202
Complete identifier
HHStAW, 202
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Militärverwaltung
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Nach der Auflösung des Kriegskollegiums gingen seine Kompetenzen sowohl an das 1821 gebildete Generalkommando als auch an die Landesregierung über. Daher wurde 1838 ein Teil der Akten des Kriegskollegiums an die Landesregierung abgegeben und von dort später an das Idsteiner Archiv weitergeleitet. Eine weitere Aktenabgabe erfolgte 1866/67 bei der Annexion Nassaus durch Preußen. So befindet sich unter den archivischen Übernahmelisten der Abt. 3013 Altrepertorien Abt. 202 ein vom Registrator des Kriegsdepartements, Sabel, erstelltes Kassationsverzeichnis ('No. 2') vom 23. März 1867. Darin sind diejenigen Akten aufgelistet, welche für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt und damit zur Vernichtung vorgeschlagen wurden. Es handelt sich dabei um Akten des Kriegsdepartements, des Kriegskollegiums, des Generalkommandos, der Militärdeputation und der Generaladjutantur. Sabel vermerkte auf den von der Verwaltung nicht mehr benötigten, aber archivwürdigen Akten die Abteilungsnummer des Kriegsdepartements (römische Ziffern) und die Nummern der Abgabelisten (arabische Ziffern). Zudem gab Sabel in einem Schreiben vom 28. März 1867 an die königliche Administration für Nassau einen Einblick über Aufbewahrung und Übernahme der Akten in und aus dem Gebäude des ehemaligen Kriegskollegiums zu Wiesbaden. Zeitweilig wurden die nicht kassierten Akten in einem Pferdestall zwischengelagert. Die Akten wurden offensichtlich in drei Gruppen eingeteilt. Die erste bestand aus Schriftgut, das weder für die laufende Verwaltung noch für das Archiv von Interesse war und daher kassiert wurde. Die zweite Gruppe gelangte an das Zentralarchiv in Idstein. Zur dritten Gruppe schließlich zählten die von der preußischen Verwaltung weiter verwandten Akten. Sie wurden teils an Kriegskommissar Klein in Kassel übersandt, teils gingen Unterlagen des nassauischen Brigadekommandos an die Intendantur das 11. Armeekorps (später 21. preußischen Division) in Kassel oder an die preußische Regierung in Berlin. Die Akten des 2. Regiments und des I. Bataillons wurden an die preußischen Infanterie-Regimenter Nr. 87 und 88 in Luxemburg abgegeben. 1920 gelangten 150 Bände der an Preußen 1867 ausgehändigten Akten der nassauischen Militärbehörden vom Heeresarchiv Potsdam an das Staatsarchiv Wiesbaden.
Bearbeitung des Bestandes
Der Bestand, der bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts noch die alte Bezeichnung des Sammelbestands 'VIII Generalia' trug, wurde in mehreren Phasen geordnet und verzeichnet. Am Anfang stand eine von Dr. Domarus in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts durchgeführte Ordnung des Bestands. Eine von ihm und Dr. Heinemann angelegte Zettelverzeichnung zu einem Teil des Bestands, der nun die Bezeichnung VIII (Militär und Kriegswesen) führte, versuchte die Akten sowohl sachthematisch als auch nach Truppenverbänden (Regimentern und Bataillonen) zu gliedern. Zum Teil wurde auch das Zugangsdatum der Akten in die Verzeichnung aufgenommen. Dr. Schubert, der den Bestand schließlich durchnummerierte und ihm die Abteilungsnummer 202 gab, übernahm das Zettelverzeichnis von Domarus wortgetreu und in Maschinenschrift und erstellte daraus 1933 ein erstes Findbuch, dem er stichwortartig Titel für den noch unverzeichneten Rest in Handschrift anfügte. Damit bestand das Findbuch aus einem durch eine genaue Titelgebung relativ gut verzeichneten Teil und einem durch grobe Betreffe nur mäßig erschlossenen Teil. Bis 1982 blieb diese insgesamt unbefriedigende Erschließung das einzige Findmittel zur herzoglich-nassauischen Militärverwaltung. In den dazwischenliegenden Jahren kamen in der Form von handgeschriebenen Nachträgen auch noch einige neu verzeichnete Akten hinzu.
Die erschwerte Benutzbarkeit des Bestandes war der Anlaß einer umfassenden Neubearbeitung durch die Inspektoranwärterin Eva Haberkorn. Sie begann mit der Neuverzeichnung (Nr. 1-385) im Rahmen ihrer Laufbahnprüfung im Jahr 1982. Da viele Akten aus inhaltlichen oder technischen Gründen geteilt werden mußten, stieg die Anzahl der Verzeichnungseinheiten und es wurden neue Signaturen vergeben. 1985 und 1986 wurde die Verzeichnung der Nummern 386 bis 675 durch den Inspektoranwärter Wolfgang G. Fischer vorgenommen. 1991 erfolgte die Eingabe der bisher verzeichneten Titel durch die Archivangestellte Frau Behrend in das DV-System LEDOC. Dr. Schüler erarbeitete 1994 eine durchgehende neue Klassifikation und wies mit Hilfe der Archivangestellten Frau Rathgeber die verzeichneten Akten den Klassifikationsgruppen zu. Eine dritte große Verzeichnung nahm der Inspektoranwärter Jürgen Oellers im Zuge seiner Prüfungsarbeit im Jahr 2002 vor. Hierbei wurden die Akten der Signaturen 676 bis 1225 verzeichnet und in HADIS aufgenommen. Weiterhin stellte er eine Nummernkonkordanz für die neu verzeichneten Akten des Bestandes auf. Dabei wurde auch eine größere Anzahl von nassau-oranischen Akten in den Bestand eingebunden, welche eine teilweise Neuklassifikation nötig machten.
Um dem unbefriedigenden Zustand der Abteilung 202 ein Ende zu setzen, wurde die vorliegende Endverzeichnung des Bestandes durch Dipl.-Archivar Christian Kirchner sowohl im Zuge seiner Ausbildung als Inspektoranwärter als auch während eines anschließenden Zeitvertrages 2004 und 2005 durchgeführt. Hierbei wurden besonders größere Mengen an Stammlisten und Eintrittregistern neu verzeichnet. Am Ende des Bestandes waren zudem mehrere Meter Akten zur Abrechnung der Kriegskosten der Befreiungskriege zu erfassen, die augenscheinlich aus den Beständen der Ämter des ehemaligen Herzogtums Nassau in die Abteilung 202 übertragen worden waren. Bei den abschließenden Arbeiten und der Kontrolle der vorhergehenden Verzeichnung in HADIS wurden Übertragungslücken der Karteikarten in die EDV geschlossen und die vorliegende Klassifikation erstellt. Weiterhin wurde die bisher versäumte vollständige Erfassung der Alt- und Behördensignaturen vorgenommen. Schließlich wurde dem Bestand eine Konkordanzliste angehängt, die sämtliche Verzeichnungseinheiten abdeckt.
Bearbeitung des Bestandes
Der Bestand, der bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts noch die alte Bezeichnung des Sammelbestands 'VIII Generalia' trug, wurde in mehreren Phasen geordnet und verzeichnet. Am Anfang stand eine von Dr. Domarus in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts durchgeführte Ordnung des Bestands. Eine von ihm und Dr. Heinemann angelegte Zettelverzeichnung zu einem Teil des Bestands, der nun die Bezeichnung VIII (Militär und Kriegswesen) führte, versuchte die Akten sowohl sachthematisch als auch nach Truppenverbänden (Regimentern und Bataillonen) zu gliedern. Zum Teil wurde auch das Zugangsdatum der Akten in die Verzeichnung aufgenommen. Dr. Schubert, der den Bestand schließlich durchnummerierte und ihm die Abteilungsnummer 202 gab, übernahm das Zettelverzeichnis von Domarus wortgetreu und in Maschinenschrift und erstellte daraus 1933 ein erstes Findbuch, dem er stichwortartig Titel für den noch unverzeichneten Rest in Handschrift anfügte. Damit bestand das Findbuch aus einem durch eine genaue Titelgebung relativ gut verzeichneten Teil und einem durch grobe Betreffe nur mäßig erschlossenen Teil. Bis 1982 blieb diese insgesamt unbefriedigende Erschließung das einzige Findmittel zur herzoglich-nassauischen Militärverwaltung. In den dazwischenliegenden Jahren kamen in der Form von handgeschriebenen Nachträgen auch noch einige neu verzeichnete Akten hinzu.
Die erschwerte Benutzbarkeit des Bestandes war der Anlaß einer umfassenden Neubearbeitung durch die Inspektoranwärterin Eva Haberkorn. Sie begann mit der Neuverzeichnung (Nr. 1-385) im Rahmen ihrer Laufbahnprüfung im Jahr 1982. Da viele Akten aus inhaltlichen oder technischen Gründen geteilt werden mußten, stieg die Anzahl der Verzeichnungseinheiten und es wurden neue Signaturen vergeben. 1985 und 1986 wurde die Verzeichnung der Nummern 386 bis 675 durch den Inspektoranwärter Wolfgang G. Fischer vorgenommen. 1991 erfolgte die Eingabe der bisher verzeichneten Titel durch die Archivangestellte Frau Behrend in das DV-System LEDOC. Dr. Schüler erarbeitete 1994 eine durchgehende neue Klassifikation und wies mit Hilfe der Archivangestellten Frau Rathgeber die verzeichneten Akten den Klassifikationsgruppen zu. Eine dritte große Verzeichnung nahm der Inspektoranwärter Jürgen Oellers im Zuge seiner Prüfungsarbeit im Jahr 2002 vor. Hierbei wurden die Akten der Signaturen 676 bis 1225 verzeichnet und in HADIS aufgenommen. Weiterhin stellte er eine Nummernkonkordanz für die neu verzeichneten Akten des Bestandes auf. Dabei wurde auch eine größere Anzahl von nassau-oranischen Akten in den Bestand eingebunden, welche eine teilweise Neuklassifikation nötig machten.
Um dem unbefriedigenden Zustand der Abteilung 202 ein Ende zu setzen, wurde die vorliegende Endverzeichnung des Bestandes durch Dipl.-Archivar Christian Kirchner sowohl im Zuge seiner Ausbildung als Inspektoranwärter als auch während eines anschließenden Zeitvertrages 2004 und 2005 durchgeführt. Hierbei wurden besonders größere Mengen an Stammlisten und Eintrittregistern neu verzeichnet. Am Ende des Bestandes waren zudem mehrere Meter Akten zur Abrechnung der Kriegskosten der Befreiungskriege zu erfassen, die augenscheinlich aus den Beständen der Ämter des ehemaligen Herzogtums Nassau in die Abteilung 202 übertragen worden waren. Bei den abschließenden Arbeiten und der Kontrolle der vorhergehenden Verzeichnung in HADIS wurden Übertragungslücken der Karteikarten in die EDV geschlossen und die vorliegende Klassifikation erstellt. Weiterhin wurde die bisher versäumte vollständige Erfassung der Alt- und Behördensignaturen vorgenommen. Schließlich wurde dem Bestand eine Konkordanzliste angehängt, die sämtliche Verzeichnungseinheiten abdeckt.
History of creator
History of creator
1806-1820
Mit der Errichtung des Herzogtums Nassau 1806 durch die Vereinigung der Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg wurden auch die beiderseitigen Truppen organisatorisch zusammengeführt und unter eine gemeinsame Verwaltung gestellt. Die Übereinkunft vom 05. September 1806, mit welcher Herzog Friedrich August von Nassau-Usingen und Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg die Grundlagen für die künftige Verwaltungsorganisation legten, bestimmt unter Punkt 8: 'Mit Inkorporation der fürstlich weilburgischen Truppen und deren Verbindung mit den herzoglichen soll sogleich vorgeschritten werden.' Erleichtert wurde die Vereinigung der nassau-usingischen und nassau-weilburgischen Truppen, in dem die beiden Fürstentümer angesichts des voraussehbaren Aussterbens der usingischen Linie bereits vorher politisch eng zusammenarbeiteten und bemüht waren, die Verwaltungsorganisation aufeinander abzustimmen. Das zeigt sich im militärischen Bereich besonders deutlich in der Errichtung der Militär- bzw. Kriegsdeputation. Auf die Einsetzung einer solchen Behörde in Nassau-Usingen 1803 folgte bereits im folgenden Jahr die Gründung einer Parallelbehörde in Nassau-Weilburg.
Beim Aufbau einer gemeinsamen Militärverwaltung für das Herzogtum Nassau stützte man sich im wesentlichen auf die in Nassau-Usingen bestehende Militäradministration. Diese dehnte ihre Zuständigkeit auf das gesamte Herzogtum aus, während die nassau-weilburgischen Behörden aufgelöst wurden.
Als oberste Militärbehörde fungierte das Generalkommando. Es wurde vom Herzog persönlich geleitet, dem letztlich die Alleinentscheidung in allen Militärangelegenheiten zustand. Dem Generalkommando untergeordnet waren die Generaladjutantur, das Brigadekommando, die Militär- bzw. Kriegsdeputation (später Kriegskollegium) und die Kriegskasse.
Die Generaladjutantur setzte sich aus einem Generaladjutanten, einem Generalauditor, einem Oberchirurgen, einem Sekretär, einem Kanzlisten und fünf Offizieren zusammen. Ihre wesentliche Aufgabe bestand in der schriftlichen Ausfertigung der Befehle des Generalkommandos. Das Brigadekommando wirkte als zentrale Befehlsgewalt für die vier nassauischen Bataillone zu je vier Kompanien. Geleitet wurde es anfangs von Generalmajor von Schäffer.
Die eigentliche Verwaltungsarbeit leistete die Militär- bzw. Kriegsdeputation. Bei ihrer Gründung als nassau-usingische Behörde im Jahr 1803 gehörte ihr eine Regierungsrat, zwei Offiziere und ein Mitglied der Hofkammer an. Ihr Geschäftsbereich umfaßte die Stationierung der Truppen, die Rekrutierung, Disziplinarsachen, Beschwerden gegen Militärpersonen, Bekleidung und Verpflegung; sowie das Personalwesen. Nach der Ausweitung ihrer Zuständigkeit auf das ganze Herzogtum wurde sie am 07. November 1806 in 'Kriegskollegium' umbenannt. Den Vorsitz im Kriegskollegium führte der Herzog. Weitere Mitglieder waren der Brigadegeneral als Vizepräsident, der Generaladjutant sowie drei Zivilbeamte. Hinzu kam das Kanzleipersonal.
Die Kriegskasse hatte die laufenden Unterhaltskosten des Militärs zu bestreiten. Bei der Umwandlung der Militärdeputation in das Kriegskollegium verlor diese jedoch ihre Stellung als eigenständige Behörde. Sie wurde nun unmittelbar dem Kriegskollegium eingegliedert.
Als mit dem Edikt vom 29./31. Oktober 1808 in Nassau die Wehrpflicht (Konskriptionspflicht) mit genehmigter Stellvertretung eingeführt wurde, hatte dies auch Auswirkungen auf die allgemeine Militärverwaltung. Zum Zuständigkeitsbereich des Kriegskollegiums gehörten nun folgende Aufgaben: Verwaltung der Militärfonds; Anschaffung und Verwaltung von Verpflegung und Bekleidung; Oberaufsicht über die Magazin, Rüstkammern und Depots; Kontrolle der Lieferungen; Berechnung von Quartiergeldern; Wehrpflichtsüberwachung; Freistellung vom Wehrdienst; Verwaltung der Einstandsgelder (durch die Superarbitrierungskommission); Tauglichkeitsuntersuchungen (durch die Assentierungskommission); Beschlagnahmung von Deserteursvermögen; Entlassung von Landjägern und Feldtruppen; Aufsicht über Kriminal- und Justizpflege; Oberaufsicht über Militärgebäude; Ersatz von Materialien; Vormundschaft über Kriegswaisen. Das Organisationsedikt vom 09. November 1815 beließ es im wesentlichen bei dieser Zuständigkeitsregelung. Als etwa ein halbes Jahr darauf die Generaladjutantur aufgelöst wurde, übernahm das Kriegskollegium sämtliche Aufgaben der Militärverwaltung.
Neben dem Kriegskollegium bestand von 1810 bis 1813 eine weitere Behörde, die Generaldirektion der Militärverwaltung in Biebrich. Ihr Geschäftskreis erstreckt sich auf die bisher dem Kriegskollegium zugeordneten Ressorts Verwaltung des Militärfonds; Anschaffung und Verwaltung von Verpflegung und Bekleidung; Oberaufsicht über die Magazine, Rüstkammern und Depots; Kontrolle von Lieferungen; sowie der Berechnung des Quartiergeldes. Untergeordnete Behörde der aus einem Generaldirektor, einem Kriegskommissar und drei bürgerlichen Mitgliedern bestehenden Institution war das Kriegszahlamt mit dem Kriegszahlmeister. Auf Anweisung der Generaldirektion bestritt dieser alle auf dem Militärhaushalt ruhenden Ausgaben aus dem Militärfond.
Als Herzog Wilhelm 1816 die Generaladjutantur auflöste, wurde deren Dienstkreis mit dem des Kriegskollegiums vereinigt. Damit erweiterte sich dessen Kompetenzumfang auf die gesamte Militärverwaltung; die Verwaltung und Berechnung des Militärhaushaltes; die Aufsicht über Militär- und Landesbewaffnungsanstalten; die Revision kriegsgerichtlicher Verfahren und das Pensionswesen.
Neben diesen zentralen militärischen Verwaltungsbehörden gab es ab 1808 zeitweise noch spezielle Kommissionen, die arbeitsaufwendige Sonderaufgaben wahrnahmen. Dazu zählte in erster Linie die Marsch- und Einquartierungskommission zu Wiesbaden. In den Regierungsdistrikten Wiesbaden und Weilburg hatte diese Kommission die Leitung der Kriegsangelegenheiten inne, d. h. sie fertigte Berichte, nahm Beschwerden von Bürgern über die Einquartierungen entgegen und organisierte Verpflegung, Marschroute etc. Weiterhin gab es Kommissionen für die Prüfung der Wehrtauglichkeit (Assentierungskommission), auf Pensionswürdigkeit (Superarbitrierungskommission), Verpflegung von Kriegswitwen und Waisen von Militärangehörigen u. ä.
Die Militärgerichtsbarkeit wurde seit 1806 durch je ein Militärgericht für das obere und das untere Herzogtum ausgeübt. Ersteres hatte seine Sitz in Biebrich, letzteres in Ehrenbreitstein. Das Gerichtsgremium setzte sich aus einem Präses, einem Auditor und gewählten Beisitzern zusammen. Die Zuständigkeit der Militärgerichte bezog sich allerdings nicht auf die aktiven Truppen, deren Gerichtsbarkeit unmittelbar den Bataillonschefs unterstand.
Zur wissenschaftlichen und technischen Ausbildung der Offiziersanwärter diente die Militärschule in Wiesbaden. Bereits im Jahr 1810 gegründet, 1813 aber wieder aufgelöst, wurde sie 1819 erneut ins Leben gerufen. Sie bestand aus einem Direktor (Oberstleutnant), einem Kadettenkommandanten (Oberleutnant) sowie zwei Abteilungen zu je zwei Klassen mit fünf militärischen und zehn zivilen Lehrern. Das Jahr 1848 setzte der Militärschule ein vorläufiges Ende. Nach zweijähriger Pause nahm sie ihre Tätigkeit erneut wieder auf.
1821-1849
Indem Herzog Wilhelm das Kriegskollegium auflöste und seinen Wirkungskreis ab 01. Januar 1821 auf das neugebildete Generalkommando unter Leitung von Generalmajor von Kruse und auf die Landesregierung (Abt. 211) verteilte, leitete er die bis 1849 gültige Neuordnung der obersten Verwaltungsbehörde ein.
Von den ehemaligen Kompetenzen des Kriegskollegiums fielen folgende an das Generalkommando: Formation, Ausrüstung und innerer Dienst der Truppen, Militärgerichtsbarkeit, Aufsicht über die Militäranstalten (Kasernen, Zeughäuser, Hospitäler) und Militärbauwesen, Verwaltung der Fonds zur Unterhaltung der Truppen, sowie das Pensionswesen.
Außer der Anstellung, Beförderung und Entlassung der Offiziere, Heiratsgenehmigungen, Anträge auf Bewilligung von Belohnungen und Ehrenzeichen sowie kriegsrechtlichen Urteilen, die dem Herzog vorzulegen waren, konnten alle anderen Geschäftsbereiche unmittelbar durch das Generalkommando erledigt werden. Allerdings unterlag dem Staatsministerium die Kontrolle über die Aufsicht der Militäranstalten und das -bauwesen, die Fondsverwaltung und das Pensionswesen. Auf Anforderung mußten ihm die betreffenden Vorgänge durch das Generalkommando auf dem Dienstweg zugeleitet werden.
Zu den Militärangelegenheiten, die ab 1821 der Landesregierung zugeteilt waren, gehörten insbesondere die Aushebung der jungen Mannschaft zum Wehrdienst, die Einreihung der Reservisten, die jährliche Untersuchung der Militärpensionäre 3. Klasse und die Vollziehung der Kartellkoventionen mit auswärtigen Staaten.
Mit der Schaffung der Offizierswitwen- und -waisenkommission am 06. Mai 1828 wurde die Tradition der zivilen Witwen- und -waisenfürsorge übernommen, wobei die Mitglieder durch regelmäßige Zahlungen von Beiträgen und Vermögenseinlagen für den finanziellen Grundstock der Kasse sorgten. Als gleichwertige Maßnahme wurde am 23. März 1833 ebenfalls eine Witwen- und Waisenkommission für die herzoglichen Unteroffiziere eingerichtet.
1849-1854
Durch revolutionären Forderungen der Jahre 1848/49 kam es zu einer Neuorganisation der Zentralbehörden des Herzogtums Nassau, wobei auch die Militärverwaltung einbezogen wurde. Dabei waren das Volkswehrgesetz und die Errichtung eines Landjägerkorps als Landespolizeianstalt eine einschneidende Veränderung. Die Zentralverwaltungsaufgaben wurden nun sämtlich im Staatsministerium konzentriert, das zu einer Kollegialbehörde mit vier Abteilungen ausgebaut wurde. Die dritte Abteilung war für das Kriegswesen zuständig. Sie führte die Bezeichnung Ministerialabteilung für das Militärwesen, wurde aber später auch kurz als Kriegsdepartement bezeichnet. Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufsicht über die Militärausbildung, Anstellung und Entlassung von Offizieren, Heiratsgenehmigung, Ehrenzeichen, Begutachtung der Ergänzungstruppen, Pensionswesen, Aufsicht über Militärgerichtsbehörden, Militäranstalten und militärisches Staatseigentum, Verwaltung der Offizierswitwen- und -waisenkasse und der Militärfonds. Dem Vorstand des Departement, einem Stabsoffizier, standen vier Referenten, zwei Offiziere sowie zwei Ministerialbeamte für die finanziellen und juristischen Angelegenheiten zur Seite, wobei die Beratung rein militärischer Gegenstände unter Ausschluß der bürgerlichen Mitglieder nur durch das engere Kollegium der Offiziere erfolgte.
Eine Auswirkung der Neuorganisation für die Militärverwaltung war die Bildung von Ein-Mann-Berhörden in den einzelnen Truppenteilen. Für die Anschaffung sämtlicher Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände beauftragte das Kriegsdepartment eine eigene Verwaltungskommission der Militärmagazine. Der Intendant war verantwortlich für die Besoldung, Bekleidung und Verpflegung der Truppen, wobei dieser auf der Ebene der einzelnen nassauischen Bataillone sogenannte Rechner mit der Durchführung der Aufgaben betraute. Die Ausübung der Militärgerichtsbarkeit wurde von Auditeuren versehen. Das Kriegsdepartement übertrug die Aufsicht über die Militärgebäude und deren Mobiliar an Kasernenverwalter, während für die Verwaltung der Militärhospitäler und Lazarette Beamte mit ähnlichen Aufgaben eingesetzt wurden.
1854-1866
Die letzte umfassende Neuordnung der Militärverwaltung erfolgte durch Generalbefehl vom 26. Juli 1854. Herzog Adolph setzte als oberste Militärbehörde das Oberkommando der Truppen ein, das er persönlich führte. Die laufenden Geschäfte wurden in der Militärkanzlei bearbeitet, die auch die vom Herzog nicht zu unterschreibenden Ausfertigungen bearbeitete. An der Spitze der Militärkanzlei stand ein Generaladjutant. Ferner zählten zum Personal der Militärkanzlei ein Büroleiter als Vertreter des Generaladjutanten, die Flügeladjutanten des Herzogs sowie die Offiziere des Generalstabs.
Dem Oberkommando unmittelbar untergeordnet und untereinander koor...
Mit der Errichtung des Herzogtums Nassau 1806 durch die Vereinigung der Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg wurden auch die beiderseitigen Truppen organisatorisch zusammengeführt und unter eine gemeinsame Verwaltung gestellt. Die Übereinkunft vom 05. September 1806, mit welcher Herzog Friedrich August von Nassau-Usingen und Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg die Grundlagen für die künftige Verwaltungsorganisation legten, bestimmt unter Punkt 8: 'Mit Inkorporation der fürstlich weilburgischen Truppen und deren Verbindung mit den herzoglichen soll sogleich vorgeschritten werden.' Erleichtert wurde die Vereinigung der nassau-usingischen und nassau-weilburgischen Truppen, in dem die beiden Fürstentümer angesichts des voraussehbaren Aussterbens der usingischen Linie bereits vorher politisch eng zusammenarbeiteten und bemüht waren, die Verwaltungsorganisation aufeinander abzustimmen. Das zeigt sich im militärischen Bereich besonders deutlich in der Errichtung der Militär- bzw. Kriegsdeputation. Auf die Einsetzung einer solchen Behörde in Nassau-Usingen 1803 folgte bereits im folgenden Jahr die Gründung einer Parallelbehörde in Nassau-Weilburg.
Beim Aufbau einer gemeinsamen Militärverwaltung für das Herzogtum Nassau stützte man sich im wesentlichen auf die in Nassau-Usingen bestehende Militäradministration. Diese dehnte ihre Zuständigkeit auf das gesamte Herzogtum aus, während die nassau-weilburgischen Behörden aufgelöst wurden.
Als oberste Militärbehörde fungierte das Generalkommando. Es wurde vom Herzog persönlich geleitet, dem letztlich die Alleinentscheidung in allen Militärangelegenheiten zustand. Dem Generalkommando untergeordnet waren die Generaladjutantur, das Brigadekommando, die Militär- bzw. Kriegsdeputation (später Kriegskollegium) und die Kriegskasse.
Die Generaladjutantur setzte sich aus einem Generaladjutanten, einem Generalauditor, einem Oberchirurgen, einem Sekretär, einem Kanzlisten und fünf Offizieren zusammen. Ihre wesentliche Aufgabe bestand in der schriftlichen Ausfertigung der Befehle des Generalkommandos. Das Brigadekommando wirkte als zentrale Befehlsgewalt für die vier nassauischen Bataillone zu je vier Kompanien. Geleitet wurde es anfangs von Generalmajor von Schäffer.
Die eigentliche Verwaltungsarbeit leistete die Militär- bzw. Kriegsdeputation. Bei ihrer Gründung als nassau-usingische Behörde im Jahr 1803 gehörte ihr eine Regierungsrat, zwei Offiziere und ein Mitglied der Hofkammer an. Ihr Geschäftsbereich umfaßte die Stationierung der Truppen, die Rekrutierung, Disziplinarsachen, Beschwerden gegen Militärpersonen, Bekleidung und Verpflegung; sowie das Personalwesen. Nach der Ausweitung ihrer Zuständigkeit auf das ganze Herzogtum wurde sie am 07. November 1806 in 'Kriegskollegium' umbenannt. Den Vorsitz im Kriegskollegium führte der Herzog. Weitere Mitglieder waren der Brigadegeneral als Vizepräsident, der Generaladjutant sowie drei Zivilbeamte. Hinzu kam das Kanzleipersonal.
Die Kriegskasse hatte die laufenden Unterhaltskosten des Militärs zu bestreiten. Bei der Umwandlung der Militärdeputation in das Kriegskollegium verlor diese jedoch ihre Stellung als eigenständige Behörde. Sie wurde nun unmittelbar dem Kriegskollegium eingegliedert.
Als mit dem Edikt vom 29./31. Oktober 1808 in Nassau die Wehrpflicht (Konskriptionspflicht) mit genehmigter Stellvertretung eingeführt wurde, hatte dies auch Auswirkungen auf die allgemeine Militärverwaltung. Zum Zuständigkeitsbereich des Kriegskollegiums gehörten nun folgende Aufgaben: Verwaltung der Militärfonds; Anschaffung und Verwaltung von Verpflegung und Bekleidung; Oberaufsicht über die Magazin, Rüstkammern und Depots; Kontrolle der Lieferungen; Berechnung von Quartiergeldern; Wehrpflichtsüberwachung; Freistellung vom Wehrdienst; Verwaltung der Einstandsgelder (durch die Superarbitrierungskommission); Tauglichkeitsuntersuchungen (durch die Assentierungskommission); Beschlagnahmung von Deserteursvermögen; Entlassung von Landjägern und Feldtruppen; Aufsicht über Kriminal- und Justizpflege; Oberaufsicht über Militärgebäude; Ersatz von Materialien; Vormundschaft über Kriegswaisen. Das Organisationsedikt vom 09. November 1815 beließ es im wesentlichen bei dieser Zuständigkeitsregelung. Als etwa ein halbes Jahr darauf die Generaladjutantur aufgelöst wurde, übernahm das Kriegskollegium sämtliche Aufgaben der Militärverwaltung.
Neben dem Kriegskollegium bestand von 1810 bis 1813 eine weitere Behörde, die Generaldirektion der Militärverwaltung in Biebrich. Ihr Geschäftskreis erstreckt sich auf die bisher dem Kriegskollegium zugeordneten Ressorts Verwaltung des Militärfonds; Anschaffung und Verwaltung von Verpflegung und Bekleidung; Oberaufsicht über die Magazine, Rüstkammern und Depots; Kontrolle von Lieferungen; sowie der Berechnung des Quartiergeldes. Untergeordnete Behörde der aus einem Generaldirektor, einem Kriegskommissar und drei bürgerlichen Mitgliedern bestehenden Institution war das Kriegszahlamt mit dem Kriegszahlmeister. Auf Anweisung der Generaldirektion bestritt dieser alle auf dem Militärhaushalt ruhenden Ausgaben aus dem Militärfond.
Als Herzog Wilhelm 1816 die Generaladjutantur auflöste, wurde deren Dienstkreis mit dem des Kriegskollegiums vereinigt. Damit erweiterte sich dessen Kompetenzumfang auf die gesamte Militärverwaltung; die Verwaltung und Berechnung des Militärhaushaltes; die Aufsicht über Militär- und Landesbewaffnungsanstalten; die Revision kriegsgerichtlicher Verfahren und das Pensionswesen.
Neben diesen zentralen militärischen Verwaltungsbehörden gab es ab 1808 zeitweise noch spezielle Kommissionen, die arbeitsaufwendige Sonderaufgaben wahrnahmen. Dazu zählte in erster Linie die Marsch- und Einquartierungskommission zu Wiesbaden. In den Regierungsdistrikten Wiesbaden und Weilburg hatte diese Kommission die Leitung der Kriegsangelegenheiten inne, d. h. sie fertigte Berichte, nahm Beschwerden von Bürgern über die Einquartierungen entgegen und organisierte Verpflegung, Marschroute etc. Weiterhin gab es Kommissionen für die Prüfung der Wehrtauglichkeit (Assentierungskommission), auf Pensionswürdigkeit (Superarbitrierungskommission), Verpflegung von Kriegswitwen und Waisen von Militärangehörigen u. ä.
Die Militärgerichtsbarkeit wurde seit 1806 durch je ein Militärgericht für das obere und das untere Herzogtum ausgeübt. Ersteres hatte seine Sitz in Biebrich, letzteres in Ehrenbreitstein. Das Gerichtsgremium setzte sich aus einem Präses, einem Auditor und gewählten Beisitzern zusammen. Die Zuständigkeit der Militärgerichte bezog sich allerdings nicht auf die aktiven Truppen, deren Gerichtsbarkeit unmittelbar den Bataillonschefs unterstand.
Zur wissenschaftlichen und technischen Ausbildung der Offiziersanwärter diente die Militärschule in Wiesbaden. Bereits im Jahr 1810 gegründet, 1813 aber wieder aufgelöst, wurde sie 1819 erneut ins Leben gerufen. Sie bestand aus einem Direktor (Oberstleutnant), einem Kadettenkommandanten (Oberleutnant) sowie zwei Abteilungen zu je zwei Klassen mit fünf militärischen und zehn zivilen Lehrern. Das Jahr 1848 setzte der Militärschule ein vorläufiges Ende. Nach zweijähriger Pause nahm sie ihre Tätigkeit erneut wieder auf.
1821-1849
Indem Herzog Wilhelm das Kriegskollegium auflöste und seinen Wirkungskreis ab 01. Januar 1821 auf das neugebildete Generalkommando unter Leitung von Generalmajor von Kruse und auf die Landesregierung (Abt. 211) verteilte, leitete er die bis 1849 gültige Neuordnung der obersten Verwaltungsbehörde ein.
Von den ehemaligen Kompetenzen des Kriegskollegiums fielen folgende an das Generalkommando: Formation, Ausrüstung und innerer Dienst der Truppen, Militärgerichtsbarkeit, Aufsicht über die Militäranstalten (Kasernen, Zeughäuser, Hospitäler) und Militärbauwesen, Verwaltung der Fonds zur Unterhaltung der Truppen, sowie das Pensionswesen.
Außer der Anstellung, Beförderung und Entlassung der Offiziere, Heiratsgenehmigungen, Anträge auf Bewilligung von Belohnungen und Ehrenzeichen sowie kriegsrechtlichen Urteilen, die dem Herzog vorzulegen waren, konnten alle anderen Geschäftsbereiche unmittelbar durch das Generalkommando erledigt werden. Allerdings unterlag dem Staatsministerium die Kontrolle über die Aufsicht der Militäranstalten und das -bauwesen, die Fondsverwaltung und das Pensionswesen. Auf Anforderung mußten ihm die betreffenden Vorgänge durch das Generalkommando auf dem Dienstweg zugeleitet werden.
Zu den Militärangelegenheiten, die ab 1821 der Landesregierung zugeteilt waren, gehörten insbesondere die Aushebung der jungen Mannschaft zum Wehrdienst, die Einreihung der Reservisten, die jährliche Untersuchung der Militärpensionäre 3. Klasse und die Vollziehung der Kartellkoventionen mit auswärtigen Staaten.
Mit der Schaffung der Offizierswitwen- und -waisenkommission am 06. Mai 1828 wurde die Tradition der zivilen Witwen- und -waisenfürsorge übernommen, wobei die Mitglieder durch regelmäßige Zahlungen von Beiträgen und Vermögenseinlagen für den finanziellen Grundstock der Kasse sorgten. Als gleichwertige Maßnahme wurde am 23. März 1833 ebenfalls eine Witwen- und Waisenkommission für die herzoglichen Unteroffiziere eingerichtet.
1849-1854
Durch revolutionären Forderungen der Jahre 1848/49 kam es zu einer Neuorganisation der Zentralbehörden des Herzogtums Nassau, wobei auch die Militärverwaltung einbezogen wurde. Dabei waren das Volkswehrgesetz und die Errichtung eines Landjägerkorps als Landespolizeianstalt eine einschneidende Veränderung. Die Zentralverwaltungsaufgaben wurden nun sämtlich im Staatsministerium konzentriert, das zu einer Kollegialbehörde mit vier Abteilungen ausgebaut wurde. Die dritte Abteilung war für das Kriegswesen zuständig. Sie führte die Bezeichnung Ministerialabteilung für das Militärwesen, wurde aber später auch kurz als Kriegsdepartement bezeichnet. Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufsicht über die Militärausbildung, Anstellung und Entlassung von Offizieren, Heiratsgenehmigung, Ehrenzeichen, Begutachtung der Ergänzungstruppen, Pensionswesen, Aufsicht über Militärgerichtsbehörden, Militäranstalten und militärisches Staatseigentum, Verwaltung der Offizierswitwen- und -waisenkasse und der Militärfonds. Dem Vorstand des Departement, einem Stabsoffizier, standen vier Referenten, zwei Offiziere sowie zwei Ministerialbeamte für die finanziellen und juristischen Angelegenheiten zur Seite, wobei die Beratung rein militärischer Gegenstände unter Ausschluß der bürgerlichen Mitglieder nur durch das engere Kollegium der Offiziere erfolgte.
Eine Auswirkung der Neuorganisation für die Militärverwaltung war die Bildung von Ein-Mann-Berhörden in den einzelnen Truppenteilen. Für die Anschaffung sämtlicher Ausrüstungs- und Bekleidungsgegenstände beauftragte das Kriegsdepartment eine eigene Verwaltungskommission der Militärmagazine. Der Intendant war verantwortlich für die Besoldung, Bekleidung und Verpflegung der Truppen, wobei dieser auf der Ebene der einzelnen nassauischen Bataillone sogenannte Rechner mit der Durchführung der Aufgaben betraute. Die Ausübung der Militärgerichtsbarkeit wurde von Auditeuren versehen. Das Kriegsdepartement übertrug die Aufsicht über die Militärgebäude und deren Mobiliar an Kasernenverwalter, während für die Verwaltung der Militärhospitäler und Lazarette Beamte mit ähnlichen Aufgaben eingesetzt wurden.
1854-1866
Die letzte umfassende Neuordnung der Militärverwaltung erfolgte durch Generalbefehl vom 26. Juli 1854. Herzog Adolph setzte als oberste Militärbehörde das Oberkommando der Truppen ein, das er persönlich führte. Die laufenden Geschäfte wurden in der Militärkanzlei bearbeitet, die auch die vom Herzog nicht zu unterschreibenden Ausfertigungen bearbeitete. An der Spitze der Militärkanzlei stand ein Generaladjutant. Ferner zählten zum Personal der Militärkanzlei ein Büroleiter als Vertreter des Generaladjutanten, die Flügeladjutanten des Herzogs sowie die Offiziere des Generalstabs.
Dem Oberkommando unmittelbar untergeordnet und untereinander koor...
Includes
Includes
Akten und Rechnungen 1803-1867, mit Vorakten seit 1775 (Arrestanten, Deserteure, Kurmainzer Jäger).
Mischbestand aus den Überlieferungen der o.g. Militärbehörden, wobei die einzelnen Bände vielfach Schriftgut mehrerer Provenienzen enthalten. Die Hauptmasse der Akten stammt aus den Registraturen des Kriegskollegiums und vor allem des Kriegsdepartements. Inhaltlich erstrecken sich die Akten auf alle Bereiche der Militärverwaltung. Sie betreffen insbesondere die Organisation des Militärs, die Rekrutierung und Entlassung von Offizieren und Mannschaften, Personal- und Disziplinarsachen, die Ausrüstung und Unterhaltung der Truppen, den militärischen Einsatz nassauischer und ausländischer Truppen sowie Durchmarsch, Einquartierung und Verpflegung von in- und ausländischen Truppen im Herzogtum. Ebenfalls in größerem Umfang überliefert sind Unterlagen über die Landjäger, die für die innere Sicherheit zuständig waren und vornehmlich Polizeidienste versahen. Zeitliche Schwerpunkte bilden die Jahre der napoleonischen Herrschaft und der Befreiungskriege sowie die Periode von 1848 bis zum Ende des Herzogtums.
Mischbestand aus den Überlieferungen der o.g. Militärbehörden, wobei die einzelnen Bände vielfach Schriftgut mehrerer Provenienzen enthalten. Die Hauptmasse der Akten stammt aus den Registraturen des Kriegskollegiums und vor allem des Kriegsdepartements. Inhaltlich erstrecken sich die Akten auf alle Bereiche der Militärverwaltung. Sie betreffen insbesondere die Organisation des Militärs, die Rekrutierung und Entlassung von Offizieren und Mannschaften, Personal- und Disziplinarsachen, die Ausrüstung und Unterhaltung der Truppen, den militärischen Einsatz nassauischer und ausländischer Truppen sowie Durchmarsch, Einquartierung und Verpflegung von in- und ausländischen Truppen im Herzogtum. Ebenfalls in größerem Umfang überliefert sind Unterlagen über die Landjäger, die für die innere Sicherheit zuständig waren und vornehmlich Polizeidienste versahen. Zeitliche Schwerpunkte bilden die Jahre der napoleonischen Herrschaft und der Befreiungskriege sowie die Periode von 1848 bis zum Ende des Herzogtums.
Literature
Literature
R. Kolb: Unter Nassaus Fahnen. Geschichte des Herzoglich Nassauischen Offizierkorps 1803-1866. 1903.
Isenbart: Geschichte des 2. Nassauischen Infanterie-Regiments Nr. 88. Berlin 1903.
Walter Rosenwald: Die Herzoglich Nassauische Brigade im Feldzug 1866. Taunusstein 1983 (Das Herzoglich Nassauische Militär 1806-1866 Bd. 3).
Alfred von Rößler: Geschichte des 1. Nassauischen Infanterie-Regiments Nr. 87. Berlin 1882.
Philipp von Rößler: Die Geschichte der Herzoglich Nassauischen Truppen. Wiesbaden 1863.
Wilhelmi: Geschichte des 1. Nassauischen Feldartillerie-Regiments Nr. 27 Oranien. Wiesbaden 1910.
Finding aids
Finding aids
Repertorium von Schubert, 1933 (masch.); mit beigebundenen ergänzenden Aktenverzeichnissen (hs.)
Repertorium von Christian Kirchner, 2005
Online-Datenbank (Arcinsys)
Further information (fonds)
Extent
Extent
102,00 lfm (Nr. 1-2556)
Person in charge
Person in charge
Eva Haberkorn
Wolfgang Fischer
Jürgen Oellers und Christian Kirchner
Descriptors
Descriptors
Marksburg
Wiesbaden