259
Complete identifier
HHStAW, 259
Fonds
Identification (short)
Title
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Berg- und Hüttenverwaltung
Fonds data
Custodial history
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1903 wurden vom Oberbergamt Bonn Akten der Bergmeistereien Diez und Wiesbaden, 1909 vom Bergrevier Diez Akten der Bergmeisterei Diez abgegeben.
History of creator
History of creator
Die Lokalverwaltung des Berg- und Hüttenwesens wurde durch Verordnung vom 4.10.1826 (VBl. S. 85 ff.) bestimmt. Zum 1.1.1827 hörte die Wirksamkeit der nur in einzelnen Landesteilen vorhandenen Bergverwaltungsbehörden (Markscheider, Bergmeistereien, Berginspektionen, Bergschultheißereien und Berggeschworenen) auf. Das Herzogtum wurde in zwei Inspektionsdistrikte oder Bergmeistereien eingeteilt. Zum einen Bezirk zählten die Ämter Dillenburg, Hachenburg, Herborn, Marienberg, Meudt, Selters, Rennerod und Weilburg, zum anderen die Ämter Braubach, Diez, Eltville, Hochheim, Höchst, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Limburg, Montabaur, Nassau, Nastätten, Reichelsheim, Rüdesheim, Runkel, St. Goarshausen, Usingen, Wehen und Wiesbaden. Jedem dieser Distrikte stand ein Bergmeister (im Range eines 'Beamten') vor, von denen einer seinen Sitz in Dillenburg und der andere in Diez hatte. Die Berggegenschreibereien wurden den Landoberschultheißen übertragen. Für das ganze Herzogtum wurde ein Markscheider zur Vermessung und Aufnahme der Zechen ernannt. Die Bergbeamten waren den Zentralbehörden untergeordnet: der Landesregierung, der die unmittelbare Aufsicht zustand hinsichtlich der Verleihung und Sicherung des Gruben- und Gewerkeneigentums, der Bergwerkspolizei, des ganzen technischen Betriebs und Haushalts und des Knappschaftswesens
der Generalsteuerdirektion hinsichtlich der Mitwirkung bei der Festsetzung der Steuern von Gruben, Hütten und Hammerw erken
der Generaldomänendirektion wegen Kontrolle der Domanialgefälle von Bergwerken
der Rechnungskammer für das Gruben- und Knappschaftsrechnungswesen. O.g. Verordnung regelte auch das Verhältnis zwischen der staatlichen Bergverwaltung und den Zecheneigentümern. Am 8.10.1826 erging seitens des Staatsministeriums eine Bergverwaltungsordnung mit näheren Vorschriften für den Geschäftsgang (ebenda S. 90-104, 106 ff). Am 21.11.1842 (VBl. S. 234 f.) wurde wegen Zunahme des Bergbaus das Herzogtum in die drei Bergmeistereien Dillenburg (für die Ämter Dillenburg, Hachenburg, Herborn, Marienberg, Rennerod, Selters und Wallmerod), Diez (für die Ämter Braubach, Diez, Eltville, Hochheim, Höchst, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Limburg, Montabaur, Nassau, Nastätten, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen und Wiesbaden) und Weilburg (für die Ämter Hadamar, Reichelsheim, Runkel, Usingen und Weilburg) abgeteilt. Ihnen wurden Berggeschworene als Unterbeamte beigegeben. Ferner wurden zwei Markscheiderbezirke geschaffen: einer in Dillenburg für die Bergwerke nördlich der Lahn, der andere in Diez für die Bergwerke südlich der Lahn. Am 19.10.1850 (VBl. S. 93) wurde ein dritter Markscheiderbezirk geschaffen, so daß jeder Bergmeistereidistrikt auch einen besonderen Markscheiderbezirk bildete. Durch Verordnung vom 12.8.1857, die zum 1.10. in Kraft trat (VBl. S. 170 und 177), wurde die Zahl der Bergreviere auf vier vermehrt, indem die Amtsbezirke Eltville, Höchst, Hochheim, Königstein, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen und Wiesbaden sowie der südliche Teil des Amtes Idstein von der Bergmeisterei Diez abgetrennt und daraus das Bergrevier Wiesbaden gebildet wurde. Auch wurde für dieses Bergrevier ein vierter Markscheiderbezirk errichtet. Im gleichen Jahr ergingen am 18.2.1857 eine Bergordnung (ebenda S. 15-47) und eine Instruktion für die Bergbeamten (ebenda S. 48-70) sowie am 15.10.1857 eine Geschäftsordnung für die Bergmeister (ebenda S. 184-196). Die Einteilung in vier Bergmeistereien und Markscheidereien wurde am 30.6.1859 mit Zustimmung der Landstände bestätigt (VBl. S. 56).
der Generalsteuerdirektion hinsichtlich der Mitwirkung bei der Festsetzung der Steuern von Gruben, Hütten und Hammerw erken
der Generaldomänendirektion wegen Kontrolle der Domanialgefälle von Bergwerken
der Rechnungskammer für das Gruben- und Knappschaftsrechnungswesen. O.g. Verordnung regelte auch das Verhältnis zwischen der staatlichen Bergverwaltung und den Zecheneigentümern. Am 8.10.1826 erging seitens des Staatsministeriums eine Bergverwaltungsordnung mit näheren Vorschriften für den Geschäftsgang (ebenda S. 90-104, 106 ff). Am 21.11.1842 (VBl. S. 234 f.) wurde wegen Zunahme des Bergbaus das Herzogtum in die drei Bergmeistereien Dillenburg (für die Ämter Dillenburg, Hachenburg, Herborn, Marienberg, Rennerod, Selters und Wallmerod), Diez (für die Ämter Braubach, Diez, Eltville, Hochheim, Höchst, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Limburg, Montabaur, Nassau, Nastätten, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen und Wiesbaden) und Weilburg (für die Ämter Hadamar, Reichelsheim, Runkel, Usingen und Weilburg) abgeteilt. Ihnen wurden Berggeschworene als Unterbeamte beigegeben. Ferner wurden zwei Markscheiderbezirke geschaffen: einer in Dillenburg für die Bergwerke nördlich der Lahn, der andere in Diez für die Bergwerke südlich der Lahn. Am 19.10.1850 (VBl. S. 93) wurde ein dritter Markscheiderbezirk geschaffen, so daß jeder Bergmeistereidistrikt auch einen besonderen Markscheiderbezirk bildete. Durch Verordnung vom 12.8.1857, die zum 1.10. in Kraft trat (VBl. S. 170 und 177), wurde die Zahl der Bergreviere auf vier vermehrt, indem die Amtsbezirke Eltville, Höchst, Hochheim, Königstein, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen, Wehen und Wiesbaden sowie der südliche Teil des Amtes Idstein von der Bergmeisterei Diez abgetrennt und daraus das Bergrevier Wiesbaden gebildet wurde. Auch wurde für dieses Bergrevier ein vierter Markscheiderbezirk errichtet. Im gleichen Jahr ergingen am 18.2.1857 eine Bergordnung (ebenda S. 15-47) und eine Instruktion für die Bergbeamten (ebenda S. 48-70) sowie am 15.10.1857 eine Geschäftsordnung für die Bergmeister (ebenda S. 184-196). Die Einteilung in vier Bergmeistereien und Markscheidereien wurde am 30.6.1859 mit Zustimmung der Landstände bestätigt (VBl. S. 56).
Includes
Includes
14 m Akten, 267 Bde. Die Akten reichen von etwa 1805-1873 und betreffen Allgemeines und Organisation (u.a. Unglücksfälle), Bergwerkssteuern, Knappschaftswesen, bergrechtliche und bergpolizeiliche Angelegenheiten, technischen Betrieb und Haushalt (Betriebsakten der Gruben in den Ämtern Eltville, Herborn, Hochheim, Idstein, Königstein, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen, Usingen, Weilburg), Berechtigungsverhältnisse (nach Gruben in den Ämtern Eltville, Langenschwalbach, Rüdesheim, St. Goarshausen und Wehen), Berechtigung und Betrieb (nach Unternehmern und Gewerkschaften), Berichterstattung und Schriftwechsel. Die in dem Bestand vereinigten Akten der einzelnen Bergmeistereien Diez, Dillenburg (3 Nrn.), Weilburg (5 Nrn.) und Wiesbaden sowie des Hüttenamts Usingen (2 Nrn.) sind im Vorwort des Repertoriums ausgewiesen. Aus einer späteren Ablieferung stammen 4 m Mutungsbücher, Verleih- und Berggegenbücher.
Literature
Literature
Hugo Grandjean: Skizze des Berg- und Hüttenbetriebs und der Bergverwaltung [des Herzogtums Nassau]. In: Übersicht der geologischen Verhältnisse des Herzogtums Nassau, von Fridolin Sandberger. Wiesbaden 1847.
Fridolin Sandberger: Übersicht der geologischen Verhältnisse des Herzogtums Nassau. Wiesbaden, 1847.
Fr. Odernheimer: Das Berg- und Hüttenwesen im Herzogtum Nassau. Wiesbaden 1865-1867.
Finding aids
Finding aids
Repertorium, Anfang 20. Jh.
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
13,75 lfm (Nr. 1-267)
Descriptors
Descriptors
Dillenburg
Hachenburg
Herborn
Marienberg:Ww.
Meudt
Selters:Ww.
Rennerod
Weilburg
Braubach
Diez
Eltville
Hochheim
Höchst
Idstein
Königstein
Bad Schwalbach
Limburg
Montabaur
Nassau
Nastätten
Reichelsheim:Wetterau
Rüdesheim
Runkel
St. Goarshausen
Usingen
Wehen
Wiesbaden
Wallmerod
Hadamar
Usingen
Bonn