503
Complete identifier
HHStAW, 503
Fonds
Identification (short)
Title
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Innenministerium
Fonds data
Custodial history
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Regelmäßige Aktenablieferungen ab 1950 (Zugang 8/1950).
History of creator
History of creator
Das Ministerium wurde am 14. Oktober 1945 errichtet. Zum Kernbestand seiner Zuständigkeiten gehören seitdem:
1. das Recht der allgemeinen Wahlen und Abstimmungen, das Recht der politischen Parteien, das Presserecht, das öffentliche Vereins- und Versammlungswesen sowie das Feiertagsrecht,
2. das Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, das Namensänderungsrecht und das Auswanderungswesen,
3. grundsätzlich alle Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung, das Recht des öffentlichen Dienstes (das Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht erst 1970 vom Ministerium der Finanzen übernommen), das Stiftungsrecht, das allgemeine Enteignungsrecht und die Herausgabe des 'Staatsanzeigers für das Land Hessen',
4. kommunale Angelegenheiten, insbesondere die Kommunalaufsicht, das kommunale Verfassungs- und Abgabenrecht und die Gemeindefinanzwirtschaft sowie das Friedhofs- und Bestattungswesen und die Kriegsgräberfürsorge und 5. der gesamte Bereich der Polizei, der Brandschutz und das Feuerlöschwesen.
Weitere Aufgaben sind später hinzugekommen. Hierzu gehören: der Verfassungsschutz (seit 1951), das Glücksspielwesen (seit 1951; bis dahin beim Ministerium der Finanzen), die Zivile Verteidigung und der Zivilschutz (seit 1955), die Durchführung der Wehrgesetzgebung, insbesondere die Stationierung, die Landbeschaffung und das Wehrerfassungswesen (seit 1957), die Sportförderung (1958 vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung übernommen, 1970 an das Sozialministerium abgegeben und 1991 wieder von diesem übernommen), der Katastrophenschutz (seit 1959), das Verwaltungsverfahrens- und -vollstreckungsrecht (seit 1964/70), die allgemeine Behördenorganisation (seit 1966), die Verwaltungsautomation und Angelegenheiten des Datenschutzes (seit 1977; bis dahin bei der Staatskanzlei), die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst (seit 1978), die Erfassung der Schwerbehinderten im Landesdienst und die Berechnung der Ausgleichsabgabe (seit 1978), das Aufenthaltsrecht der Ausländer und das Asylverfahren (ohne die Zuweisung und Unterbringung der Asylbewerber; seit 1991) und die zentrale Fortbildung für Landesbedienstete (seit 1995). Außerdem war das Ministerium zeitweise für weitere Aufgaben zuständig, die inzwischen an anderer Stelle ressortieren. Hierzu zählen:
1. Landeshoheitsangelegenheiten, Verfassungsfragen und Verfassungsrecht (Ende der 50er Jahre an die Staatskanzlei übergegangen), Verwaltungsreform und -vereinfachung (seit 1966 bzw. 1970; 1999 an die Staatskanzlei abgegeben), die Verwaltungsgerichtsbarkeit (1968 an das Ministerium der Justiz abgegeben) und die Neugliederung des Bundesgebiets (1970 von der Staatskanzlei übernommen und 1971 wieder dorthin abgegeben),
2. Europaangelegenheiten (1991-1994 als Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten; dann an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und für Europaangelegenheiten abgegeben),
3. das öffentliche Gesundheitswesen (1959 an das Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen abgegeben),
4. die Wiedergutmachung nach dem Entschädigungsrecht (1946 an das Ministerium für politische Befreiung abgegeben, 1949 wieder von diesem übernommen und 1970 an das Sozialministerium abgegeben),
5. das Wohnungs- und Siedlungswesen (1949 von dem ehem. Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt übernommen und 1991 an das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz abgegeben),
6. die Fürsorge und Jugendwohlfahrt (1949 von dem ehem. Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt übernommen [die Jugendpflege erst 1958 vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung] und 1959 an das Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen abgegeben) und
7. das Agrar-, Ernährungs-, Forst-, Jagd- und Fischereiwesen, der Natur- und der Artenschutz, die Landschaftsökologie und Landschaftspflege sowie die Staatsdomänen- und Staatsweingüterverwaltung (von 1995 bis 1999 als Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz; dann an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten abgegeben).
Kompliziert waren die Umressortierungen auf dem Gebiet des Bauwesens. Nachdem das Ministerium für Wiederaufbau und politische Befreiung seine Hauptabteilung 'Wiederaufbau' im September 1946 an das Ministerium des Innern abgetreten hatte, besaß dies zunächst eine umfassende Zuständigkeit in diesem Bereich. Im Januar 1950 ging hieraus die Landesplanung (mit Landesentwicklung, Raumordnung und -forschung) an den Ministerpräsidenten über (1951 in die Staatskanzlei integriert), der staatliche Hochbau an das Ministerium der Finanzen; dem Ministerium des Innern verblieb die Zuständigkeit für das allgemeine Bauwesen - insbesondere die Bautechnik - und den sozialen Wohnungsbau. 1957 wurde die Landesplanung wieder von der Staatskanzlei übernommen, ging aber 1970 erneut dorthin zurück, wobei die Zuständigkeit für den Städtebau beim Ministerium des Innern verblieb. 1959 erhielt das Ministerium vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Zuständigkeit für die Gemeinschaftshausprogramme des Landes (darunter auch die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern): Diese Aufgabe ging 1970 an das Sozialministerium über, wurde jedoch 1984 aus dem Ressort des Ministeriums für Arbeit, Umwelt und Soziales abermals übernommen. 1988 ging die Landesplanung (seit 1975 als Abteilung 'Landesentwicklung' bezeichnet) erneut auf das Ministerium des Innern über, wurde jedoch 1991 - zusammen mit allen übrigen Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bauwesens - an das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz abgegeben.
Das 1947 errichtete Landesamt für Flüchtlinge wurde im November 1949 von dem ehem. Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt übernommen und in das Ministerium des Innern integriert, jedoch 1970 an das Sozialministerium abgetreten. (Das Schriftgut dieses Landesamts ist teils in Abt. 503, teils - auch aus der Zeit vor 1970 - in Abt. 508 archiviert.) Ebenso wurde das 1949 errichtete Landesamt für Soforthilfe (ab 1952: Landesausgleichsamt) noch im selben Jahr in das Ministerium des Innern integriert, ging aber - zusammen mit dem Landesamt für Flüchtlinge - 1970 an das Sozialministerium über. Von Januar 1969 bis Dezember 1970 war der Hessische Minister des Innern zugleich Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund.
1. das Recht der allgemeinen Wahlen und Abstimmungen, das Recht der politischen Parteien, das Presserecht, das öffentliche Vereins- und Versammlungswesen sowie das Feiertagsrecht,
2. das Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen, das Namensänderungsrecht und das Auswanderungswesen,
3. grundsätzlich alle Angelegenheiten der inneren Landesverwaltung, das Recht des öffentlichen Dienstes (das Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht erst 1970 vom Ministerium der Finanzen übernommen), das Stiftungsrecht, das allgemeine Enteignungsrecht und die Herausgabe des 'Staatsanzeigers für das Land Hessen',
4. kommunale Angelegenheiten, insbesondere die Kommunalaufsicht, das kommunale Verfassungs- und Abgabenrecht und die Gemeindefinanzwirtschaft sowie das Friedhofs- und Bestattungswesen und die Kriegsgräberfürsorge und 5. der gesamte Bereich der Polizei, der Brandschutz und das Feuerlöschwesen.
Weitere Aufgaben sind später hinzugekommen. Hierzu gehören: der Verfassungsschutz (seit 1951), das Glücksspielwesen (seit 1951; bis dahin beim Ministerium der Finanzen), die Zivile Verteidigung und der Zivilschutz (seit 1955), die Durchführung der Wehrgesetzgebung, insbesondere die Stationierung, die Landbeschaffung und das Wehrerfassungswesen (seit 1957), die Sportförderung (1958 vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung übernommen, 1970 an das Sozialministerium abgegeben und 1991 wieder von diesem übernommen), der Katastrophenschutz (seit 1959), das Verwaltungsverfahrens- und -vollstreckungsrecht (seit 1964/70), die allgemeine Behördenorganisation (seit 1966), die Verwaltungsautomation und Angelegenheiten des Datenschutzes (seit 1977; bis dahin bei der Staatskanzlei), die Durchführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst (seit 1978), die Erfassung der Schwerbehinderten im Landesdienst und die Berechnung der Ausgleichsabgabe (seit 1978), das Aufenthaltsrecht der Ausländer und das Asylverfahren (ohne die Zuweisung und Unterbringung der Asylbewerber; seit 1991) und die zentrale Fortbildung für Landesbedienstete (seit 1995). Außerdem war das Ministerium zeitweise für weitere Aufgaben zuständig, die inzwischen an anderer Stelle ressortieren. Hierzu zählen:
1. Landeshoheitsangelegenheiten, Verfassungsfragen und Verfassungsrecht (Ende der 50er Jahre an die Staatskanzlei übergegangen), Verwaltungsreform und -vereinfachung (seit 1966 bzw. 1970; 1999 an die Staatskanzlei abgegeben), die Verwaltungsgerichtsbarkeit (1968 an das Ministerium der Justiz abgegeben) und die Neugliederung des Bundesgebiets (1970 von der Staatskanzlei übernommen und 1971 wieder dorthin abgegeben),
2. Europaangelegenheiten (1991-1994 als Ministerium des Innern und für Europaangelegenheiten; dann an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und für Europaangelegenheiten abgegeben),
3. das öffentliche Gesundheitswesen (1959 an das Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen abgegeben),
4. die Wiedergutmachung nach dem Entschädigungsrecht (1946 an das Ministerium für politische Befreiung abgegeben, 1949 wieder von diesem übernommen und 1970 an das Sozialministerium abgegeben),
5. das Wohnungs- und Siedlungswesen (1949 von dem ehem. Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt übernommen und 1991 an das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz abgegeben),
6. die Fürsorge und Jugendwohlfahrt (1949 von dem ehem. Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt übernommen [die Jugendpflege erst 1958 vom Ministerium für Erziehung und Volksbildung] und 1959 an das Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen abgegeben) und
7. das Agrar-, Ernährungs-, Forst-, Jagd- und Fischereiwesen, der Natur- und der Artenschutz, die Landschaftsökologie und Landschaftspflege sowie die Staatsdomänen- und Staatsweingüterverwaltung (von 1995 bis 1999 als Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz; dann an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten abgegeben).
Kompliziert waren die Umressortierungen auf dem Gebiet des Bauwesens. Nachdem das Ministerium für Wiederaufbau und politische Befreiung seine Hauptabteilung 'Wiederaufbau' im September 1946 an das Ministerium des Innern abgetreten hatte, besaß dies zunächst eine umfassende Zuständigkeit in diesem Bereich. Im Januar 1950 ging hieraus die Landesplanung (mit Landesentwicklung, Raumordnung und -forschung) an den Ministerpräsidenten über (1951 in die Staatskanzlei integriert), der staatliche Hochbau an das Ministerium der Finanzen; dem Ministerium des Innern verblieb die Zuständigkeit für das allgemeine Bauwesen - insbesondere die Bautechnik - und den sozialen Wohnungsbau. 1957 wurde die Landesplanung wieder von der Staatskanzlei übernommen, ging aber 1970 erneut dorthin zurück, wobei die Zuständigkeit für den Städtebau beim Ministerium des Innern verblieb. 1959 erhielt das Ministerium vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr die Zuständigkeit für die Gemeinschaftshausprogramme des Landes (darunter auch die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern): Diese Aufgabe ging 1970 an das Sozialministerium über, wurde jedoch 1984 aus dem Ressort des Ministeriums für Arbeit, Umwelt und Soziales abermals übernommen. 1988 ging die Landesplanung (seit 1975 als Abteilung 'Landesentwicklung' bezeichnet) erneut auf das Ministerium des Innern über, wurde jedoch 1991 - zusammen mit allen übrigen Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Bauwesens - an das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz abgegeben.
Das 1947 errichtete Landesamt für Flüchtlinge wurde im November 1949 von dem ehem. Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt übernommen und in das Ministerium des Innern integriert, jedoch 1970 an das Sozialministerium abgetreten. (Das Schriftgut dieses Landesamts ist teils in Abt. 503, teils - auch aus der Zeit vor 1970 - in Abt. 508 archiviert.) Ebenso wurde das 1949 errichtete Landesamt für Soforthilfe (ab 1952: Landesausgleichsamt) noch im selben Jahr in das Ministerium des Innern integriert, ging aber - zusammen mit dem Landesamt für Flüchtlinge - 1970 an das Sozialministerium über. Von Januar 1969 bis Dezember 1970 war der Hessische Minister des Innern zugleich Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund.
Includes
Includes
Die insgesamt 7853 Bände (Nummern) Akten betreffen fast den gesamten Zuständigkeitsbereich des Ministeriums. Schwerpunkte bilden: Ministerbüro (332 Nummern; darunter 22 Nummern Bundestagssachen, 124 Nummern Bundesratssachen, 54 Nummern Protokolle der Ständigen Konferenz der Innenminister, 21 Nummern Kabinettsachen und 14 Nummern Petitionen), Wahlen und Abstimmungen (347 Nummern), öffentliches Dienstrecht (372 Nummern), Prozeßvertretung des Landes Hessen (Einzelfälle; 1305 Nummern), Angelegenheiten der Kreise und Kommunen (769 Nummer; darunter 38 Nummern Verleihung von Wappen und Flaggen), Polizei und innere Sicherheit (557 Nummern), Behördenorganisation, Verwaltungsreform und -vereinfachung (562 Nummern), Wiederaufbau und Bauwesen (764 Nummern), Wohnungs- und Siedlungswesen (259 Nummern) sowie Flüchtlinge und Vertriebene (526 Nummern). Weitere Akten betreffen das Pressewesen (39 Nummern), das Vereinswesen (13 Nummern), Feiertage und Beflaggung (10 Nummern), das Staatsangehörigkeits- und Personenstandswesen (26 Nummern), das Namensänderungsrecht (13 Nummern), Ausländer (89 Nummern), Asylverfahren (66 Nummern), das Meldewesen (72 Nummern), die Verwaltungsautomation und den Datenschutz (160 Nummern), die Berufsaus- und -weiterbildung im öffentlichen Dienst (149 Nummern), Zonengrenzangelegenheiten und den Transitverkehr (89 Nummern), die Thüringen-Hilfe ab 1990 (30 Nummern), den Verfassungsschutz (145 Nummern), die Durchführung der Wehrgesetzgebung (23 Nummern), Angelegenheiten der alliierten Streitkräfte (12 Nummern), den Zivilschutz (67 Nummern), den Katastrophenschutz (206 Nummern), den Brandschutz und das Feuerlöschwesen (50 Nummern), den Kampfmittelräumdienst (8 Nummern), Angelegenheiten der Landesplanung, der Stadtentwicklung und des Städtebaus (47 Nummern), die Gemeinschaftshausprogramme des Landes (115 Nummern), die öffentliche Fürsorge, Jugendwohlfahrt und -pflege (24 Nummern), das öffentliche Gesundheitswesen (6 Nummern), die Wiedergutmachung (15 Nummern), den Lastenausgleich (5 Nummern), öffentliche Sammlungen (6 Nummern), Lotterien, Glücksspiele und Spielbanken (55 Nummern), Zuwendungen aus Lotto- und Tronc-Mitteln (114 Nummern), das Friedhofs- und Bestattungswesen sowie die Kriegsgräberfürsorge (27 Nummern), die Aufsicht auf die Bezirksverbände bzw. den Landeswohlfahrtsverband Hessen (38 Nummern), die Aufsicht auf die Hessische Brandversicherungskammer Darmstadt und die kommunalen Zusatzversorgungskassen (90 Nummern) sowie die amtliche Statistik (29 Nummern). Die 17 Tonbänder enthalten Mitschnitte von Festakten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen des Ministeriums aus den Jahren 1952-1957.
Literature
Literature
Mitteilungen des Hessischen Landesamtes für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte und des Landesausgleichsamtes (Wiesbaden), 1954-1957
Mitteilungen für Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegssachgeschädigte, Evakuierte, Heimkehrer, politische Häftlinge (Wiesbaden), 1958-1969
Polizei-Mitteilungen (Wiesbaden), Jg. 1 (1963) - 13 (1975)
Hessische Polizeirundschau (Melsungen), 1973 ff.
Florian Hessen. Zeitschrift für die Feuerwehren (Darmstadt; ab 1995: Mainz), 1984 ff.
Finding aids
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Kartei (Nr. 473-3225)
Ablieferungslisten (ab Nr. 5909)
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911,48 lfm
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