1957-2000 (340 lfm): Online-Datenbank (Arcinsys)
Ablieferungslisten: Zugänge 2001-2007 (120 lfm)
Findbuch von Peter Haberkorn, 1999
Further information (fonds)
Extent
Extent
409,00 lfm
Person in charge
Person in charge
Peter Haberkorn, 1999