U 643
Complete identifier
HHStAW, 40, U 643
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Heinrich Foldechin, Vikar des St. Georgenstifts in Limburg, macht, da allen Sterblichen nichts gewisser als der Tod und nichts ungewisser als die Stunde des Todes ist und es sich daher empfiehlt ('expedit'), dem mit guten Werken, deren Eigenschaft uns allein aus diesem Leben nachfolgt, zuvorzukommen, zu seinem Seelenheil und dem seiner Eltern, Vorfahren und Wohltäter sein Testament, damit nicht nach seinem Tode über die Güter, die Gott ihm verliehen und zugestanden hat, Streit entsteht. Seine Seele empfiehlt er dem allmächtigen Gott, der Jungfrau Maria und allen Heiligen, insbesondere auch dem Märtyrer St. Georg. Zuerst sollen seine Schulden bezahlt werden. Der Präsenz des St. Georgenstifts vermacht er 30 Gulden bar zum Kauf von 2 Malter Korngülte, die am Fest der Bekehrung ('conversionis') des heiligen Paulus (= Januar 25) bei den Horen, wie üblich, verdient werden soll, und zwar soll nach der Matutin ('officium matutinale') die Antiphon: 'O gloriosum lumen etc.' angestimmt werden. Die Priester sollen zu seinem Grabe gehen, während sie jene Antiphon absingen und die Kollekte lesen: 'Deus, qui universum mundum etc.' Darauf soll gelesen werden: 'Miserere mei, deus etc.' mit der Kollekte des Priesters ('sacerdotis') und der Kollekte der Gläubigen ('fidelium'): 'Deus, omnium conditor' zum Abschluß. Der Präsenz vermacht er ferner 24 Gulden bar, für die 1 Mark Pfennig ewiger Gülte gekauft werden soll zur jährlichen Begehung seines 7., 30. und Jahrtages mit Vigilien, Messe und dem Totenamt im Chor, wie üblich. Seinen Nichten 'Luytze', Witwe des Heinrich Welter von Montabaur, und Gertrud, Tochter der Meckelina Fulde, vermacht er seinen Hof ('curiam') in Kreuch ('Creuche') mit allen Rechten und Zubehörteilen. Sie sollen davon der Präsenz des Stifts 1 Malter Korngülte geben, die am Fest der heiligen Jungfrau Odilia (= Dezember 13) denen, die an der Vesper, Matutin und dem Hochamt ('officio misse') teilnehmen, ausgeteilt werden soll. Sie können die Gülte mit 15 Gulden ablösen, für die dann wieder 1 Malter Korngülte zu kaufen ist. Ferner vermacht er: dem Nonnenkloster Bärbach 24 Gulden bar zum Ankauf von 1 Mark Gülte, damit dort sein und seiner Eltern Gedächtnis mit Vigilien und den Messen jährlich begangen wird; dem Hospital der armen Kranken in Limburg 1/2 Ohm gewöhnlichen Weins von dem Weingarten des + Obenrodder an dem Hamme, von dem jedem bettlägerig Kranken, solange der Wein reicht, täglich 1/2 Quart gereicht werden soll, sowie 1 Schilling Pfennig Gülte, fällig am 29. September, von dem Garten Johanns des Fischers ('piscatoris') an der Lahn ('super Logenam'); davon sollen soviel Weißbrote wie möglich gekauft und unter die Kranken verteilt werden, die sein und seiner Eltern Gedächtnis in der bei ihnen üblichen Weise begehen sollen. Er vermacht ferner: dem Kloster Arnstein 3 Gulden bar, den Minoriten in Limburg 2 Gulden, den Brüdern des heiligen Wilhelm daselbst in der Windsbach 2 Gulden, den Dominikanern ('predicatoribus') in Koblenz 2 Gulden und die 'Summa theolo(g)ice veritatis'; dem St. Paulsaltar im Limburger Stift sein Missale und Brevier, damit die ihm folgenden Kapläne dieses Altars seiner und seiner Eltern gedenken. Die Bücher sollen nicht durch seine Nachfolger veräußert werden. Sobald bekannt wird, daß sie an Christen verpfändet oder Juden auf Darlehen ('sub mutuo') ausgesetzt würden, sollen seine Treuhänder und Testamentare die Bücher mit Unterstützung des Stifts ('dominorum meorum') oder des Herrn Johannes zurückfordern und sie zu den andern Büchern in die Sakristei legen, damit diejenigen; die danach celebrieren und beten wollen, sie benutzen und auch Gott für ihn bitten. Er vermacht sodann: Herrn Johannes Honne, Vikar des St. Georgenstifts, sein Bett, in dem er schläft, das dazu gehörige beste Oberbett ('thoral') und Pfühl ('pulvinar'), 1 Kopfkissen ('cervicale') und 2 Laken ('lintheamina'); seinem Diener ('servo') 'Contzo' 1 Bett und 2 Laken, die diesem bisher untergelegt zu werden pflegten, nebst dem Oberbett; seiner Magd ('ancille') Katherina 1 Bett und das Oberbett, da sie über ihrem Bett hat, nebst 2 geeigneten Laken, 1 Kessel ('cacabum') und 1 Pfanne ('patellam') sowie ein gewebtes Kissen, auch jedem von ihnen 1 Malter Korn oder in Ermangelung dessen 1 Gulden; seiner Nichte Meckelina 3 Gulden bar, der Yda Peffirs 1 Malter Korn oder 1 Gulden, der Almosenspende ('elemosine') 3 Malter Korn oder 3 Gulden, Herrn Dilmann von Attendorn 1 Gulden und 1 Kopfkissen; Petrus von Dehrn 1 Gulden und 1 Kopfkissen nebst seinem besten Mantel ('tunica') und seinem Pelz ('pelle subducta'); Thilmann von Wolfhagen ('Wolffhayn'), seinem alten Freund ('antiquo amico'), 1 Gulden und 1 Kopfkissen; dem Heilmann, Notar zu Limburg, 1 Gulden und 1 Kopfkissen. Seinen übrigen Hausrat: Fässer ('dolea'), Gefäße ('vasa'), Kessel, hölzerne Gegenstände ('ligna'), Tücher ('mappe'), Handtücher ('manutergia') und die übrigen Geräte ('supellectilia') seines Hauses bestimmt er für den genannten Herrn Johann Honne. Sollte dies Vermächtnis aus seinem Nachlaß nicht erfüllt werden können, dann ist jedes Legat entsprechend zu verringern. Er behält sich das Recht der Änderung und des Widerrufs vor. Zu Testamentsvollstreckern oder Treuhändern bestimmt er die Herren Thilmann von Attendorn, Johannes Honne und Petrus von Dehrn, Vikare des St. Georgenstifts, sowie den vorgenannten Thilmann von Wolfhagen, die auch einzeln handlungsberechtigt sind und es so ausführen sollen, wie sie es vor dem gestrengsten Richter im jüngsten Gericht zu verantworten gedenken. Würden sie bei den Einnahmen oder Ausgaben dieser Legate mit geistlichem oder weltlichem Gericht bedrängt, so dürfen sie sich mittels seines Nachlasses verteidigen. - Siegel des Ausstellers und des Thilmann von Attendorn und Johannes Honne zugleich für die beiden andern Testamentare. - Im Wohnhaus des Testators, in der Stadt ('opido') Limburg, Trierer Diözese, vor Johannes von Kemel ('-myl') und Gerhard von Bubenheim, Klerikern Trierer Diözese - Heilmann genannt 'Grails' von Driedorf, verheirateter Kleriker Trierer Diözese, kaiserlicher Notar, bekundet seine Anwesenheit, die Niederschrift und die Beifügung seines Zeichens.
Dating
Dating
Limburg, 1404 März 29
Original dating
Original dating
Actum et d., 1403 secundum stilum scribendi in diocesi Treverensi, indiccione duodecima, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri, domini Bonifacii divina providencia pape noni anno quintodecimo, vicesima nona die mensis Marcii, hora vesperarum vel quasi
Notes (charter)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars und drei Siegeln: 1. Durchmesser 1,7 cm, im Siegelfeld der heilige Paulus mit Schwert und Buch, Umschrift: '+ S(IGILLVM) HEINRICI VOLDE'. 2. versehrt, Durchmesser 2 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, darüber zwei, darunter ein Kreuz, Umschrift: 's(igillum) (...) de attendern'. 3. Durchmesser 2,3 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit drei Kämmen von je vier Zinken (2:1), in der Mitte dazwischen eine fünfblättrige Rose, Umschrift: '+ S(IGILLVM) IOHANNES HONNE'. - Rückvermerk (1. Hälfte 15. Jh.): 'Testamentum domini Heinrici Fuldichin'
Information / Notes
Additional information
Additional information
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 824
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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