3606
Complete identifier
HStAM, Urk. 76, 3606
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Bestätigung durch Katharina und Hermann von Schlüchtern der Aussetzung des Wiederkaufsrechts Konrads [von Hanau], Abt von Fulda, für einen Teil eines Ackers in (Musebach) und weitere im Einzelnen aufgeführte Güter
Dating
Dating
1381 Januar 23
Original dating
Original dating
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Former identifier
Former identifier
R I b Fulda (Lehenreverse von Schluchter)
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Katharina von Schlüchtern (Sluchter) und ihr Sohn Hermann bestätigen, dass sie Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, 100 Gulden bezahlt haben, wofür der Abt das Wiederkaufsrecht des Stifts an verschiedenen Gütern aussetzt solange sie leben. Bei den Gütern handelt es sich um 40 Pfund Heller zur Besserung ihres Burglehens zu Stolzenberg (Stolczinborg) [Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], für die sie bis zur Ablöse einen Teil eines Ackers in (Musebach) nutzen dürfen, sowie um den Zehnten in Marborn (Obern Marborn) [Stadtteil der Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.], Auerbach (Uerbach) und Ahl (Aldah) [beide Orte Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], die der Abt von Fulda ihnen für 130 Pfund Heller auf Wiederkauf verkauft hat. Nach Katharinas und Hermanns Tod kann der Abt die Güter für den gesamten Betrag von 170 Pfund Hellern und 100 Gulden von Katharinas Erben wieder einlösen, von denen diese dann 40 Pfund Heller zur Besserung des Burglehens wieder anlegen müssen. Urkunde des Abts inseriert. Siegelankündigung.
Sealer
Sealer
Aussteller
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel, ab und verloren
Information / Notes
Additional information
Additional information
Bestätigung bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.