407

Complete identifier

HHStAW, 407

Fonds


Identification (short)


Title Title
Polizeipräsidium Frankfurt a.M.
Life span Life span
1802-1956

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
Sonderarchiv Moskau: Fond 1323 „Polizei- und Verwaltungsbehörden im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten“ (www.sonderarchiv.de)

Fonds data


Custodial history Custodial history
Zugänge seit mindestens 1892
Mehrere Akten der Provenienz Polizeipräsident Frankfurt aus den Jahren 1933 bis 1946 wurden bei der Neuverzeichnung aus Abt. 483 übernommen. 1984-1991 erhielt der Bestand weitere Zugänge kriminalpolizeilicher Sachakten aus der Vorkriegszeit.
Für die Zeit ab 1946 siehe Abt. 770.
History of creator History of creator
Das Polizeipräsidium zu Frankfurt a.M. wurde durch Verordnung vom 29.6.1867 (PrGSlg. S. 917) für die örtliche Polizeiverwaltung in der Stadt sowie in den Ortschaften Bockenheim, Bonames, Bornheim, Hausen, Niederrad, Niederursel, Oberrad und Rödelheim errichtet. Außer Bockenheim und Rödelheim gehörten sie zu dem Stadtkreis, wie er durch das Gesetz vom 22.2.1867 (ebd. S. 275 § 4 Abs. 14) gebildet wurde. Laut § 7 dieses Gesetzes wurden in den Stadtkreisen die landrätlichen Funktionen von dem Gemeindevorstande bzw. von dem Polizeipräsidenten oder Polizeidirektor wahrgenommen. Die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7.6.1885 (ebd. S. 193 ff., bes. S. 237) bildete einen Stadtkreis Frankfurt a.M. allein aus der Stadt und einen Landkreis Frankfurt a.M., zu dem außer den Ortschaften des bisherigen Stadtkreises der vormals Großherzogl. Hessische Ortsbezirk Rödelheim, der Gemeindebezirk Heddernheim aus dem Amt Höchst sowie die bisher zum Kreis Hanau gehörenden Ortschaften Berkersheim, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Praunheim, Preungesheim und Seckbach gehörten. § 30 jenes Gesetzes dehnte den Bezirk der kgl. Polizeiverwaltung auf sämtliche Gemeinden des Landkreises aus. Der Polizeipräsident wurde zugleich Landrat dieses Landkreises. Nachdem daraus bereits durch Gesetz vom 31.3.1895 die Stadt Bockenheim und durch Gesetz vom 25.6.1900 die Gemeinden Niederrad, Oberrad und Seckbach in die Stadt Frankfurt a.M. eingemeindet worden waren, wurde der Landkreis Frankfurt durch Gesetz vom 21.3.1910 (ebd. S. 21 f.) wieder aufgelöst und die restlichen dazugehörenden 11 Gemeinden mit dem Stadtkreis und der Stadtgemeinde vereinigt. 1928 vergrößerte sich die Stadt Frankfurt abermals durch die Eingemeindung der Stadt Höchst (mit Sindlingen, Unterliederbach und Zeilsheim) und der Gemeinden Fechenheim, Griesheim, Nied, Schwanheim und Sossenheim. Gemäß Bekanntmachung des Oberpräsidenten vom 24.9.1867 und Bekanntmachung der Regierung Wiesbaden vom 25.5.1886 (Amtsblatt für den Stadtkreis Frankfurt S. 259) wurden die Bau-, Feuerlösch- und Feldpolizei von der Kompetenz des Polizeipräsidenten ausgeschlossen. Ferner wurde der Stadt Frankfurt durch Bekanntmachung vom 26.3.1879 (ebd. S. 94) die Polizei über das Marktwesen und das öffentliche Freihalten von Nahrungsmitteln überlassen, soweit es sich nicht um die Sicherheitspolizei und die Kontrolle der Lebensmittel in sanitärer Beziehung sowie die Kontrolle der Maße und Gewichte handelte. Auch die Hafenpolizei gehörte nicht zur Befugnis des Polizeipräsidenten.
Includes Includes
Akten 1866-1946, auch Vorakten des Polizeiamtes der Freien Stadt Frankfurt (vgl. auch Abt. 5), so Aufnahmen und Entlassungen zu Bonames (ab 1846), Feuerpolizei in den Ortschaften des Gebiets der vormals Freien Stadt (ab 1821), Omnibuswesen (ab 1843), Eisenbahnbau (ab 1836), Israelitische Kultusangelegenheiten (ab 1842).
Gliederung:
I. Hoheitssachen,
II. Organisation der Polizei,
III. Statistik und Wahlen,
IV. Sicherheits- und Ordnungspolizei (u.a. Überwachung der Sozialdemokratie),
V. Theater-, Presse- und Vereinsüberwachung,
VI. Markt-, Messe- und Reklameüberwachung,
VII. Straßenpolizei,
VIII. Gewerbepolizei,
IX. Gesundheitspolizei,
X. Bau- und Feuerpolizei,
XI. Strompolizei und Wasserbauten,
XII. Überwachung der Gepäckträger, Droschken und Privatpost,
XIII. Omnibusse, Straßen- und Vorortbahnen,
XIV. Eisenbahnen,
XV. Landwirtschaftsangelegenheiten,
XVI. Religionsgemeinschaften,
XVII. Soziale Fürsorge,
XVIII. Namensänderungen,
XIX. Münz- und Kassenwesen,
XX. Denkmäler und Altertümer,
XXI. Militaria und Krieg (1870/1871, 1914-1918),
XXII. Besatzung (1919-1930, darunter Vorakten der Polizeiverwaltung von Höchst und Griesheim ab 1919).
Der Bestand enthält zahlreiche Nachträge aus der Zeit zwischen 1925 und 1933. Die aus der NS-Zeit überlieferten Akten beschränken sich vornehmlich auf Verwaltungsangelegenheiten und ordnungspolizeiliche Maßnahmen. Die Überwachung und Verfolgung oppositioneller Gruppierungen und Einzelpersonen übernahm die seit 1933/1934 aus der allgemeinen Polizeiverwaltung herausgelöste und 1936 völlig von dieser getrennte Geheime Staatspolizei (vgl. Abt. 486).
Literature Literature
Amtsblatt (ab 1869 nebst öffentlichem Anzeiger) f. d. Stadtkreis Frankfurt a.M. 1867-1933
Verwaltungsberichte des Landkreises Frankfurt a.M. 1886-1908
Haushaltspläne 1887-1909
Staats- und Kommunal-Adreßbuch für den Regierungsbezirk Wiesbaden für 1870 ff.
Andreas Anderhub: Verwaltung im Regierungsbezirk Wiesbaden 1866-1885. Wiesbaden 1977, S. 33 ff., S. 275 ff.
Karl Leber: Reichs-, Staats- und Kommunal-Handbuch. Wiesbaden 1927.
Finding aids Finding aids
Repertorium von Nicolaus Runge, 1959
Online-Datenbank (Arcinsys)

Further information (fonds)


Extent Extent
38,125 lfm (Nr. 1-982)
Person in charge Person in charge
Nicolaus Runge, 1959
Film copies Film copies
Fiches (kompletter Bestand)
Descriptors Descriptors
Bockenheim
Niederrad
Oberrad
Seckbach
Frankfurt
Höchst
Sindlingen
Unterliederbach
Zeilsheim
Fechenheim
Griesheim
Nied
Schwanheim
Sossenheim
Bonames
Bornheim
Hausen b. Frankfurt
Niederursel
Rödelheim
Heddernheim
Berkersheim
Eckenheim
Eschersheim
Ginnheim
Praunheim
Preungesheim

Information / Notes


Additional information Additional information
Die mit "Dep." (Deperditum) bezeichneten Verzeichnungen fehlen im Bestand und können nicht vorgelegt werden (2 Verzeichnungen).