77 i
Complete identifier
HStAM, 77 i
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Distriktsdomäneneinnehmer im Werradepartement
Life span
Life span
1808-1812
See
Corresponding archival items
Corresponding archival items
40 h Marburger Kammerbehörden und vergleichbare Bestände für andere kurhessische Provinzen
47 Marburg
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Der Bestand umfasst Akten aller drei Distriktseinnehmer des Werradepartements. Die Ordnung und Formierung der Akten des Distriktseinnehmers zu Eschwege stammt vom Distriktsdomäneneinnehmer Reichel selbst: 77 i Nr. 105 'Acta, die mir von meiner Einnahme als ....' und 77 i Nr. 143 'Die von mir als Cantonseinnehmer vom Canton Eschwege zu leistende Caution betr.'
Der zunächst nur aus wenigen Akten des Distriktseinnehmers zu Marburg gebildete Bestand hat durch die Entdeckung der Eschweger und Hersfelder Akten in den unverzeichneten Beständen 47 Renterei Eschwege bzw. 47 Renterei Hersfeld sehr an Umfang gewonnen. Weitere Marburger Akten stammen aus dem nach Provenienzen aufgelösten Bestand 79 a Generalintendant von Hessen, der faktisch 'Westphälische Nachträge' enthielt und aus dem Bestand 40 h Marburger Kammerbehörden, soweit sie dort nicht fortgeführt worden waren.
Der zunächst nur aus wenigen Akten des Distriktseinnehmers zu Marburg gebildete Bestand hat durch die Entdeckung der Eschweger und Hersfelder Akten in den unverzeichneten Beständen 47 Renterei Eschwege bzw. 47 Renterei Hersfeld sehr an Umfang gewonnen. Weitere Marburger Akten stammen aus dem nach Provenienzen aufgelösten Bestand 79 a Generalintendant von Hessen, der faktisch 'Westphälische Nachträge' enthielt und aus dem Bestand 40 h Marburger Kammerbehörden, soweit sie dort nicht fortgeführt worden waren.
History of creator
History of creator
Mit der Organisation der Domänenverwaltung durch das Dekret vom 29. März 1808 wurden in jedem Departement Domäneninspektionen bzw. -direktionen eingerichtet, denen für jeden Distrikt ein Domäneneinnehmer nachgeordnet war, die die Domäneneinkünfte aus den Rentereien - auch Lokal-, Kantons- oder Unterrezepturen genannt - vereinnahmten und an den Generaleinnehmer des Distrikts weiterleiteten. Durch ein weiteres Dekret vom 26. März 1812 trat an die Stelle der Distriktsdomäneneinnehmer ein einzelner Departementsdomäneneinnehmer, so dass mit dem 1. Juli 1812 die Distriktsdomänenkassen und damit auch die Stellen der Distriktsdomäneneinnehmer eingingen (77 i Nr. 55).
Im Werradepartement ist als Besonderheit festzuhalten, dass keiner der drei Distriktsdomäneneinnehmer sein Amt bis zum 30. Juni 1812 ausübte. Reichel in Eschwege wurde am 1. Januar 1811 nach Göttingen versetzt, Fischer in Hersfeld starb im Juli 1810 und Uloth in Marburg am 3. Juni 1811, so dass in allen drei Distrikten die Generaleinnehmer, Hausmann in Eschwege, Duncker in Hersfeld und Hotzel in Marburg, zugleich als Distriktsdomäneneinnehmer fungierten, aber die Titulatur als Generaleinnehmer stets beibehielten.
Im Werradepartement ist als Besonderheit festzuhalten, dass keiner der drei Distriktsdomäneneinnehmer sein Amt bis zum 30. Juni 1812 ausübte. Reichel in Eschwege wurde am 1. Januar 1811 nach Göttingen versetzt, Fischer in Hersfeld starb im Juli 1810 und Uloth in Marburg am 3. Juni 1811, so dass in allen drei Distrikten die Generaleinnehmer, Hausmann in Eschwege, Duncker in Hersfeld und Hotzel in Marburg, zugleich als Distriktsdomäneneinnehmer fungierten, aber die Titulatur als Generaleinnehmer stets beibehielten.
Includes
Includes
Akten der Distriktsdomäneneinnehmer zu Hersfeld, Marburg und Eschwege, u.a. Vereinnahmung von Forstgefällen und anderer Abgaben; Dienste, Dienstgelder
Literature
Literature
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
Finding aids
Finding aids
HADIS-Datenbank
Further information (fonds)
Extent
Extent
1,75 MM