Vollständige Signatur

HStAM, 77 k

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Zahlmeister
Laufzeit Laufzeit
(1810-1812)1813

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Das Dekret vom 4. Februar 1812 ordnete die Einstellung je eines Zahlmeisters in Braunschweig, Magdeburg und Hannover an. Damit war eine Trennung der Auszahlung von den Einnahmen beabsichtigt. Den Generaleinnehmern jener Departementshauptorte, für die keine Anstellung eines Zahlmeisters verfügt wurde, schrieb die Verordnung vor, die Funktion der Zahlmeister zu übernehmen und getrennte Einnahmen- und Ausgabenbücher sowie getrennte Kassen zu führen. Für das Werradepartement wurde die Funktion des Zahlmeisters vom Generaleinnehmer Hotzel wahrgenommen.
Enthält Enthält
Auszahlung von Geldmitteln u.a. für Besoldungen und Bau- und Reparaturmaßnahmen an staatlichen Gebäuden und an Straßen
Literatur Literatur
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1812
Findmittel Findmittel
HADIS-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
0,16 MM