544
Complete identifier
HHStAW, 544
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Hessisches Landeskriminalamt
Life span
Life span
ab 1945
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
HHStAW Abt. 503 Innenministerium
HHStAW Abt. 770 Polizeipräsidium Frankfurt
BArch B 131 Bundeskriminalamt
HHStAW Abt. 770 Polizeipräsidium Frankfurt
BArch B 131 Bundeskriminalamt
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Zugänge seit 1979; darunter Zugang 45/1983 (Unterlagen der wirtschaftskriminalistischen Prüfstelle) und 50/1983 (Unterlagen aus der kriminaltechnischen Abteilung); die im Rahmen einer Laufbahnprüfung verzeichneten Zugänge 85/2004 (Organisierte Kriminalität); 115/2004 (Maßnahmen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA); 131/2004 (Unterlagen aus der Präsidialabteilung); 145/2004 (Polizeiliche Kriminalstatistik); 106/2006 (Rauschgiftkriminalität); 41/2007 (Neubau HLKA); 70/2006 (Netzfahndung); Nr. 483–806: Meldebogen von Ausländern aus verschiedenen Landkreisen Hessens für die Registrierung und die Ausstellung einer deutschen Kennkarte; Nr. 807–924: Kriminalpolizeiliche Personenakten aus der Abteilung Staatsschutz
History of creator
History of creator
Aufgrund des Gesetzes zur Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamt) vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 165) wurden die Länder verpflichtet, Landeskriminalämter einzurichten. In Hessen bestand seit 20.12.1945 bereits ein Landeskriminalpolizeiamt (Erlaß vom 15.12.1945), seit 1946 Landeskriminalbüro (Erlaß vom 13.5.1946, geändert am 13.8.1948, StAnz. S. 431), in Wiesbaden als zentrale Stelle der Kriminalpolizei des Landes, das die Funktion eines Landeskriminal(polizei)amtes wahrnahm.
Es war gegliedert in den Kriminalvollzugsdienst mit Kripostellen in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden und in den Landeserkennungsdienst. Nachdem auf Beschluß des Rates der Alliierten Hohen Kommission vom 21.9.1949 zum 15.2.1950 (StAnz. S. 69) die Kriminalpolizeistellen den Bezirksregierungen eingegliedert worden waren, behielt das Landeskriminalpolizeiamt nur den Landeserkennungsdienst und die statistische Abteilung. Zusätzlich wurde eine Zentralstelle für Falschgeld, Rauschgift und Paßfälschung sowie eine kriminaltechnische Abteilung angegliedert.
Als Sonderbehörde des Landes für kriminalpolizeiliche Aufgaben untersteht das LKA dem Innenministerium (s. Abt. 503). Ab 1.7.1955 erhielt es die Fachaufsicht über die Dienststellen des staatlichen und kommunalen Polizeivollzugsdienstes (StAnz. S. 640). Aufgrund des hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1964 (GVBl. I S. 209) und der PolOrgVO vom 9.8.1965 (GVBl. I S. 173) erhielt das LKA seine Weisungen vom Innenministeriu m und trat in Aktion, wenn Kriminalpolizeidienststellen darum baten. Es konnte den Polizeidienststellen auch Weisungen erteilen und Richtlinien für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit erlassen. Das LKA war außerdem verpflichtet, alle Nachrichten über die in Hessen begangenen Straftaten zu sammeln und mit dem Generalbundesanwalt und dem BKA zusammenzuarbeiten.
Nach der Verstaatlichung und Neuorganisation der hessischen Polizei wurden die Aufgaben des LKA in § 18 PolOrgVO vom 31.1.1974 (GVBl. I S. 87) neu beschrieben. Demnach führt das LKA die Fachaufsicht über die Kriminalpolizeidienststellen, unterhält ein elektronisches Datensystem, sammelt Nachrichten über Straftaten, ermittelt in Wirtschaftsstrafsachen, führt kriminalwissenschaftlich-technische Untersuchungen durch, erstellt Gutachten, wirkt bei der Aus- und Fortbildung der Kriminalpolizei mit, verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt Staatsschutzdelikte und erläßt Richtlinien für die Verbrechensbekämpfung. Es nimmt Ermittlungen selbst vor bei organisierter Kriminalität und überörtlichem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Sprengstoffen, Falschgeld und bei Umweltschutzdelikten. Außerdem unterstützt es die Polizeidienststellen bei der Verbrechensbekämpfung.
Es war gegliedert in den Kriminalvollzugsdienst mit Kripostellen in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden und in den Landeserkennungsdienst. Nachdem auf Beschluß des Rates der Alliierten Hohen Kommission vom 21.9.1949 zum 15.2.1950 (StAnz. S. 69) die Kriminalpolizeistellen den Bezirksregierungen eingegliedert worden waren, behielt das Landeskriminalpolizeiamt nur den Landeserkennungsdienst und die statistische Abteilung. Zusätzlich wurde eine Zentralstelle für Falschgeld, Rauschgift und Paßfälschung sowie eine kriminaltechnische Abteilung angegliedert.
Als Sonderbehörde des Landes für kriminalpolizeiliche Aufgaben untersteht das LKA dem Innenministerium (s. Abt. 503). Ab 1.7.1955 erhielt es die Fachaufsicht über die Dienststellen des staatlichen und kommunalen Polizeivollzugsdienstes (StAnz. S. 640). Aufgrund des hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom 17.12.1964 (GVBl. I S. 209) und der PolOrgVO vom 9.8.1965 (GVBl. I S. 173) erhielt das LKA seine Weisungen vom Innenministeriu m und trat in Aktion, wenn Kriminalpolizeidienststellen darum baten. Es konnte den Polizeidienststellen auch Weisungen erteilen und Richtlinien für die kriminalpolizeiliche Tätigkeit erlassen. Das LKA war außerdem verpflichtet, alle Nachrichten über die in Hessen begangenen Straftaten zu sammeln und mit dem Generalbundesanwalt und dem BKA zusammenzuarbeiten.
Nach der Verstaatlichung und Neuorganisation der hessischen Polizei wurden die Aufgaben des LKA in § 18 PolOrgVO vom 31.1.1974 (GVBl. I S. 87) neu beschrieben. Demnach führt das LKA die Fachaufsicht über die Kriminalpolizeidienststellen, unterhält ein elektronisches Datensystem, sammelt Nachrichten über Straftaten, ermittelt in Wirtschaftsstrafsachen, führt kriminalwissenschaftlich-technische Untersuchungen durch, erstellt Gutachten, wirkt bei der Aus- und Fortbildung der Kriminalpolizei mit, verfolgt in Zusammenarbeit mit dem Generalbundesanwalt Staatsschutzdelikte und erläßt Richtlinien für die Verbrechensbekämpfung. Es nimmt Ermittlungen selbst vor bei organisierter Kriminalität und überörtlichem Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Sprengstoffen, Falschgeld und bei Umweltschutzdelikten. Außerdem unterstützt es die Polizeidienststellen bei der Verbrechensbekämpfung.
Includes
Includes
Sachakten; statistische Unterlagen und Berichte; Gutachten; Ermittlungen in Staatsschutzsachen; Meldebogen
Literature
Literature
Seltmann, Hartmut: „Hessisches Landeskriminalamt im Wandel der Zeiten 1945–1981“ in: Hessische Polizeirundschau 2/1982, S. 24–33.
Hessisches Landeskriminalamt: Wir über uns. 60 Jahre. Informatives – Historisches – Im Wandel der Zeit – Zukunftsvisionen. Festschrift zur 60-Jahrfeier. Wiesbaden 2005.
Finding aids
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Ablieferungslisten
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
339,86 lfm
Person in charge
Person in charge
Bernward Helfer
Dr. Carl Christian Wahrmann
Dorothee Kirchgäßner, 2015
Access
Access
Der Bestand enthält personenbezogene Daten, die aus rechtlichen Gründen nicht in Arcinsys angezeigt werden.
Descriptors
Descriptors
Wiesbaden
Information / Notes
Additional information
Additional information
Im Rahmen der Laufbahnprüfung von Inspektoranwärterin Dorothee Kirchgäßner wurde eine ausführliche Geschichte des Bestands und des Bestandsbildners verfasst.