545
Vollständige Signatur
HHStAW, 545
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Oberbergamt
Bestandsdaten
Bestandsgeschichte
Bestandsgeschichte
Seit 1988, zuletzt 1998, hat das Oberbergamt in insgesamt 10 Ablieferungen seine historisch und rechtlich wertvollen Unterlagen an das Hessische Hauptstaatsarchiv abgegeben. Heute umfasst der vollständig erschlossene Bestand 54,5 lfm. Die Verzeichnung dieses umfangreichen Materials erfolgte in mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten. Zunächst begann Archivrat Dr. Bernhard Post in Zusammenarbeit mit den Inspektoranwärtern Heinrich Stauder und Elmar Kerner mit der Verzeichnung, die dann 1997/98 von Archivrat Dr. Johann Zilien überarbeitet und inhaltlich gestrafft wurde. Im weiteren Verlauf der Erschließung verzeichnete Dr. Johann Zilien weitere umfangreiche Unterlagen zu den Gewinnungsbetrieben, überwiegend Grubenhandbücher, Berechnungshefte und Triangulationen. Die letzte Aktenablieferung des inzwischen aufgelösten Oberbergamtes von 1998, vorwiegend Sachakten, hat schließlich Diplomarchivarin Christiane Matiasch zwischen November 1998 und Februar 1999 erschlossen. Abschließend hat Frau Matiasch den gesamten Bestand noch einmal überarbeitet, indem sie einzelne Bestandteile der Verzeichnung und Klassifikation aufeinander abgestimmt hat.
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte des Bestandsbildners
Die von General Eisenhower erlassene Proklamation Nr. 2 verkündete am 19. Sept. 1945 die Gründung des Landes Groß-Hessen. Im folgenden Jahr in 'Land Hessen' umbenannt, umfasste es die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden (mit Ausnahme des zur französischen Zone gehörigen Teils) sowie den ehemaligen Volksstaat Hessen-Darmstadt, jedoch ohne Rheinhessen, das der französischen Besatzungszone zugeschlagen wurde.
Aus dieser politischen Neuordnung resultierte eine Reorganisation der Bergverwaltung, da sich nun die staatlichen Verwaltungsgrenzen mit den Oberbergamtsbezirken Clausthal-Zellerfeld und Bonn überschnitten. Zum Land Hessen gehörten das Bergamt in Kassel, das vormals dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld unterstellt war und in dessen Amtsbezirk wichtige Braunkohlenbetriebe sowie der Kalibergbau an der Werra lagen, die Bergämter Dillenburg und Weilburg, die zuvor dem Oberbergamt in Bonn unterstanden und zu deren Bezirk der gesamte Eisenbergbau des Lahn-Dill-Gebietes zählte, wie auch das Bergamt in Darmstadt.
In Ermangelung einer landeseigenen Oberbergbehörde vereinigte man anfänglich sowohl Zentral- als auch Mittelinstanz beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Dort wurde am 13. Okt. 1945 eine Abteilung 'Bergbau' eingerichtet, der Berghauptmann Matthias Lonsdorfer vorstand. Am 10. Jan. 1946 vollzog die Hessische Landesregierung schließlich die formelle administrative Abtrennung von den Oberbergämtern Clausthal-Zellerfeld und Bonn, indem sie per Verordnung verfügte, dass deren Aufgaben in Hessen einheitlich vom Wirtschaftsministerium wahrgenommen werden sollten.
Die Erledigung laufender Verwaltungsgeschäfte der Mittelinstanz im Ministerium sollte nur vorübergehend sein. Der rasche Zuwachs von bergbehördlichen Aufgaben in der unmittelbaren Nachkriegszeit sowie die berggesetzlich vorgeschriebene Dreigliedrigkeit des Verwaltungsaufbaus forcierten seit dem Frühjahr 1946 die Überlegungen zur Errichtung einer separaten hessischen Oberbergverwaltung. Nach einer rund dreijährigen Planungsphase stimmte das Kabinett schließlich am 18. Mai 1949 dem Antrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu, als Mittelbehörde der Bergbauverwaltung das 'Hessische Oberbergamt' mit Sitz in Wiesbaden einzurichten. Nach Erlass der 'Verordnung über die Errichtung eines Hessischen Oberbergamtes' am 25. Juni 1949 nahm diese selbständige Landesmittelbehörde, der die regionalen Bergämter nachgeordnet waren, am 1. Aug. 1949 unter der Leitung von Berghauptmann Fritz Graf ihre Arbeit auf.
Die Abteilung 'Bergbau' im Wirtschaftsministerium als oberste Verwaltungsstufe beschränkte sich fortan auf ihre ministeriellen Aufgaben, wie beispielsweise den Kontakt zur Militärregierung, Rekurs- und Beschwerdeangelegenheiten oder Subventionen. Rund 40 Jahre ressortierte die Bergverwaltung beim hessischen Wirtschaftsministerium, in dessen organisatorischem Gefüge selbst die Bergbauzuständigkeit häufiger wechselte. Im Zuge einer Neuorientierung in der Energie- und Umweltpolitik wurde dem neuen Ministerium für Umwelt und Energie im Dezember 1985 die Bergbauhoheit zugesprochen. Das Oberbergamt blieb für die folgenden 12 Jahre dem Umweltministerium nachgeordnet, ehe diese bergbehördliche Mittelinstanz durch das 'Gesetz zur Neuorganisation der hessischen Umweltverwaltung' zum 1. Okt. 1997 aufgelöst und als Dezernat 45 'Bergaufsicht' in die Abteilung 'Staatliches Umweltamt Wiesbaden' des Regierungspräsidiums Darmstadt integriert wurde.
Zu den Schwerpunkten der rund 150 Zuständigkeiten des Hessischen Oberbergamtes zählten
· die Verordnungsgebung und Erlass von Verwaltungsvorschriften nach den berggesetzlichen Bestimmungen,
· die Regelung, Kontrolle und Koordinierung der Bergaufsicht unter Tage, in Tagebauen und Tagesanlagen,
· das Markscheidewesen,
· die Bergwirtschaft,
· das Berechtsamswesen,
· Feldes- und Förderabgaben, Wartegelder und Förderzins,
· Umweltverträglichkeitsprüfungen,
· Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen im Bergaufsichtsbereich, Genehmigungen von Dampfkesseln, Strahlenschutzeinrichtungen und Seilfahrtanlagen,
· das Sprengwesen,
· die Ausbildung, insbesondere für Berg- und Bergvermessungsreferendare, Bergbaubeflissene, Markscheiderbeflissene und betriebliche Aufsichtspersonen,
· die Fach- und Dienstaufsicht über die Bergämter,
· zentrale Aufgaben, wie Personal- und Haushaltswesen, für das Oberbergamt und die Bergämter,
· sozialpolitische Aufgaben im Bergbau,
· Sachverständigentätigkeiten,
· die Vertretung des Landes Hessen im Rahmen der der Bergbehörde übertragenen Befugnisse, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten,
· zahlreiche Mitwirkungstätigkeiten, z.B. bei der Landesplanung und bei Planfeststellungen sowie in überregionalen Gremien.
Zur Wahrnehmung seiner zahlreichen Zuständigkeiten war das Oberbergamt, das während seines gesamten Bestehens in einer Villa in der Wiesbadener Paulinenstraße 5 untergebracht war, zunächst in fünf, nach dem letzten Organisationsplan von 1995 dann schließlich in acht Referate bzw. Dezernate untergliedert, denen als Behördenleiter der Berghauptmann vorstand. Folgende Berghauptleute leiteten zwischen 1949 und 1997 das Hessische Oberbergamt:
· Fritz Graf (geb. 19. Febr. 1903, gest. 17. Juli 1981) von1949 bis 1965.
· Ernst-Joachim Einecke (geb. 10. April 1926) von 1965 bis 1990.
· Dr. Helmut Schade (geb. 27. Mai 1932) von 1990 bis 1997.
Aus dieser politischen Neuordnung resultierte eine Reorganisation der Bergverwaltung, da sich nun die staatlichen Verwaltungsgrenzen mit den Oberbergamtsbezirken Clausthal-Zellerfeld und Bonn überschnitten. Zum Land Hessen gehörten das Bergamt in Kassel, das vormals dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld unterstellt war und in dessen Amtsbezirk wichtige Braunkohlenbetriebe sowie der Kalibergbau an der Werra lagen, die Bergämter Dillenburg und Weilburg, die zuvor dem Oberbergamt in Bonn unterstanden und zu deren Bezirk der gesamte Eisenbergbau des Lahn-Dill-Gebietes zählte, wie auch das Bergamt in Darmstadt.
In Ermangelung einer landeseigenen Oberbergbehörde vereinigte man anfänglich sowohl Zentral- als auch Mittelinstanz beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Dort wurde am 13. Okt. 1945 eine Abteilung 'Bergbau' eingerichtet, der Berghauptmann Matthias Lonsdorfer vorstand. Am 10. Jan. 1946 vollzog die Hessische Landesregierung schließlich die formelle administrative Abtrennung von den Oberbergämtern Clausthal-Zellerfeld und Bonn, indem sie per Verordnung verfügte, dass deren Aufgaben in Hessen einheitlich vom Wirtschaftsministerium wahrgenommen werden sollten.
Die Erledigung laufender Verwaltungsgeschäfte der Mittelinstanz im Ministerium sollte nur vorübergehend sein. Der rasche Zuwachs von bergbehördlichen Aufgaben in der unmittelbaren Nachkriegszeit sowie die berggesetzlich vorgeschriebene Dreigliedrigkeit des Verwaltungsaufbaus forcierten seit dem Frühjahr 1946 die Überlegungen zur Errichtung einer separaten hessischen Oberbergverwaltung. Nach einer rund dreijährigen Planungsphase stimmte das Kabinett schließlich am 18. Mai 1949 dem Antrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zu, als Mittelbehörde der Bergbauverwaltung das 'Hessische Oberbergamt' mit Sitz in Wiesbaden einzurichten. Nach Erlass der 'Verordnung über die Errichtung eines Hessischen Oberbergamtes' am 25. Juni 1949 nahm diese selbständige Landesmittelbehörde, der die regionalen Bergämter nachgeordnet waren, am 1. Aug. 1949 unter der Leitung von Berghauptmann Fritz Graf ihre Arbeit auf.
Die Abteilung 'Bergbau' im Wirtschaftsministerium als oberste Verwaltungsstufe beschränkte sich fortan auf ihre ministeriellen Aufgaben, wie beispielsweise den Kontakt zur Militärregierung, Rekurs- und Beschwerdeangelegenheiten oder Subventionen. Rund 40 Jahre ressortierte die Bergverwaltung beim hessischen Wirtschaftsministerium, in dessen organisatorischem Gefüge selbst die Bergbauzuständigkeit häufiger wechselte. Im Zuge einer Neuorientierung in der Energie- und Umweltpolitik wurde dem neuen Ministerium für Umwelt und Energie im Dezember 1985 die Bergbauhoheit zugesprochen. Das Oberbergamt blieb für die folgenden 12 Jahre dem Umweltministerium nachgeordnet, ehe diese bergbehördliche Mittelinstanz durch das 'Gesetz zur Neuorganisation der hessischen Umweltverwaltung' zum 1. Okt. 1997 aufgelöst und als Dezernat 45 'Bergaufsicht' in die Abteilung 'Staatliches Umweltamt Wiesbaden' des Regierungspräsidiums Darmstadt integriert wurde.
Zu den Schwerpunkten der rund 150 Zuständigkeiten des Hessischen Oberbergamtes zählten
· die Verordnungsgebung und Erlass von Verwaltungsvorschriften nach den berggesetzlichen Bestimmungen,
· die Regelung, Kontrolle und Koordinierung der Bergaufsicht unter Tage, in Tagebauen und Tagesanlagen,
· das Markscheidewesen,
· die Bergwirtschaft,
· das Berechtsamswesen,
· Feldes- und Förderabgaben, Wartegelder und Förderzins,
· Umweltverträglichkeitsprüfungen,
· Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen im Bergaufsichtsbereich, Genehmigungen von Dampfkesseln, Strahlenschutzeinrichtungen und Seilfahrtanlagen,
· das Sprengwesen,
· die Ausbildung, insbesondere für Berg- und Bergvermessungsreferendare, Bergbaubeflissene, Markscheiderbeflissene und betriebliche Aufsichtspersonen,
· die Fach- und Dienstaufsicht über die Bergämter,
· zentrale Aufgaben, wie Personal- und Haushaltswesen, für das Oberbergamt und die Bergämter,
· sozialpolitische Aufgaben im Bergbau,
· Sachverständigentätigkeiten,
· die Vertretung des Landes Hessen im Rahmen der der Bergbehörde übertragenen Befugnisse, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten,
· zahlreiche Mitwirkungstätigkeiten, z.B. bei der Landesplanung und bei Planfeststellungen sowie in überregionalen Gremien.
Zur Wahrnehmung seiner zahlreichen Zuständigkeiten war das Oberbergamt, das während seines gesamten Bestehens in einer Villa in der Wiesbadener Paulinenstraße 5 untergebracht war, zunächst in fünf, nach dem letzten Organisationsplan von 1995 dann schließlich in acht Referate bzw. Dezernate untergliedert, denen als Behördenleiter der Berghauptmann vorstand. Folgende Berghauptleute leiteten zwischen 1949 und 1997 das Hessische Oberbergamt:
· Fritz Graf (geb. 19. Febr. 1903, gest. 17. Juli 1981) von1949 bis 1965.
· Ernst-Joachim Einecke (geb. 10. April 1926) von 1965 bis 1990.
· Dr. Helmut Schade (geb. 27. Mai 1932) von 1990 bis 1997.
Enthält
Enthält
Überwiegend Unterlagen über die Vermessung und Überwachung einzelner Bergwerksbetriebe (Grubenhandbücher, Berechnungshefte, Triangulation).
Literatur
Literatur
Arlt: Ein Jahrhundert Preußischer Bergverwaltung in den Rheinlanden. Festschrift aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Oberbergamts zu Bonn. In: Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im preussischen Staate 69, 1921, S. 1-149
Carl Köbrich: Die Entwicklung der Bergbehörden in Hessen [-Darmstadt], in: Die Fundgrube 1, 1927, Nr. 4
Reichs-, Staat s- und Kommunal-Handbuch... Bearb. u. hrsg. v. Karl Leber, 18. Aufl. Wiesbaden 1927, S. 389-391
150 Jahre Oberbergamt in Bonn [Bonn 1966]
Festschrift zur Feierstunde - 200 Jahre vereinigtes Bergamt Clausthal - 120 Jahre Oberbergamt Clausthal - 434 Jahre Bergamt in Clausthal am 14. Oktober 1988 beim Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld 1988
Die Bundesrepublik Deutschland. Staatshandbuch. Land Hessen. Ausgabe 1994, S. 121
Bergbehörden und Bergbau in Hessen. Red.: Hessisches Oberbergamt, Wiesbaden. Red.-Leitung: Ernst-Joachim Einecke. München 1995. (Internationale Industrie-Bibliothek, Bd. 139).
Bericht über das Bergwesen im Lande Hessen. Jährlich hg. vom Hessischen Oberbergamt.
Rolf Georg, Rainer Haus und Karsten Porezag, Eisenerzbergbau in Hessen. Historische Fotodokumente mit Erläuterungen 1870-1983. Wetzlar 1985.
Hessisches Oberbergamt (Hg.), Bergbehörden und Bergbau in Hessen, München 1995.
Findmittel
Findmittel
Findbuch von Johann Zilien, 2001
Online-Datenbank (Arcinsys)
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang
Umfang
55,63 lfm (Nr. 1-2774)
Bearbeiter
Bearbeiter
Johann Zilien, 2001
Deskriptoren
Deskriptoren
Bonn
Clausthal
Diez
Dillenburg
Weilburg
Koblenz
Wiesbaden
Wetzlar
Schmalkalden
Kassel
Darmstadt
Weimar
Gießen