47 Marburg
Complete identifier
HStAM, 47 Marburg
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Renterei Marburg
Life span
Life span
1564, 1807-1879
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
Bestände 40 Hess. Kammer; 41 Finanzministerium; 43 Hauptstaatskasse; 45 Oberfinanzkammer Kassel; 46 Finanzkammern (-deputationen); 185 Domänenrentämter; 192 Steuerkassen
Fonds data
History of creator
History of creator
1. siehe allgemeine Angaben in der Serienbeschreibung
2. In Marburg waren seit 1822 vier Rentereien mit unterschiedlichen Fachaufgaben tätig. Renterei I erhob die Naturalgefälle, Renterei II die Domanial- und übrigen Geldgefälle mit Ausnahme der Steuern, Renterei III die ehemaligen Revenüen des Deutschen Ordens und Renterei IV die direkten Steuern. Zahl, amtliche Bezeichnung und Einteilung der Amtsbezirke änderten sich in der Folgezeit mehrfach. Der endgültige Übergang zu einer Aufgabenteilung nach dem Realprinzip erfolgte 1833. 1836 wurde die Deutsch-Ordens-Renterei aufgehoben. 1849 wurde die Zahl der Rentereien auf zwei verringert. Die Frucht-Steuer-Renterei (seit 1850: Renterei I) war fortan für die Eintreibung der Fruchtgefälle und der direkten Steuern und die Domanial-Geld-Renterei (seit 1850: Renterei II) für die Erhebung der entsprechenden Einnahmen auf den Domanialbesitzungen zuständig. Als 1851 die Trennung zwischen Staatseigentum und Domanialbesitz wieder rückgängig gemacht wurde, wurden die Aufgaben der beiden Rentereien erneut geändert. Während die erste Renterei allein ermächtigt war, die Fruchtgefälle einzuziehen, besorgten beide Rentereien in unterschiedlichen Bezirken die Erhebung der Domanialrevenüen und direkten Steuern. Bis 1866 blieben die Funktionen und Strukturen der Rentereien weitgehend unverändert, lediglich die Bezirkseinteilung wurde in den Jahren 1853 und 1856 noch einmal geändert. Die Marburger Rentereien überdauerten das Ende des Kurstaates um rund drei Jahre. 1869 traten drei Steuerkassen und ein Domänenrentamt an ihre Stelle.
2. In Marburg waren seit 1822 vier Rentereien mit unterschiedlichen Fachaufgaben tätig. Renterei I erhob die Naturalgefälle, Renterei II die Domanial- und übrigen Geldgefälle mit Ausnahme der Steuern, Renterei III die ehemaligen Revenüen des Deutschen Ordens und Renterei IV die direkten Steuern. Zahl, amtliche Bezeichnung und Einteilung der Amtsbezirke änderten sich in der Folgezeit mehrfach. Der endgültige Übergang zu einer Aufgabenteilung nach dem Realprinzip erfolgte 1833. 1836 wurde die Deutsch-Ordens-Renterei aufgehoben. 1849 wurde die Zahl der Rentereien auf zwei verringert. Die Frucht-Steuer-Renterei (seit 1850: Renterei I) war fortan für die Eintreibung der Fruchtgefälle und der direkten Steuern und die Domanial-Geld-Renterei (seit 1850: Renterei II) für die Erhebung der entsprechenden Einnahmen auf den Domanialbesitzungen zuständig. Als 1851 die Trennung zwischen Staatseigentum und Domanialbesitz wieder rückgängig gemacht wurde, wurden die Aufgaben der beiden Rentereien erneut geändert. Während die erste Renterei allein ermächtigt war, die Fruchtgefälle einzuziehen, besorgten beide Rentereien in unterschiedlichen Bezirken die Erhebung der Domanialrevenüen und direkten Steuern. Bis 1866 blieben die Funktionen und Strukturen der Rentereien weitgehend unverändert, lediglich die Bezirkseinteilung wurde in den Jahren 1853 und 1856 noch einmal geändert. Die Marburger Rentereien überdauerten das Ende des Kurstaates um rund drei Jahre. 1869 traten drei Steuerkassen und ein Domänenrentamt an ihre Stelle.
Includes
Includes
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Einnahmen- und Ausgabenverwaltung an Geld und Naturalien, Vererbleihungen, Verpachtungen, Ablösung von Real- und Personallasten, Mühlensachen
Finding aids
Finding aids
HADIS-Datenbank (Import aus ledoc-Datenbank)
Findbuch, bearb. vom 30. wissenschaftl. Kurs der Archivschule Marburg unter Leitung von N. Brübach, 1996
Further information (fonds)
Extent
Extent
11,83 MM
Archivist in charge
Archivist in charge
Herr Dr. Murk
Information / Notes
Additional information
Additional information
Da für den Bestand 47 Marburg das Jahr 1807 als ältere Überlieferungsgrenze willkürlich angenommen wurde, sind die westphälischen Akten ohne Feststellung der Provenienz im Bestand verblieben. Im Übrigen hätten auch alle vor dem 1.1.1822 geschlossenen Akten aus dem Bestand 47 Marburg ausgeschieden und einem verbesserten Bestand 23 c Marburg angeschlossen werden müssen. Kli
Korrekterweise müsste der Bestand Rentereien Marburg heißen. Kli
Letzte Aktualisierung: 29.10.2013