H.02.09

Vollständige Signatur

ISG FFM, H.02.09

Bestand


Identifikation (kurz)


Titel Titel
Senatsprotokolle: Großer Rat
Laufzeit Laufzeit
1816 - 1856

Siehe


Korrespondierende Archivalien Korrespondierende Archivalien
Bestand H.02.08 (Senatsprotokolle: Engerer Rat)

Bestandsdaten


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
Nachdem Frankfurt auf dem Wiener Kongress den Status einer freien Stadt im Deutschen Bund erlangt hatte und Sitz des Gesandtenkongresses (Bundestag) geworden war, trat am 18. Oktober 1816 die Konstitutionsergänzungsakte in Kraft, die die alte reichsstädtische Verfassung in weiten Teilen wiederherstellte. Regierung und Verwaltung wurden wieder vom Senat ausgeübt, der sich aus drei Bänken mit je 14 Mitgliedern zusammensetzte. Nun wurde jedoch unterschieden zwischen dem Großen Rat und dem Engeren Rat. Gemäß Artikel 25 der Konstitutionsergänzungsakte war dem Großen Rat, der alle Mitglieder des Senates umfasste, als obrigkeitlichem, die ganze Stadt repräsentierendem Kollegium die exekutive Gewalt und die Stadt- und Justizverwaltung im Allgemeinen anvertraut. Er war zuständig für die Bestätigung oder Milderung von Urteilen der peinlichen Gerichtsbarkeit, für Gnadensachen, Ämter- u. Dienstvergabe und die endgültige Beratung über Gegenstände, die zum Entscheidungsbereich der Gesetzgebenden Versammlung gehörten. Dagegen behandelte der Engere Rat, dem nur die nicht mit Justizangelegenheiten befassten Senatsmitglieder angehörten, als Verwaltungssenat die alltäglichen Gegenstände und unterbreitete auch dem Großen Rat Vorschläge zur Beschlussfassung.
Parallel zu den Protokollen des Großen Rates sind die Protokolle des Engeren Rates und die Senatsdeputationsprotokolle heranzuziehen.

Weitere Angaben (Bestand)


Umfang Umfang
42 Verzeichnungseinheiten, 2,25 Regalmeter (Stand 2022)
Benutzung Benutzung
Lagerort: TM

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Der Bestand wurde 2017-2018 im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung verfilmt/digitalisiert.