281
Complete identifier
HStAM, Urk. 48, 281
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Satzungen für Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Spangenberg von Landgraf Wilhelm von Hessen
Dating
Dating
1508 Dezember 19
Original dating
Original dating
Cassel, 1508 Dienstag nach S. Lucien Tage
Former identifier
Former identifier
A V Stadt Spangenberg 1508 Dezember 19
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Landgraf Wilhelm zu Hessen bekennt, dass er zwischen Bürgermeister und Rat einerseits und dasiger Gemeinde zu Spangenberg andererseits folgenden Bescheid und Satzung gegeben: 1. dass das Wasser, das in dasiges Kloster geht, wofern es der Stadt schädlich abgestellt werden solle; 2. 25 Pfund, bei Johann Jeger ausstehend, sollten vom Kämmerer berechnet werden; 3. dass das Schenken in Dörfern abgestellt werde; 4. die 80 fl. Passivschuld bezahlt werden; 5. auf die Landsteuer, Herferte und andere Beschwerungen nicht geborgt, sondern unter Bürgern gleich eingeteilt werden; 6. dass die Zäpfer an niemand mehr Wein überlassen sollen, als zu zapfen geht, und der Wein daselbst durch Bürgermeister und Rat, auch Amptleute, verwahrt und von den Zäpfern nicht verfälscht werden solle; 7. dass zwei Stadtkämmerer, und zwar einer aus dem Rat, der andere aus der Gemeinde, sollen gewählt und beeidigt werden.
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, Siegel beschädigt anhängend
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page |